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4. Mose - Kapitel 36

Gesetz für Erbtöchter

1 Und es traten herzu die Häupter der Väter vom Geschlecht der Söhne Gileads, des Sohnes Makirs, des Sohnes Manasses, aus den Geschlechtern der Söhne Josephs; und sie redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Väter der Kinder Israel, 2 und sprachen: Jehova hat meinem Herrn geboten, den Kindern Israel das Land durchs Los als Erbteil zu geben; und meinem Herrn ist von Jehova geboten worden, das Erbteil Zelophchads, unseres Bruders, seinen Töchtern zu geben. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Werden sie nun einem von den Söhnen der anderen Stämme der Kinder Israel zu Weibern, so wird ihr Erbteil dem Erbteil unserer Väter entzogen und zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, welchem sie angehören werden; und dem Lose unseres Erbteils wird es entzogen werden. 4 Und auch wenn das Jubeljahr der Kinder Israel kommt, wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, welchem sie angehören werden; und ihr Erbteil wird dem Erbteil des Stammes unserer Väter entzogen werden. (3. Mose 25.10-13) 5 Da gebot Mose den Kindern Israel, nach dem Befehle Jehovas, und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph redet recht. 6 Dies ist das Wort, welches Jehova betreffs der Töchter Zelophchads geboten hat, indem er sprach: Sie mögen dem, der in ihren Augen gut ist, zu Weibern werden; nur sollen sie einem aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters zu Weibern werden, 7 damit nicht ein Erbteil der Kinder Israel von Stamm zu Stamm übergehe; denn die Kinder Israel sollen ein jeder dem Erbteil des Stammes seiner Väter anhangen. 8 Und jede Tochter, die ein Erbteil aus den Stämmen der Kinder Israel besitzt, soll einem aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters zum Weibe werden, damit die Kinder Israel ein jeder das Erbteil seiner Väter besitzen, 9 und nicht ein Erbteil von einem Stamme auf einen anderen Stamm übergehe. Denn die Stämme der Kinder Israel sollen ein jeder seinem Erbteil anhangen. 10 So wie Jehova dem Mose geboten hatte, also taten die Töchter Zelophchads. 11 Und Machla, Tirza und Chogla und Milka und Noa, die Töchter Zelophchads, wurden den Söhnen ihrer Oheime zu Weibern. (4. Mose 26.33) 12 Männern aus den Geschlechtern der Kinder Manasse, des Sohnes Josephs, wurden sie zu Weibern. Und so verblieb ihr Erbteil bei dem Stamme des Geschlechts ihres Vaters. 13 Das sind die Gebote und die Rechte, welche Jehova in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, den Kindern Israel durch Mose geboten hat.

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Psalm - Kapitel 81

1 Dem Chorleiter. Nach dem Kelterlied. Von Asaf. 2 Freut euch über Gott, unsere Stärke! / Jubelt dem Gott Jakobs zu! 3 Stimmt den Lobgesang an, und schlagt die Tamburine, / die milde Zither und die Harfe dazu. 4 Stoßt am Neumond ins Horn, / am Vollmond und zum Tag unseres Festes! (3. Mose 23.24) (3. Mose 23.34) 5 Denn das ist für Israel Vorschrift, / eine Verordnung von Jakobs Gott. 6 Diese Regel gab er Josefs Volk, / als er gegen Ägypten kämpfte. / Nun hörte ich eine Sprache, die ich nicht kannte: 7 Ich habe deine Schultern von der Last befreit, / dir den Tragkorb aus den Händen genommen. 8 Du riefst in deiner Not und ich befreite dich, / ich antwortete dir in Donnerwolken. / Am Wasser von Meriba prüfte ich dich. // (2. Mose 17.7) (4. Mose 20.13) 9 Hör, mein Volk, ich muss dich warnen! / Wenn du doch hören würdest, Israel! 10 Es soll kein anderer Gott bei dir sein, / du darfst keinen fremden Gott anbeten! (2. Mose 20.2-3) 11 Ich bin Jahwe, dein Gott. / Ich habe dich aus dem Land Ägypten befreit. / Öffne deinen Mund weit, dass ich ihn füllen kann. 12 Aber mein Volk hat nicht auf mich gehört, / Israel wollte mich nicht. 13 Da überließ ich sie ihrer Starrköpfigkeit, / und sie folgten ihren eigenen Plänen. (Apostelgeschichte 14.16) 14 Wenn mein Volk doch auf mich hörte! / Wenn Israel auf meinen Wegen blieb! 15 Wie bald würde ich ihre Feinde beugen, / mich gegen ihre Bedränger wenden. 16 Die Jahwe hassen, müssten ihm schmeicheln, / und ihre Zeit wäre für immer vorbei. 17 Doch Israel würde er speisen mit bestem Korn / und sättigen mit Honig aus dem Felsen. (5. Mose 32.13)