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5. Mose - Kapitel 14

Verbot heidnischer Trauerbräuche - Reine und unreine Tiere

1 Ihr seid Kinder Jehovas, eures Gottes; ihr sollt euch nicht wegen eines Toten Einschnitte machen und euch nicht kahl scheren zwischen euren Augen. (3. Mose 19.27-28) 2 Denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott; und dich hat Jehova erwählt, ihm ein Eigentumsvolk zu sein, aus allen Völkern, die auf dem Erdboden sind. 3 Du sollst keinen Greuel essen. 4 Dies sind die Tiere, die ihr essen sollt: 5 Rind, Schaf und Ziege, Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Antilope und Bergziege und Wildschaf. 6 Und jedes Tier, das gespaltene Hufe hat, und zwar ganz durchgespaltene Hufe, und das wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen. 7 Nur diese sollt ihr nicht essen von den wiederkäuenden und von denen, die mit gespaltenen Hufen versehen sind: das Kamel und den Hasen und den Klippendachs; denn sie wiederkäuen, aber sie haben keine gespaltene Hufe: unrein sollen sie euch sein; 8 und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, aber es wiederkäut nicht: unrein soll es euch sein. Von ihrem Fleische sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren. 9 Dieses sollt ihr essen von allem, was in den Wassern ist: alles, was Floßfedern und Schuppen hat, sollt ihr essen; 10 aber alles, was keine Floßfedern und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen: unrein soll es euch sein. 11 Alle reinen Vögel sollt ihr essen. 12 Aber diese sind es, die ihr von ihnen nicht essen sollt: der Adler und der Beinbrecher und der Seeadler, 13 und der Falke und die Weihe, und der Geier nach seiner Art, 14 und alle Raben nach ihrer Art, 15 und die Straußhenne und der Straußhahn und die Seemöve, und der Habicht nach seiner Art, 16 die Eule und die Rohrdommel und das Purpurhuhn, 17 und der Pelikan und der Aasgeier und der Sturzpelikan, 18 und der Storch, und der Fischreiher nach seiner Art, und der Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Und alles geflügelte Gewürm soll euch unrein sein; es soll nicht gegessen werden. 20 Alles reine Gevögel sollt ihr essen. 21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, daß er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott. - Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter. (2. Mose 22.30) (2. Mose 23.19)

Der Zehnte

22 Du sollst treulich verzehnten allen Ertrag deiner Saat, die aus dem Felde erwächst, Jahr für Jahr. (3. Mose 27.30) 23 Und du sollst essen vor Jehova, deinem Gott, an dem Orte, den er erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, den Zehnten deines Getreides, deines Mostes und deines Öles, und die Erstgeborenen deines Rind- und deines Kleinviehes, auf daß du Jehova, deinen Gott, fürchten lernest alle Tage. (5. Mose 12.18) 24 Und wenn der Weg zu weit für dich ist, daß du es nicht hinbringen kannst, weil der Ort fern von dir ist, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dahin zu setzen, wenn Jehova, dein Gott, dich segnet: 25 so sollst du es um Geld geben; und binde das Geld in deine Hand zusammen, und gehe an den Ort, den Jehova, dein Gott, erwählen wird. 26 Und gib das Geld für alles, was deine Seele begehrt, für Rinder und für Kleinvieh und für Wein und für starkes Getränk, und für alles, was deine Seele wünscht; und iß daselbst vor Jehova, deinem Gott, und freue dich, du und dein Haus. 27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, den sollst du nicht verlassen; denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir. (5. Mose 12.19) 28 Am Ende von drei Jahren sollst du allen Zehnten deines Ertrages in jenem Jahre aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen; (5. Mose 26.12-15) 29 und der Levit - denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir - und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen; auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hand, das du tust.

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5. Mose - Kapitel 16

Verordnungen über das Passah, das Fest der Wochen und das Fest der Laubhütten

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah Jehova, deinem Gott; denn im Monat Abib hat Jehova, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. (2. Mose 12.1) 2 Und du sollst Jehova, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Orte, den Jehova erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, - denn in Eile bist du aus dem Lande Ägypten herausgezogen - auf daß du gedenkest des Tages deines Auszugs aus dem Lande Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleische, das du am Abend schlachtest, am ersten Tage, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen. - 5 Du kannst das Passah nicht in einem deiner Tore schlachten, die Jehova, dein Gott, dir gibt; 6 sondern an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, dort sollst du das Passah schlachten, am Abend, beim Untergang der Sonne, zur Zeit deines Auszuges aus Ägypten; 7 und du sollst es braten und essen an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird. Und am Morgen sollst du dich wenden und nach deinen Zelten gehen. 8 Sechs Tage sollst du Ungesäuertes essen; und am siebten Tage ist eine Festversammlung Jehova, deinem Gott; du sollst kein Werk tun. 9 Sieben Wochen sollst du dir zählen; von da an, wo man beginnt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen. 10 Und du sollst das Fest der Wochen Jehova, deinem Gott, feiern, je nach der freiwilligen Gabe deiner Hand, die du geben magst, so wie Jehova, dein Gott, dich segnen wird; 11 und du sollst dich vor Jehova, deinem Gott, freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deiner Mitte sind, an dem Orte, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen beobachten und tun. (5. Mose 5.15) 13 Das Fest der Laubhütten sollst du dir sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einsammelst; 14 und du sollst dich an deinem Feste freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage sollst du Jehova, deinem Gott, das Fest feiern an dem Orte, den Jehova erwählen wird; denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Ertrag und in allem Werke deiner Hände, und du sollst nur fröhlich sein. 16 Dreimal im Jahre sollen alle deine Männlichen vor Jehova, deinem Gott, erscheinen an dem Orte, den er erwählen wird: Am Feste der ungesäuerten Brote und am Feste der Wochen und am Feste der Laubhütten; und man soll nicht leer vor Jehova erscheinen: 17 Ein jeder nach dem, was seine Hand geben kann, nach dem Segen Jehovas, deines Gottes, den er dir gegeben hat.

Rechtspflege - Strafe wegen Götzendienstes

18 Richter und Vorsteher sollst du dir einsetzen, nach deinen Stämmen, in allen deinen Toren, die Jehova, dein Gott, dir gibt, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9) 19 Du sollst das Recht nicht beugen, du sollst die Person nicht ansehen und kein Geschenk nehmen, denn das Geschenk blendet die Augen der Weisen und verkehrt die Worte der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Der Gerechtigkeit, der Gerechtigkeit sollst du nachjagen, auf daß du lebest und das Land besitzest, welches Jehova, dein Gott, dir gibt. 21 Du sollst dir keine Aschera pflanzen, irgend ein Holz neben dem Altar Jehovas, deines Gottes, den du dir machen wirst. (5. Mose 7.5) 22 Und du sollst dir keine Bildsäule aufrichten, die Jehova, dein Gott, haßt. (3. Mose 26.1)