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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)

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Psalm - Kapitel 102

1 Gebet eines Unglücklichen, wenn er seine verzweifelte Klage vor Jahwe ausgießt. 2 Jahwe, hör mein Gebet! / Lass mein Schreien vor dich kommen! 3 Verbirg dein Gesicht nicht vor mir, / wenn ich in Bedrängnis bin! / Hör mir doch zu, wenn ich rufe! / Bitte erhöre mich bald! 4 Meine Tage gehen auf in Rauch, / mein Körper glüht wie ein Ofen. 5 Wie Gras ist mein Herz gemäht und verdorrt, / denn das Essen ist mir vergangen 6 vor lauter Stöhnen. / Ich bin nur noch Haut und Knochen. (Hiob 19.20) 7 Dem Nachtkauz in der Wüste gleiche ich, / der Eule, die in Ruinen haust. 8 Ich liege wach und fühle mich / wie ein einsamer Vogel auf dem Dach. 9 Den ganzen Tag haben mich meine Feinde geschmäht. / Und die mich verspotten, nutzen meinen Namen zum Fluch. 10 Ja, Staub habe ich wie Brot gegessen / und meinen Trank mit Tränen gemischt, (Psalm 80.6) 11 denn dein furchtbarer Zorn hat mich getroffen. / Du hast mich gepackt und zu Boden geschmettert. 12 Meine Tage strecken sich wie Schatten, / ich verdorre wie das Gras. (Hiob 14.2) (Psalm 90.5) 13 Doch du, Jahwe, du thronst für immer, / deinen Namen kennt jede Generation. 14 Du wirst dich erheben und dich Zions erbarmen, / wenn es Zeit ist, ihm gnädig zu sein, / wenn die rechte Zeit gekommen ist. (Psalm 14.7) 15 Denn deine Sklaven lieben ihre Steine, / haben Mitleid mit ihrem Schutt. 16 Dann werden die Völker den Namen Jahwes fürchten, / die Herrscher der Erde deine Herrlichkeit; 17 wenn Jahwe Zion wieder aufgebaut hat, / wenn er sich gezeigt hat in Würde, 18 wenn er die Gebete der Verlassenen hört / und ihre Bitten nicht verschmäht. 19 Dies sei geschrieben für ein späteres Geschlecht. / Dann wird ein neu geschaffenes Volk Jah loben: 20 "Gewiss, Jahwe schaut herab aus heiliger Höhe, / vom Himmel hat er auf die Erde geblickt, 21 um das Stöhnen der Gefangenen zu hören, / sie zu retten vor dem sicheren Tod, (Psalm 79.11) 22 damit man Jahwes Namen in Zion verkündigt / und in Jerusalem sein Lob, 23 wenn die Völker sich alle versammeln, / die Königreiche ihm dienen." (Psalm 87.4) 24 Auf dem Weg brach er meine Kraft, / er hat mein Leben verkürzt. 25 Darum bat ich ihn: "Nimm mich nicht weg in der Mitte des Lebens!" / Du selbst überdauerst die Generationen. (Psalm 55.24) 26 Einst hast du die Erde gegründet, / und der Himmel ist das Werk deiner Hand. (Psalm 90.2) (Hebräer 1.10-12) 27 Sie werden vergehen, du aber bleibst, / sie werden zerfallen wie ein altes Kleid. / Wie ein Gewand wechselst du sie, / und sie werden verschwinden. (2. Petrus 3.10) 28 Du aber bleibst derselbe, / und deine Jahre enden nie. (Psalm 102.13) 29 Die Kinder deiner Sklaven bleiben hier wohnen / und ihre Kinder werden vor dir gedeihen. (1. Johannes 2.17)