1Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben.(4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere.4Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;5und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.6Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.(2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.8Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.(4. Mose 26.54)9Und Jehova redete zu Mose und sprach:10Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet,11so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.12Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.13Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein.14Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.15Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.16Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.17Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.18Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.19Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.20Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist,21oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.22Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat,23oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:24so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;25und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.(3. Mose 21.10)26Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.28Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. -29Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.30Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe.(5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden.32Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen.33Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.(1. Mose 9.6)34Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel.(2. Mose 29.45)
1Besser ein trockenes Brot und Eintracht / als ein großes Festmahl und Streit.(Sprüche 15.16-17)(Sprüche 16.8)2Ein kluger Sklave wird Herr über einen missratenen Sohn / und teilt mit den Brüdern das Erbe.3Der Tiegel für das Silber, der Ofen für das Gold; / doch Jahwe ist es, der die Herzen prüft.(Psalm 66.10)4Ein Bösewicht hört auf böse Reden, / ein Lügner schenkt dem Verleumder Gehör.5Wer Arme verspottet, verhöhnt deren Schöpfer; / und wer sich über Unglück freut, der bleibt nicht ungestraft.(Sprüche 14.31)6Der Alten Schmuck sind Enkelkinder, / der Kinder Stolz sind ihre Väter.(Psalm 128.6)7Zum Narren passt die vornehme Sprache nicht; / und die Lüge nicht zum geachteten Mann.8Bestechung ist wie ein Zauberstein für den, der sie übt, / wohin er sich wendet, hat er Erfolg.9Wer nach Liebe sucht, deckt Vergehen zu, / doch wer die Sache aufrührt, vertreibt den Freund.10Ein Tadel trifft einen Verständigen mehr / als hundert Schläge einen Narren.11Nur Aufruhr will der Böse, / doch ein strenger Gerichtsbote wird ihm geschickt.12Besser einer Bärin begegnen, der die Jungen geraubt sind, / als einem Narren mit seinem Unverstand.13Wer Gutes mit Bösem vergilt, / bei dem bleibt das Unheil ein ständiger Gast.(Psalm 109.5)14Der Anfang eines Streits ist wie ein Wasserdurchbruch. / Hör auf, bevor der Prozess beginnt!15Den Schuldigen gerecht zu sprechen und den Gerechten für schuldig zu erklären, / beides ist für Jahwe ein Gräuel.(Jesaja 5.23)16Was soll das Geld in des Toren Hand? / Kann er Weisheit kaufen ohne Verstand?17Ein Freund steht immer zu dir, / wie ein Bruder ist er dir in der Not.(Sprüche 18.24)18Wer mit Handschlag für die Schulden eines anderen bürgt, / vermisst wohl seinen Verstand.(Sprüche 6.1)19Wer Streit liebt, liebt die Sünde; / wer sein Tor zu hoch baut, führt seinen Einsturz herbei.20Ein verschlagener Mensch findet kein Glück; / ins Unheil stürzt, wer sich beim Reden verstellt.21Hat jemand einen Dummkopf zum Sohn, dann hat er auch Kummer; / der Vater eines Narren freut sich nicht.(Sprüche 10.1)22Ein frohes Herz tut dem Körper wohl, / ein zerschlagener Geist trocknet ihn aus.(Sprüche 15.13)(Sprüche 15.15)23Der Gottlose nimmt heimlich Bestechung an, / um die Wege des Rechts zu beugen.24Der Verständige hat die Weisheit vor Augen, / doch für den Toren liegt sie am Ende der Welt.(Sprüche 4.25)25Ein törichter Sohn macht seinem Vater Verdruss; / und Kummer seiner Mutter, die ihn gebar.(Sprüche 17.21)26Eine Geldstrafe für den Unschuldigen ist nicht gut, / doch Edelleute schlagen zu lassen, ist gegen alles Recht.27Wer Einsicht hat, spart sich die Worte, / wer sich beherrschen kann, zeigt seinen Verstand.(Sprüche 10.19)(Jakobus 1.19)28Selbst ein Narr wird für weise gehalten, wenn er schweigt, / für vernünftig, wenn er seine Lippen schließt.(Hiob 13.5)