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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)

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Jesaja - Kapitel 8

1 Jahwe sagte zu mir: "Nimm dir eine große Tafel und schreibe darauf mit deutlich lesbarer Schrift: 'Für Schnell-Raub Rasch-Beute' 2 und lass dies von zwei vertrauenswürdigen Zeugen bestätigen, dem Priester Urija und Secharja Ben-Jeberechja." 3 Als ich dann mit meiner Frau, der Prophetin, schlief, wurde sie schwanger und brachte einen Sohn zur Welt. Da sagte Jahwe zu mir: "Nenne ihn 'Schnell-Raub Rasch-Beute'! 4 Denn ehe der Junge 'Vater' und 'Mutter' sagen kann, werden die Reichtümer von Damaskus und die Schätze Samarias dem König von Assyrien vorangetragen." (2. Könige 15.29) (2. Könige 16.9) (Jesaja 7.16) 5 Weiter sagte Jahwe zu mir: 6 "Weil dieses Volk das ruhig dahinfließende Wasser im Kanal von Schiloach verachtet und sich über Rezin und Ben-Remalja freut, (Jesaja 30.15) 7 wird der Herr die große und reißende Flut des Euphrat über sie kommen lassen, nämlich den König von Assyrien mit all seiner Heeresmacht. Wie ein Strom, der anschwillt und über alle Ufer tritt, 8 wird er sich bis nach Juda hin wälzen und alles überfluten, sodass den Bewohnern das Wasser bis zum Hals steht. Die Ausläufer dieser Flut bedecken dein Land weit und breit, Immanuël." (Jesaja 7.14) 9 Tobt ihr Völker und erschreckt! / Hört zu, Nationen in der Ferne! / Rüstet nur! Ihr werdet doch zerschmettert. / Rüstet nur - und resigniert! (Psalm 2.1) 10 Schmiedet ruhig Pläne! / Sie werden in die Brüche gehen. / Beratet euch, so viel ihr wollt! / Es kommt doch nichts dabei heraus. / Denn Gott steht uns bei. (Jesaja 8.8) 11 Denn so sprach Jahwe zu mir, als seine Hand mich packte und er mich davor warnte, den Weg dieses Volkes mitzugehen: 12 "Ihr sollt nicht alles Verschwörung nennen, / was dieses Volk Verschwörung nennt! / Ihr müsst nicht fürchten, was sie erschreckt! 13 Doch Jahwe, den allmächtigen Gott, / den sollt ihr heilig halten! / Vor ihm sollt ihr euch fürchten. / Er flöße euch den Schrecken ein! (Jesaja 29.23) (Matthäus 10.28) (1. Petrus 3.15) 14 Für die einen wird er das Heiligtum sein, / doch für die anderen aus ganz Israel: / der Stein, an dem man sich stößt, / der Fels, an dem man fällt. / Für die Bewohner von Jerusalem wird er Netz und Schlinge sein. (Jesaja 28.16) (Römer 9.33) (1. Petrus 2.7-8) 15 Viele von ihnen stolpern und kommen zu Fall, / verstricken und verfangen sich." 16 Gottes Warnungen will ich gut verschnüren / und seine Weisungen meinen Schülern in Verwahrung geben. 17 Und ich will warten auf Jahwe, / will hoffen auf ihn, / der sich den Nachkommen Jakobs nicht zeigt. 18 Seht, ich und die Kinder, die Jahwe mir gab, / ein Wahrzeichen für Israel, / ein Zeichen von Jahwe, dem allmächtigen Gott, / der auf dem Zionsberg wohnt. (Jesaja 7.3) (Jesaja 8.3) (Hebräer 2.13) 19 Und wenn sie euch auffordern, von den Totengeistern Auskunft zu holen, von den Wispernden und Murmelnden, dann erwidert: "Soll ein Volk denn nicht seinen Gott befragen? Sollen die Lebenden sich von den Toten helfen lassen? (2. Könige 1.3) 20 Zurück zur Weisung Jahwes und zu seinen Warnungen!" Wer nicht so denkt, für den gibt es kein Morgenrot. 21 Verdrossen und hungrig streift er durchs Land. Der Hunger macht ihn rasend und er verflucht seinen König und seinen Gott. Er blickt nach oben (Offenbarung 16.9) (Offenbarung 16.11) 22 und starrt auf die Erde und sieht nur bedrückende Finsternis, Not und Verzweiflung. Er ist hineingestoßen in lichtlose Nacht. (Jesaja 5.30) 23 Doch es bleibt nicht dunkel über dem, der von Finsternis bedrängt ist. Hat die frühere Zeit dem Land der Stämme Sebulon und Naftali auch Schande gebracht, so bringt die spätere den Weg am Meer wieder zu Ehren, auch das Gebiet östlich des Jordan, wo die Fremden wohnen. (Matthäus 4.12-16)