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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)

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Psalm - Kapitel 37

1 Von David. Reg dich nicht über die Bösen auf, / beneide die Verbrecher nicht! (Sprüche 24.19) 2 Sie verdorren schnell wie das Gras, / welken wie das grüne Kraut. 3 Vertrau auf Jahwe und tue das Gute, / wohne im Land und lebe wahrhaftig! (Psalm 37.27) (Psalm 37.29) 4 Erfreu dich an Jahwe! Er gibt dir, was dein Herz begehrt. 5 Lass Jahwe dich führen! / Vertraue ihm, dann handelt er. (1. Petrus 5.7) 6 Er wird dein Recht aufgehen lassen wie das Licht, / deine Gerechtigkeit wie die Sonne am Mittag. (Hiob 11.17) (Psalm 97.11) (Psalm 112.4) 7 Werd still vor Jahwe und warte auf ihn! / Reg dich nicht über den auf, dem alles gelingt, / über den, der böse Pläne ausführt. (Psalm 73.3) 8 Steh ab vom Zorn und lass den Grimm! / Reg dich nicht auf! Das führt nur zum Bösen. 9 Denn die, die Böses tun, werden vernichtet. / Die auf Jahwe hoffen, erben das Land. (Psalm 37.11) (Psalm 37.22) (Psalm 37.29) (Psalm 37.34) 10 Noch kurze Zeit, dann ist der Gottlose fort, / und du findest keine Spur mehr von ihm. (Psalm 37.35) 11 Aber die Gebeugten erben das Land / und werden sich am Frieden erfreuen. (Psalm 37.9) (Matthäus 5.5) 12 Der Gottlose plant, dem Gerechten zu schaden, / zähneknirschend, voller Hass. 13 Der Herr aber lacht über ihn, / denn er weiß: Der Tag der Abrechnung kommt. (Hiob 18.20) 14 Die Bösen haben das Schwert gezogen, / schon ist ihr Bogen gespannt, / um die Gebeugten und Armen zu fällen / und die Aufrichtigen zu schlachten. (Psalm 11.2) 15 Doch das Schwert dringt ihnen ins eigene Herz, / und ihre Bogen werden zerbrochen. 16 Besser arm und gottrecht leben, / als Überfluss haben und gottlos sein. (Sprüche 15.16) 17 Denn Jahwe zerbricht die Arme der Bösen, / er stützt nur die, die gerecht vor ihm sind. 18 Jahwe kennt das Leben der Frommen, / ihr Erbe hat ewig Bestand. 19 In böser Zeit enttäuscht er sie nicht, / in Hungertagen werden sie satt. (Psalm 33.19) 20 Die Gottlosen gehen zugrunde, / auch die Feinde Jahwes. / Sie vergehen wie Wiesenblumen, / verwehen als Rauch. (Psalm 68.3) 21 Der Böse muss borgen und zahlt nicht zurück; / wer mit Gott lebt, kann freigebig schenken. 22 Wen Gott segnet, der besitzt das Land; / wen er verflucht, der kommt um. (Psalm 37.9) 23 Jahwe bestätigt die Schritte des Mannes, / wenn sein Weg ihm gefällt. 24 Auch wenn er strauchelt, stürzt er nicht hin, / denn Jahwe hält ihn fest an der Hand. (Sprüche 24.16) 25 Ich war jung und bin nun alt geworden: / Nie sah ich die Gerechten verlassen, / nie ihre Kinder auf der Suche nach Brot. (Psalm 34.10-11) 26 Immer können sie freigebig leihen / und ihre Kinder werden zum Segen. 27 Meide das Böse und tue das Gute! / Dann wirst du immer im Land wohnen. (Psalm 34.15) 28 Denn Jahwe liebt das Recht, / seine Frommen verlässt er nicht, / er beschützt sie allezeit. / Doch das Geschlecht der Gottlosen kommt um. (Psalm 11.7) 29 Die Gerechten besitzen das Land / und wohnen für immer darin. (Jesaja 60.21) 30 Ein Mensch, der gottrecht lebt, spricht Worte der Weisheit; / er sagt, was recht vor Jahwe ist. 31 Die Weisung seines Gottes trägt er im Herzen, / er bleibt fest auf dem richtigen Weg. (Psalm 40.9) 32 Wer Gott missachtet, belauert den, der gottrecht lebt, / und versucht, ihn zu töten. (Psalm 10.8-10) 33 Doch Jahwe überlässt ihn nicht seiner Hand, / lässt nicht zu, dass er verurteilt wird. (Psalm 34.23) 34 Hoffe auf Jahwe / und bleib auf seinem Weg! / Dann wird er dich ehren / und schenkt dir das Land. / Und du wirst sehen, wie er die Bösen beseitigt. (Psalm 37.9) 35 Ich sah einen Gottlosen, bereit zur Gewalt, / der entfaltete sich wie ein üppiger Spross. (Hiob 5.3-5) (Hiob 20.6-7) (Hesekiel 31.3) 36 Dann ging ich vorbei, da war nichts mehr da. / Ich suchte ihn, doch ich fand keine Spur. (Psalm 37.10) 37 Achte auf geradlinige Menschen, / sieh dir die Ehrlichen an, / denn ein Mann des Friedens hat Zukunft. (1. Mose 39.8-9) 38 Doch die mit Gott brechen, werden alle ausgelöscht. / Die Zukunft der Gottlosen ist schon vorbei. 39 Die Rettung der Gerechten kommt von Jahwe. / Er ist ihre Zuflucht in Zeiten der Not. (Psalm 46.2) 40 Jahwe steht ihnen bei, / er lässt sie entkommen; / und sie entfliehen den Bösen. / Er hilft ihnen, / denn bei ihm suchen sie Schutz. (Lukas 18.8)