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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)

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Jesaja - Kapitel 26

1 Dann singt man in Juda dieses Lied: / "Wir haben eine starke Stadt, / denn Wall und Mauer gab er uns zum Schutz. (Jesaja 60.18) 2 Macht die Tore auf, damit ein Volk einzieht, das gottrecht lebt, / das ihm die Treue hält (Psalm 118.19) 3 und sich durch nichts beirren lässt. / Frieden, ja Frieden gibst du dem, der dir vertraut. 4 Jahwe soll man immer vertrauen! / Denn Jahwe, Gott, ist ein ewiger Fels! (5. Mose 32.4) 5 Die in stolzer Höhe wohnten, hat er niedergeduckt, / die hochragende Burg hat er gänzlich zerstört, / er hat sie niedergestoßen bis in den Staub. 6 Nun soll sie zertreten der Fuß: / die Füße der Armen, die Tritte von Menschen ohne Macht." 7 Wer gottrecht lebt, hat einen geraden Weg; / dem, der dir gehorcht, ebnest du die Bahn. 8 Selbst wenn du uns strafen musst, / warten wir voll Hoffnung auf dich, Jahwe. / Wir sehnen uns nach dir, nach deinem Namen, deinem Lob. (Psalm 37.4) 9 Bei Nacht sind meine Gedanken bei dir, / voller Sehnsucht suche ich dich. / Wenn du deine Gerichte auf der Erde vollstreckst, / lernen die Menschen, was Gerechtigkeit ist. 10 Doch wenn ein Gottloser begnadigt wird, / lernt er nie Gerechtigkeit. / Selbst in diesem Land, wo dein Recht gilt, / handelt er verkehrt und sieht nicht die Hoheit Jahwes. 11 Auch deine hocherhobene Hand nehmen sie nicht wahr. / Doch deinen Eifer um dein Volk werden sie sehen, Jahwe! / Und das Feuer, das deinen Feinden gilt, verzehre auch sie! 12 Du wirst uns Frieden geben, Jahwe, / denn du hast ja alle unsere Taten für uns vollbracht. 13 Außer dir haben auch andere Herren über uns geherrscht, Jahwe. / Nur durch dich haben wir an deinen Namen gedacht. 14 Tote werden nicht lebendig, / Totengeister stehen nicht wieder auf. / Deshalb hast du sie ja heimgesucht und beseitigt / und jeden Gedanken an sie zunichte gemacht. 15 Du hast dein Volk vermehrt, Jahwe, / hast dein Volk groß gemacht und seine Grenzen weit. / Du hast deine Herrlichkeit gezeigt. 16 In der Not haben sie dich gesucht, Jahwe, / und als du straftest, kamen sie klagend zu dir. (Jesaja 28.19) (Hosea 5.15) 17 Wie eine schwangere Frau kurz vor der Geburt, / wie sie sich windet und in Schmerzen schreit, / so waren wir vor dir, Jahwe. (Johannes 16.21) (Offenbarung 12.2) 18 Wir waren schwanger, wanden uns in Schmerzen und gebaren Wind. / Rettung konnten wir dem Land nicht bringen / und keinen Bewohner für die Welt. (Micha 4.10) 19 Doch deine Toten werden leben, / die Leichen meines Volkes werden auferstehen! / Wacht auf und jubelt, Bewohner des Staubs! / Du, Herr, bist wie ein belebender Tau; / darum gibt die Erde die Toten heraus. (Hesekiel 37.1) (Offenbarung 20.12) 20 Geh, mein Volk, in deine Kammer und schließ die Tür hinter dir zu! / Verbirg dich einen Augenblick, bis das Strafgericht vorüber ist. (Psalm 57.2) 21 Denn schon tritt Jahwe aus seiner Wohnung heraus, / um für ihre Schuld zu bestrafen die Bewohner der Welt. / Dann deckt die Erde das Blut wieder auf / und verbirgt die Ermordeten nicht mehr.