zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)

zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 3

1 Mein Sohn, vergiss meine Weisung nicht, / behalte meine Vorschriften im Herzen! 2 Sie geben dir ein langes Leben / und sichern dir Jahre im Frieden. (3. Mose 18.5) (Sprüche 4.10) 3 Nie sollen dich Liebe und Treue verlassen, / bind sie um deinen Hals und schließ sie in dein Herz! (5. Mose 6.8) (Jeremia 31.33) (Sprüche 6.21) 4 So findest du Gunst und Anerkennung / bei Gott und den Menschen. (Lukas 2.52) 5 Vertraue Jahwe mit ganzem Herzen / und stütze dich nicht auf deinen Verstand! 6 Such ihn zu erkennen bei dem, was du tust, / dann räumt er dir die Hürden aus dem Weg! 7 Halte dich nicht selber für weise, / sondern fürchte Jahwe und meide das Böse! (Jesaja 5.21) 8 Das ist Heilung und Wohltat für dich. (Sprüche 4.22) 9 Ehre Jahwe mit deinem Besitz, / mit dem Besten von dem, was du erntest. (2. Mose 23.19) 10 Dann füllen sich deine Scheunen mit Korn / und deine Fässer mit jungem Wein. 11 Mein Sohn, verachte nicht die Belehrung Jahwes, / sei nicht unwillig, wenn er dich ermahnt. (Hiob 5.17-19) (Hebräer 12.5-6) 12 Denn wen Jahwe liebt, den erzieht er streng, / wie der Vater den Sohn, den er gern hat. (Offenbarung 3.19) 13 Wie glücklich ist der, der Weisheit fand, / der Mann, der Verständnis erwarb. (Matthäus 13.44) 14 Denn Weisheit besitzen ist besser als Geld / und besser, als Gold zu gewinnen. (Sprüche 8.10) (Sprüche 8.19) 15 Sie ist viel kostbarer als Perlen, / dein ganzer Schmuck kommt ihr nicht gleich. (Matthäus 13.45-46) 16 In der rechten Hand bietet sie langes Leben / und in ihrer linken Reichtum und Ehre. (Sprüche 3.2) 17 Ihre Wege sind Wege der Freude / und ihre Pfade führen zum Glück. 18 Sie ist ein Lebensbaum für den, der sie ergreift, / wer an ihr festhält, ist glücklich zu preisen. 19 Durch Weisheit hat Jahwe die Erde gegründet, / durch Verstand den Himmel hingestellt. (Sprüche 8.24) 20 Sein Wissen brachte die Meere hervor / ließ Regen aus den Wolken fallen. 21 Mein Sohn, verliere es nicht aus den Augen, / bewahre Umsicht und Besonnenheit! 22 Sie sind das Leben für dich / und ein schöner Schmuck für deinen Hals. (Sprüche 1.9) 23 Dann gehst du sicher deinen Weg, / dein Fuß stößt nirgends an. 24 Wenn du dich hinlegst, schreckst du nicht auf, / legst du dich nieder, erquickt dich dein Schlaf. (Psalm 3.6) (Psalm 4.9) 25 Du fürchtest dich nicht vor plötzlichem Schrecken, / dem Grauen, das über Gottlose kommt. 26 Denn Jahwe steht dir bei, / er bewahrt deinen Fuß vor der Falle. (Sprüche 10.29) 27 Versage keine Wohltat dem, der sie braucht. / Wenn du helfen kannst, dann tue es auch! 28 Sag nicht zu deinem Nächsten: "Komm später wieder, / morgen gebe ich es dir!", wo du jetzt schon helfen kannst. 29 Plane nichts Böses gegen deinen Nächsten, / der vertrauensvoll neben dir wohnt! 30 Geh mit keinem grundlos vor Gericht, / wenn er dir nichts Böses tat. 31 Beneide Gewalttätige nicht, / wähle keinen ihrer Wege! 32 Denn Jahwe verabscheut den, der auf Abwegen geht. / Doch dem Aufrichtigen schenkt er Vertrauen. (Psalm 25.14) 33 Auf dem Haus des Frevlers liegt der Fluch Jahwes, / doch die Wohnung des Gerechten segnet er. 34 Ja, mit Spöttern treibt er Spott, / aber den Demütigen erweist er Gnade. (Sprüche 1.26) (1. Petrus 5.5) 35 Weise kommen zu Ehren, / die Narren tragen Schande davon.