1Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben.(4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere.4Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;5und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.6Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.(2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.8Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.(4. Mose 26.54)9Und Jehova redete zu Mose und sprach:10Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet,11so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.12Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.13Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein.14Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.15Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.16Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.17Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.18Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.19Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.20Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist,21oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.22Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat,23oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:24so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;25und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.(3. Mose 21.10)26Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.28Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. -29Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.30Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe.(5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden.32Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen.33Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.(1. Mose 9.6)34Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel.(2. Mose 29.45)
1Dem Chorleiter. Ein Psalmlied von David.Gott, den ich lobe, / schweige doch nicht! 2Denn sie reißen ihren gottlosen Mund, / ihr Lügenmaul, gegen mich auf / und lügen mir ins Gesicht. 3Mit gehässigen Reden umringen sie mich / und bekämpfen mich ohne Grund. 4Für meine Liebe feinden sie mich an, / doch ich bleibe stets im Gebet. 5Sie gaben mir Böses anstelle von Gutem / und Hass anstelle von Liebe:(Psalm 35.12)6"Bestellt einen Gottlosen gegen ihn, / ein Ankläger stehe an seiner Seite! 7Stellt er sich dem Gericht, werde er schuldig gesprochen! / Selbst sein Gebet gelte als Sünde! 8Er soll möglichst früh sterben, / und seine Stellung soll ein anderer bekommen! (Apostelgeschichte 1.20)9Seine Kinder sollen Waisen werden, / seine Frau eine Witwe! 10Ja, endlos umherirren sollen seine Kinder, / betteln und ihre Trümmer absuchen. 11Der Gläubiger umstricke alles, was er hat, / ein Fremder plündere den Ertrag seiner Arbeit. 12Es soll keinen geben, der freundlich an ihn denkt, / keinen, der seinen Waisen gnädig ist. 13Seine Nachkommen soll man vernichten, / sein Name erlösche im nächsten Geschlecht! 14Nie vergesse Jahwe die Schuld seiner Väter! / Die Sünde seiner Mutter bleibe ungesühnt! (2. Mose 20.5)15Nichts davon soll Jahwe vergessen! Er lasse ihr Andenken von der Erde verschwinden! (Sprüche 10.7)16Weil er nicht daran dachte, gnädig zu sein, / hat er den Armen und Hilflosen gejagt / und wollte den Verzweifelten töten. 17Er liebte den Fluch, so treffe er ihn, / er wollte keinen Segen, so bleib er ihm fern! 18Er zog den Fluch an wie ein Hemd, / so dringe er wie Wasser in sein Inneres, / wie Öl in seine Gebeine! (4. Mose 5.22)19Er soll ihn bedecken wie ein Gewand, / ihn wie ein Gürtel umschließen!"20So soll Jahwe mit meinen Feinden verfahren, / mit denen, die mich verleumden. 21Aber du, Jahwe, mein Herr, / tu mir, was deinem Namen entspricht, / denn deine Gnade ist gut! Reiß mich heraus! 22Denn ich bin elend und hilflos, / im Innersten verwundet. 23Wie ein Schatten, der sich streckt, gehe ich hin; / wie ein Insekt schüttelt man mich ab. 24Vom Fasten zittern mir die Knie, / mein Körper fällt vom Fleisch. 25Ich bin ihnen zum Gespött geworden. / Wenn sie mich sehen, schütteln sie den Kopf. (Psalm 22.8)26Hilf mir, Jahwe, mein Gott! / In deiner Gnade rette mich! 27Lass sie erkennen, dass es deine Hand war, / dass du es so getan hast. 28Sie mögen fluchen, du aber segnest. / Greifen sie mich an, müssen sie scheitern, / und dein Diener darf sich freuen. (Matthäus 5.11)29Lass meine Feinde sich in Schande kleiden, / ihre Schmach sei wie ein Mantel für sie. (Psalm 35.26)30Mit lauter Stimme will ich Jahwe preisen, / mitten in der Menge will ich ihn loben. 31Denn er steht dem Armen zur Seite, / um ihn vor seinen Richtern zu retten.