4. Mose - Kapitel 35
Städte der Leviten und Zufluchts-städte
1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. 1, 2 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. 3, 4, 5, 6, 7 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. 8 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. 9 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. 10, 11 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. 12 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. 13Nehemia - Kapitel 7
Schutz der Stadt vor den Feinden
1 Als nun die Mauern gebaut waren, setzte ich die Türflügel ein; und es wurden die Torhüter, Sänger und Leviten bestellt. 2 Und ich gab meinem Bruder Hanani und Hananja, dem Obersten der Burg, den Oberbefehl über Jerusalem; denn er war ein zuverlässiger Mann und gottesfürchtig vor vielen andern . 3 Und ich sprach zu ihnen: Man soll die Tore Jerusalems nicht öffnen, ehe die Sonne heiß scheint; und während sie noch Wache stehen, soll man die Türen schließen und verriegeln! Und bestellet Wachen aus den Bürgern Jerusalems, einen jeden auf seinen Posten, und zwar jeden gegenüber seinem Hause! 4 Nun war die Stadt weit und groß, das Volk darin aber spärlich, und die Häuser waren noch nicht aufgebaut.Verzeichnis der mit Serubbabel zurückgekehrten Israeliten
5 Da gab mir mein Gott ins Herz, die Vornehmsten und die Vorsteher und das Volk zu versammeln, um sie nach ihren Geschlechtern aufzuzeichnen; und ich fand ein Geschlechtsregister derer, die zuerst heraufgezogen waren, und fand darin geschrieben: 6 Folgendes sind die Landeskinder, die aus der Gefangenschaft heraufgekommen sind, welche Nebukadnezar, der König von Babel, hinweggeführt hatte, und die wieder nach Jerusalem und Juda gekommen sind, ein jeder in seine Stadt; 14 7 die gekommen sind mit Serubbabel, Jesua, Nehemia, Asarja, Raamja, Nahemani, Mordechai, Bilsan, Misperet, Bigvai, Nehum und Baana. Dies ist die Zahl der Männer vom Volke Israel: 8 Der Kinder Parhos waren 2172; 9 der Kinder Sephatjas: 372; (der Kinder Arachs: 652); 10 der Kinder Pachat-Moabs, 11 von den Kindern Jesuas und Joabs: 2818; 12 der Kinder Elams: 1254; 13 der Kinder Sattus: 854; 14 der Kinder Sakkais: 760; 15 der Kinder Binnuis: 648; 16 der Kinder Bebais: 628; 17 der Kinder Asgads: 2322; 18 der Kinder Adonikams: 667; 19 der Kinder Bigvais: 2067; 20 der Kinder Adins: 655; (der Kinder Aters, von Hiskia: 98); 21 der Kinder Hasums: 328; 22 der Kinder Bezais: 324; 23 der Kinder Hariphs: 112; 24 der Kinder Gibeons: 95; 25 der Männer von Bethlehem und Netopha: 188; 26 der Männer von Anatot: 128; 27 der Männer von Beth-Asmavet: 42; 28 der Männer von Kirjat-Jearim, 29 Kephira und Beerot: 743; 30 der Männer von Rama und Gaba: 621; 31 der Männer von Michmas: 122; 32 der Männer von Bethel und Ai: 123; 33 der Männer des andern Nebo: 52; 34 der Kinder des andern Elam: 1254; 35 der Kinder Harims: 320; 36 der Kinder Jerichos: 345; 37 der Kinder Lods, Hadids und Onos: 721; 38 der Kinder Senaas: 3930. 39 Von den Priestern: der Kinder Jedajas, vom Hause Jesuas, waren 973; 40 der Kinder Immers: 1052; 41 der Kinder Pashurs: 1247; 42 der Kinder Harims: 1017. 43 Von den Leviten: der Kinder Jesuas von Kadmiel unter den Kindern Hodevas waren 74; 44 von den Sängern: der Kinder Asaphs waren 148. 45 Von den Torhütern: der Kinder Sallums, der Kinder Athers, der Kinder Talmons, der Kinder Akkubs, der Kinder Hatitas, der Kinder Sobais waren 138. 46 Von den Tempeldienern: der Kinder Zihas, der Kinder Hasuphas, der Kinder Tabbaots, 47 der Kinder Keros, der Kinder Sias, der Kinder Padons, 48 der Kinder Lebanas, der Kinder Hagabas, der Kinder Salmais, 49 der Kinder Hanans, der Kinder Giddels, 50 der Kinder Gahars, der Kinder Reajas, der Kinder Rezins, der Kinder Nekodas, 51 der Kinder Gasams, der Kinder der Ussas, 52 der Kinder Paseachs, der Kinder Besais, der Kinder Meunim, der Kinder Nephisesim, 53 der Kinder Bakbuks, der Kinder Hakuphas, der Kinder Harhurs, 54 der Kinder Bazlits, der Kinder Mehidas, 55 der Kinder Harsas, der Kinder Barkos, der Kinder Siseras, der Kinder Temas, 56 der Kinder Neziachs, der Kinder Hatiphas; 57 von den Kindern der Knechte Salomos: der Kinder Sotais, der Kinder Sopherets, 58 der Kinder Peridas, der Kinder Jaalas, der Kinder Darkons, der Kinder Giddels, 59 der Kinder Sephatjas, der Kinder Hattils, der Kinder Pocherets, von Zebajim, der Kinder Ammon, 60 aller Tempeldiener und Kinder der Knechte Salomos waren 392. 61 Und diese zogen auch mit herauf aus Tel-Melach, Tel-Harsa, Kerub, Addon und Ammer, konnten aber das Haus ihrer Väter und ihre Abstammung nicht nachweisen, ob sie aus Israel seien: 62 Die Kinder Delajas, die Kinder Tobijas, die Kinder Nekodas; derer waren 642. 63 Und von den Priestern: die Kinder Hobajas, die Kinder Hakkoz`, die Kinder der Barsillais, der von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib genommen hatte und nach deren Namen genannt ward. 64 Diese suchten ihr Geburtsregister, und als sie es nicht fanden, wurden sie von dem Priestertum ausgestoßen. 65 Und der Landpfleger sagte ihnen, daß sie nicht vom Allerheiligsten essen dürften, bis ein Priester mit dem Licht und Recht aufstände. 66 Die ganze Gemeinde zählte insgesamt 42360 Seelen, 67 ausgenommen ihre Knechte und Mägde; derer waren 7337; 68 und sie hatten 245 Sänger und Sängerinnen 69 und 736 Pferde und 245 Maultiere und 435 Kamele und 6720 Esel. 70 Und sämtliche Familienhäupter gaben Beiträge zum Werk. Der Landpfleger gab für den Schatz 1000 Dareiken, 50 Sprengschalen, 530 Priesterröcke, 15 71 und von den Familien ward beigesteuert an den Schatz für das Werk an Gold 20000 Dareiken, und an Silber 2000 Minen. 72 Und das übrige Volk gab an Gold 20000 Dareiken und an Silber 2000 Minen und 67 Priesterröcke. 73 Und die Priester und Leviten, die Torhüter, Sänger und ein Teil des Volkes und die Tempeldiener und alle Israeliten ließen sich in ihren Städten nieder. Und als der siebente Monat nahte, waren die Kinder Israel in ihren Städten.Querverweise
1 4. Mose 18.20: Und Jehova sprach zu Aaron: In ihrem Lande sollst du nichts erben und sollst kein Teil in ihrer Mitte haben; ich bin dein Teil und dein Erbe inmitten der Kinder Israel.
2 Josua 21.2: und redeten zu ihnen zu Silo, im Lande Kanaan, und sprachen: Jehova hat durch Mose geboten, uns Städte zum Wohnen zu geben, und deren Bezirke für unser Vieh.
3 2. Mose 21.13: hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.
4 5. Mose 4.41: Damals sonderte Mose drei Städte ab diesseit des Jordan, gegen Sonnenaufgang,
5 5. Mose 19.2: so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
6 5. Mose 19.9: (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen;
7 Josua 20.1: Und Jehova redete zu Josua und sprach:
8 4. Mose 26.54: Den Vielen sollst du ihr Erbteil mehren und den Wenigen ihr Erbteil mindern; einem jeden soll nach Verhältnis seiner Gemusterten sein Erbteil gegeben werden.
9 3. Mose 21.10: Und der Hohepriester unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und der geweiht ist, um die heiligen Kleider anzulegen, soll sein Haupt nicht entblößen und soll seine Kleider nicht zerreißen.
10 5. Mose 17.6: Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen soll getötet werden, wer sterben soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen getötet werden.
11 5. Mose 19.15: Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. -
12 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht.
13 2. Mose 29.45: Und ich werde in der Mitte der Kinder Israel wohnen und werde ihr Gott sein.
14 Esra 2.1: Und dies sind die Kinder der Landschaft Juda, welche aus der Gefangenschaft der Weggeführten, die Nebukadnezar, der König von Babel, nach Babel weggeführt hatte, hinaufzogen, und die nach Jerusalem und Juda zurückkehrten, ein jeder in seine Stadt,
15 Nehemia 7.65: Und der Tirsatha sprach zu ihnen, daß sie von dem Hochheiligen nicht essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Thummim aufstände.