zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 6

Gesetz des Abgesonderten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder ein Weib sich weiht, indem er das Gelübde eines Nasirs gelobt, um sich für Jehova abzusondern, (1. Samuel 1.11) 3 so soll er sich des Weines und des starken Getränks enthalten: Essig von Wein und Essig von starkem Getränk soll er nicht trinken; und keinerlei Traubensaft soll er trinken, und Trauben, frische oder getrocknete, soll er nicht essen. (Lukas 1.15) 4 Alle die Tage seiner Absonderung soll er von allem, was vom Weinstock bereitet wird, von den Kernen bis zur Hülse, nicht essen. 5 Alle die Tage des Gelübdes seiner Absonderung soll kein Schermesser über sein Haupt gehen; bis die Tage erfüllt sind, die er sich für Jehova absondert, soll er heilig sein; er soll das Haar seines Hauptes frei wachsen lassen. (Richter 13.5) 6 Alle die Tage, die er sich für Jehova absondert, soll er zu keiner Leiche kommen. 7 Wegen seines Vaters und wegen seiner Mutter, wegen seines Bruders und wegen seiner Schwester, ihretwegen soll er sich nicht verunreinigen, wenn sie sterben; denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupte. (3. Mose 21.11) 8 Alle die Tage seiner Absonderung ist er dem Jehova heilig. 9 Und wenn jemand unversehens, plötzlich, bei ihm stirbt, und er das Haupt seiner Weihe verunreinigt, so soll er sein Haupt an dem Tage seiner Reinigung scheren; am siebten Tage soll er es scheren. (4. Mose 19.11) 10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. (3. Mose 5.7) 11 Und der Priester soll eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer opfern, und Sühnung für ihn tun deswegen, daß er sich an der Leiche versündigt hat; und er soll sein Haupt an selbigem Tage heiligen. 12 Und er soll die Tage seiner Absonderung nochmals für Jehova absondern und ein einjähriges Lamm zum Schuldopfer bringen; die vorigen Tage aber sind verfallen, denn seine Weihe ist verunreinigt worden. 13 Und dies ist das Gesetz des Nasirs: An dem Tage, an welchem die Tage seiner Absonderung erfüllt sind, soll man ihn an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft bringen. 14 Und er soll Jehova seine Opfergabe darbringen: ein einjähriges Lamm ohne Fehl zum Brandopfer, und ein einjähriges weibliches Lamm ohne Fehl zum Sündopfer; und einen Widder ohne Fehl zum Friedensopfer, 15 und einen Korb mit Ungesäuertem: Feinmehlkuchen, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl; nebst ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern. 16 Und der Priester soll sie vor Jehova darbringen und sein Sündopfer und sein Brandopfer opfern. 17 Und den Widder soll er als Friedensopfer dem Jehova opfern samt dem Korbe des Ungesäuerten; und der Priester soll dessen Speisopfer und dessen Trankopfer opfern. 18 Und der Nasir soll an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft das Haupt seiner Weihe scheren und das Haar des Hauptes seiner Weihe nehmen und es auf das Feuer legen, das unter dem Friedensopfer ist. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Und der Priester nehme den gekochten Bug von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen und einen ungesäuerten Fladen aus dem Korbe und lege sie auf die Hände des Nasirs, nachdem er das Zeichen seiner Weihe geschoren hat. 20 Und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova; es ist dem Priester heilig nebst der Brust des Webopfers und nebst dem Schenkel des Hebopfers. Und danach mag der Nasir Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz des Nasirs, der ein Gelübde tut, und das seine Opfergabe dem Jehova wegen seiner Weihe, außer dem, was seine Hand aufbringen kann. Gemäß seinem Gelübde, das er getan hat, also soll er tun nach dem Gesetz seiner Weihe.

Der priesterliche Segen

22 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 23 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: So sollt ihr die Kinder Israel segnen; sprechet zu ihnen: (3. Mose 9.22-23) 24 Jehova segne dich und behüte dich! (Psalm 121.1) 25 Jehova lasse sein Angesicht über dir leuchten und sei dir gnädig! (Psalm 80.4) 26 Jehova erhebe sein Angesicht auf dich und gebe dir Frieden! (Psalm 69.17-18) 27 Und so sollen sie meinen Namen auf die Kinder Israel legen, und ich werde sie segnen.

zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 5

Die Nachkommen von Ruben, Gad und Manasse

1 Und die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels; denn er war der Erstgeborene, aber weil er das Lager seines Vaters entweihte, ward sein Erstgeburtsrecht den Söhnen Josephs, des Sohnes Israels, gegeben, doch ohne daß dieser im Geschlechtsregister als Erstgeborener verzeichnet wurde. (1. Mose 35.22) (1. Mose 49.4) 2 Denn Juda war mächtig unter seinen Brüdern, so daß von ihm der Fürst kommen sollte; aber das Erstgeburtsrecht fiel Joseph zu. (1. Mose 49.8) (1. Mose 49.10) (1. Mose 49.22) (5. Mose 33.7) (5. Mose 33.13-17) 3 Die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels: Chanoch, Pallu, Chezron und Karmi. (2. Mose 6.14) 4 Die Söhne Joels: sein Sohn Schemaja, dessen Sohn Gog, dessen Sohn Simei, 5 dessen Sohn Micha, dessen Sohn Reaja, dessen Sohn Baal, 6 dessen Sohn Beera, welchen Thiglat-Pilneser, der König von Assur, gefangen wegführte, er war Fürst der Rubeniter. (1. Chronik 5.26) 7 Und seine Brüder nach ihren Geschlechtern, in der Verzeichnung nach ihrer Geburtsfolge: das Oberhaupt, Jehiel; 8 und Secharja und Bela, der Sohn Asas, des Sohnes Schemas, des Sohnes Joels; dieser wohnte zu Aroer und bis nach Nebo und Baal-Meon, 9 und gegen Aufgang wohnte er bis gegen die Wüste hin, die sich vom Euphratstrome her erstreckt ; denn ihre Herden waren zahlreich im Lande Gilead. 10 Und in den Tagen Sauls führten sie Krieg mit den Hagaritern, und diese fielen durch ihre Hand, und so wohnten sie in deren Zelten auf der ganzen Morgenseite von Gilead. 11 Und die Kinder Gads wohnten ihnen gegenüber im Lande Basan bis nach Salcha: 12 Joel, das Oberhaupt, und Schaphan, der zweite, und Janai und Schaphat in Basan. 13 Und ihre Brüder nach ihren Stammhäusern: Michael, Meschullam, Seba, Jorai, Jakan, Sia und Eber, ihrer sieben. 14 Dies sind die Söhne Abichails, des Sohnes Churis, des Sohnes Jaroachs, des Sohnes Gileads, des Sohnes Michaels, des Sohnes Jeschischais, des Sohnes Jachdos, des Sohnes des Bus. 15 Achi, der Sohn Abdiels, des Sohnes Gunis, war das Oberhaupt ihres Stammhauses. 16 Und sie wohnten in Gilead, in Basan und in deren Dörfern und in allen Weideplätzen Sarons bis an ihre Ausgänge. 17 Sie alle wurden nach ihren Geschlechtern aufgezeichnet zur Zeit Jotams, des Königs von Juda, und Jerobeams, des Königs von Israel. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.32) 18 Die Kinder Rubens und die Gaditer und der halbe Stamm Manasse, was tapfere Leute waren, Männer, die Schild und Schwert führten und den Bogen spannten und des Krieges kundig waren, 44760 zum Heeresdienst ausgezogene Männer , 19 die führten Krieg mit den Hagaritern und mit Jetur und Naphisch und Nodab. 20 Und es ward ihnen geholfen wider sie, und die Hagariter und alle, die mit ihnen waren, wurden in ihre Hand gegeben; denn sie riefen im Streite zu Gott, und er ließ sich von ihnen erbitten, weil sie auf ihn vertrauten. 21 Und sie führten ihr Vieh hinweg, 50000 Kamele, 250000 Schafe, 2000 Esel, dazu 100000 Menschenseelen. 22 Denn es fielen viele Erschlagene, denn der Krieg war von Gott. Und sie wohnten an ihrer Statt bis zur Wegführung. 23 Und die Kinder des halben Stammes Manasse wohnten im Lande von Basan bis gen Baal-Hermon und bis zum Senir und dem Berge Hermon; sie waren zahlreich. (5. Mose 3.9) 24 Und das waren die Oberhäupter ihrer Stammhäuser: Epher, Jischi, Eliel, Asriel, Jeremia, Hodawja und Jachdiel, Kriegshelden, Männer von Namen, Häupter ihrer Stammhäuser. 25 Aber sie fielen von dem Gott ihrer Väter ab und buhlten den Göttern der Völker des Landes nach, welche Gott vor ihnen vertilgt hatte. 26 Da erweckte der Gott Israels den Geist Phuls, des Königs von Assur, und den Geist Tiglat-Pilnesers, des Königs von Assur, und führte die Rubeniter und die Gaditer und den halben Stamm Manasse gefangen hinweg und brachte sie nach Chalach und Chabor und nach Hara und dem Flusse Gosan, und dort wohnen sie bis auf diesen Tag. (2. Könige 15.19) (2. Könige 15.29)