1Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben.(4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere.4Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;5und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.6Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.(2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.8Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.(4. Mose 26.54)9Und Jehova redete zu Mose und sprach:10Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet,11so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.12Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.13Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein.14Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.15Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.16Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.17Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.18Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.19Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.20Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist,21oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.22Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat,23oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:24so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;25und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.(3. Mose 21.10)26Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.28Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. -29Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.30Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe.(5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden.32Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen.33Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.(1. Mose 9.6)34Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel.(2. Mose 29.45)
1Bei dir, Jahwe, da berge ich mich, / da werde ich niemals enttäuscht! 2In deiner Gerechtigkeit rette mich und reiß mich heraus! / Leih mir dein Ohr und hilf mir! 3Sei mir schützender Fels und rettende Burg, / wohin ich immer kommen kann. / Du hast doch geboten, mich zu befreien! / Du bist mein Fels und meine Burg. (Psalm 18.3)(Psalm 31.3-4)4Rette mich aus der Gewalt des Bösen, mein Gott, / aus der Faust des Bedrückers und Schurken. 5Denn du bist meine Hoffnung, Jahwe, mein Herr, / meine Zuversicht von meiner Jugend an. 6Von Mutterleib an verließ ich mich auf dich. / Du hast mir aus dem Mutterschoß geholfen. / Dir gilt stets mein Lobgesang. (Psalm 22.10)7Ich war wie ein Zeichen für viele, / denn du bist mein mächtiger Schutz. (Psalm 4.4)8Mein Mund ist voll von deinem Lob, / von deinem Ruhm den ganzen Tag. 9Verwirf mich nicht in der Zeit des Alters, / verlass mich nicht beim Schwinden meiner Kraft. (Psalm 71.18)10Denn meine Feinde reden schlecht von mir; / die mir ans Leben wollen, beraten sich. 11"Gott hat ihn verlassen!", sagen sie. / "Verfolgt und ergreift ihn! / Einen Retter hat er nicht." 12Gott, du bist so weit weg! / Komm doch und hilf mir schnell! 13Lass zuschanden werden und vergehen / alle, die mich beschuldigen! / Schimpf und Schande komme über die, / die versuchen, mich ins Unglück zu stürzen. 14Doch ich will jederzeit hoffen / und mehren all dein Lob. 15Mein Mund wird von deiner Gerechtigkeit reden, / von deinen Wohltaten jeden Tag, / die ich nicht mehr zählen kann. (Psalm 40.6)(Psalm 71.8)16Ich will kommen mit den Großtaten Jahwes, des Herrn. / Ich preise deine Gerechtigkeit, deine allein. 17Gott, von Jugend auf hast du mich gelehrt. / Von deinen Wundern erzähl ich bis heute, (1. Samuel 7.12)18bis zum Alter und zum grauen Haar.Verlass mich nicht, mein Gott; / dass ich der Nachwelt von deiner Stärke erzähle, / dem kommenden Geschlecht von deiner Macht; (Psalm 71.9)(Jesaja 46.4)19von deiner Gerechtigkeit, Gott, die bis zum Himmel reicht. / Große Dinge hast du vollbracht. / Gott, wer ist wie du? (2. Mose 15.11)20Du ließest uns viel Angst und Not erfahren. / Du wirst uns wieder beleben, / uns wieder heraufbringen / aus den Tiefen der Erde. (1. Samuel 2.6)21Du bringst mich wieder zu Ehren / und wirst mich abermals trösten. 22Dann will ich dich preisen mit meiner Harfe. / Ich rühme deine Treue, mein Gott, / du Heiliger Israels! / Auf der Zither will ich dir spielen. 23Mit jubelnden Lippen musiziere ich dir; / ja ich, denn du hast mich erlöst. 24Von früh bis spät will ich von deiner Gerechtigkeit reden; / denn die mein Unglück suchten, wurden schwer beschämt.