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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)

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2. Chronik - Kapitel 31

Die Neuordnung des Tempeldienstes durch Hiskia

1 Und nach Beendigung aller dieser Festlichkeiten zogen alle Israeliten, die sich eingefunden hatten, hinaus zu den Städten Judas, zerbrachen die Säulen und hieben die Ascheren um und zerstörten die Höhen und die Altäre in ganz Juda und Benjamin, Ephraim und Manasse, bis sie dieselben gänzlich ausgetilgt hatten. Darnach kehrten alle Kinder Israel wieder zu ihrer Besitzung, in ihre Städte zurück. (5. Mose 7.5) (2. Könige 18.4) 2 Hiskia aber stellte die Abteilungen der Priester und der Leviten wieder her, daß jeder seinen Dienst hatte, sowohl die Priester als auch die Leviten, Brandopfer und Dankopfer darzubringen, zu dienen, zu danken und zu loben in den Toren des Lagers des HERRN. 3 Auch gab der König einen Teil seiner Habe für die Brandopfer, für die Brandopfer am Morgen und am Abend, und für die Brandopfer an den Sabbaten und Neumonden und Festen, wie im Gesetze des HERRN geschrieben steht. (4. Mose 28.1) (4. Mose 29.1) 4 Und er gebot dem Volk, das zu Jerusalem wohnte, den Priestern und Leviten ihre Gebühr zu geben, damit sie am Gesetz des HERRN festhalten könnten. 5 Als nun dieser Befehl bekannt ward, gaben die Kinder Israel viele Erstlingsgaben von Korn, Most, Öl, Honig und allem Ertrag des Feldes und brachten die Zehnten von allem in Menge herbei. (2. Mose 23.19) (5. Mose 14.22-23) 6 Und auch die Kinder Israel und Juda, die in den Städten Judas wohnten, brachten den Zehnten von Rindern und Schafen und den Zehnten von den geheiligten Dingen, die dem HERRN, ihrem Gott, geheiligt worden waren, und legten es haufenweise hin. 7 Im dritten Monat fingen sie an, die Haufen aufzuschütten, und im siebenten Monat waren sie damit fertig. 8 Als nun Hiskia und die Obersten hineingingen und die Haufen sahen, lobten sie den HERRN und sein Volk Israel. 9 Und Hiskia befragte die Priester und Leviten wegen dieser Haufen. 10 Da antwortete ihm Asarja, der Oberpriester vom Hause Zadok, und sprach: Seitdem man angefangen hat, das Hebopfer in das Haus des HERRN zu bringen, hat man gegessen und ist satt geworden und hat noch viel übriggelassen; denn der HERR hat sein Volk gesegnet; daher ist eine so große Menge übriggeblieben. 11 Da befahl Hiskia, daß man Vorratskammern herrichte im Hause des HERRN; und sie richteten dieselben her 12 und taten treulich hinein das Hebopfer, die Zehnten und das Geheiligte. Und als Oberaufseher über dieselben wurden bestellt: Kananja, der Levit, und Simei, sein Bruder, als zweiter; 13 dazu Jechiel, Asasja, Nahat, Asahel, Jerimot, Josabad, Eliel, Jismachja, Mahat und Benaja, als Aufseher unter der Leitung Kananjas und Simeis, seines Bruders, nach dem Befehl des Königs Hiskia und Asarjas, des Obersten im Hause Gottes. 14 Und Kore, der Sohn Jimmas, der Levit, der Torhüter gegen Aufgang, war über die freiwilligen Gaben Gottes gesetzt, um das Hebopfer des HERRN und die hochheiligen Dinge herauszugeben. 15 Und unter seiner Leitung waren Eden, Minjamin, Jesua, Semaja, Amarja und Sechanja, um in den Städten der Priester ihren Brüdern abteilungsweise getreulich ihren Anteil zu geben, den Kleinen wie den Großen. 16 berdies wurden sie in Geschlechtsregister eingetragen, alles, was männlich war, von drei Jahren an und darüber, alle, die in das Haus des HERRN gehen sollten nach der täglichen Ordnung an ihren Dienst auf ihren Posten, nach ihren Abteilungen. 17 Und zwar erfolgte die Eintragung der Priester nach ihren Vaterhäusern, und die der Leviten von zwanzig Jahren an und darüber mit Rücksicht auf ihre Ämter, die sie abteilungsweise zu versehen hatten. 18 Und sie hatten sich einzutragen samt ihren Kindern, ihren Weibern, ihren Söhnen und Töchtern, als ganze Gemeinde; denn gewissenhaft heiligten sie sich für das Heiligtum. 19 Und für die Söhne Aarons, die Priester, die in den zu ihren Städten gehörenden Ländereien wohnten , hatte es in jeder Stadt mit Namen bezeichnete Leute, welche die Austeilung an die männlichen Glieder der Priesterfamilien und an alle, die in die levitischen Geschlechtsregister eingetragen waren, zu besorgen hatten. 20 Also handelte Hiskia in ganz Juda und tat, was gut, recht und getreu war vor dem HERRN, seinem Gott. 21 Und in all seinem Werk, das er im Dienste des Hauses Gottes und nach dem Gesetze und Gebot unternahm, um seinen Gott zu suchen, handelte er von ganzem Herzen, und so gelang es ihm auch. (Psalm 1.3)