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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)

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Esra - Kapitel 6

Der Erlass des Königs Darius

1 Da befahl der König Darius, daß man im Urkundenhause, wo die Schätze zu Babel aufbewahrt wurden, suchen solle. 2 Da fand man zu Achmeta, im Schloß, das in der Provinz Medien liegt, eine Rolle, darin war folgende Denkwürdigkeit niedergeschrieben: 3 «Im ersten Jahre des Königs Kores befahl der König Kores betreffs des Hauses Gottes zu Jerusalem: Das Haus soll gebaut werden zu einer Stätte, wo man Opfer darbringt. Sein Grund soll tragfähig sein, seine Höhe sechzig Ellen und seine Breite auch sechzig Ellen; (Esra 1.1) 4 drei Reihen Quadersteine und eine Reihe Balken; und die Kosten sollen von des Königs Haus bestritten werden. 5 Dazu soll man die goldenen und silbernen Geräte des Hauses Gottes, welche Nebukadnezar aus dem Tempel zu Jerusalem zu genommen und gen Babel gebracht hat, zurückgeben, damit sie wieder in den Tempel zu Jerusalem an ihren Ort gebracht werden und im Hause Gottes verbleiben.» 6 «So haltet euch nun ferne von ihnen, du, Tatnai, Landpfleger jenseits des Stromes, und du, Setar-Bosnai, und eure Genossen von Apharsach, die ihr jenseits des Stromes seid! 7 Lasset sie arbeiten an diesem Hause Gottes; der Landpfleger von Juda und die Ältesten der Juden sollen das Haus Gottes an seiner Stätte bauen! 8 Auch ist von mir befohlen worden, wie ihr diesen Ältesten Judas behilflich sein sollt, damit sie dieses Haus Gottes bauen können: man soll aus des Königs Gütern von den Steuern jenseits des Stromes diesen Leuten die Kosten genau erstatten und ihnen kein Hindernis in den Weg legen. 9 Und wenn sie junge Stiere oder Widder oder Lämmer bedürfen zu Brandopfern für den Gott des Himmels, oder Weizen, Salz, Wein und Öl nach Angabe der Priester zu Jerusalem, so soll man ihnen täglich die Gebühr geben, ohne Verzug; 10 damit sie dem Gott des Himmels Opfer lieblichen Geruchs darbringen und für das Leben des Königs und seiner Kinder beten. 11 Es ist auch von mir Befehl gegeben worden, daß, wenn irgend ein Mensch dieses Gebot übertritt, man von seinem Hause einen Balken nehmen und aufrichten und ihn daran hängen soll; und sein Haus soll deswegen zu einem Misthaufen gemacht werden. 12 Der Gott aber, dessen Name alldort wohnt, stürze alle Könige und Völker, welche ihre Hand ausstrecken, dieses Haus Gottes in Jerusalem zu ändern oder zu zerstören! Ich, Darius, habe solches befohlen; es soll genau ausgeführt werden.»

Die Einweihung des Tempels und das Passah

13 Da befolgten Tatnai, der Landpfleger jenseits des Stromes, und Setar-Bosnai und ihre Genossen genau den Befehl , welchen der König Darius gesandt hatte. 14 Und die Ältesten der Juden bauten weiter, und es gelang ihnen durch die Weissagung der Propheten Haggai und Sacharja, des Sohnes Iddos. Also bauten sie und vollendeten es nach dem Befehl des Gottes Israels und nach dem Befehl des Kores und Darius und Artasastas, der Könige von Persien. 15 Sie vollendeten aber das Haus am dritten Tage des Monats Adar, das war im sechsten Jahre der Regierung des Königs Darius. (Esra 4.24) 16 Und die Kinder Israel, die Priester, die Leviten und der Rest der Kinder der Gefangenschaft feierten die Einweihung des Hauses Gottes mit Freuden (4. Mose 7.10) (1. Könige 8.62-66) 17 und brachten zur Einweihung dieses Hauses Gottes hundert Stiere dar, zweihundert Widder, vierhundert Lämmer, und zum Sündopfer für ganz Israel zwölf Ziegenböcke, nach der Zahl der Stämme Israels. (Esra 8.35) 18 Und sie bestellten die Priester nach ihren Abteilungen und die Leviten nach ihren Ordnungen, zum Dienste Gottes, der zu Jerusalem ist, wie im Buche Moses geschrieben steht. (4. Mose 3.6) (4. Mose 8.24) 19 Und die Kinder der Gefangenschaft hielten das Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats. (2. Mose 12.6) 20 Denn die Priester und die Leviten hatten sich gereinigt wie ein Mann, so daß sie alle rein waren, und sie schächteten das Passah für alle Kinder der Gefangenschaft und für ihre Brüder, die Priester, und für sich selbst. 21 Und die Kinder Israel, die aus der Gefangenschaft zurückgekommen waren, und alle, die sich von der Unreinigkeit der Heiden im Lande abgesondert und sich ihnen angeschlossen hatten, um den HERRN, den Gott Israels, zu suchen, aßen es 22 und hielten das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang mit Freuden; denn der HERR hatte sie fröhlich gemacht und das Herz des Königs von Assyrien ihnen zugewandt, so daß ihre Hände gestärkt wurden im Werke am Hause Gottes, des Gottes Israels.