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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)

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4. Mose - Kapitel 33

1 Es folgt das Verzeichnis der Lagerplätze der Israeliten, die unter der Führung von Mose und Aaron nach Heerscharen geordnet aus dem Land Ägypten ausgezogen waren. 2 Nach Jahwes Befehl schrieb Mose die Stationen ihrer Wanderung auf. 3 Am 15. April, am Morgen nach dem Passamahl, brachen sie voller Mut und vor den Augen aller Ägypter in Ramses auf. (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8) 4 Die Ägypter begruben währenddessen ihre Erstgeborenen, die Jahwe unter ihnen erschlagen hatte. Auch an ihren Göttern hatte Jahwe Strafgerichte vollstreckt. (2. Mose 12.12) 5 Von Ramses zogen die Israeliten nach Sukkot, wo sie das erste Mal ihr Lager aufschlugen. (2. Mose 12.37) 6 Von Sukkot zogen sie weiter nach Etam am Rand der Wüste. (2. Mose 13.20) 7 Von dort wandten sie sich nach Pi-Hahirot gegenüber von Baal-Zefon und schlugen ihr Lager bei Migdol auf. (2. Mose 14.2) 8 Dann zogen sie mitten durch das Meer und weiter drei Tagesmärsche weit durch die Wüste von Etam bis nach Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Von dort zogen sie nach Elim, wo es zwölf Wasserquellen und siebzig Palmen gab. (2. Mose 15.27) 10 Von Elim zogen sie weiter und schlugen ihr Lager am Schilfmeer auf. 11 Von dort aus zogen sie in die Wüste Sin (2. Mose 16.1) 12 und von dort nach Dofka, 13 dann nach Alusch 14 und schließlich nach Refidim, wo sie kein Trinkwasser fanden. (2. Mose 17.1) 15 Von Refidim zogen sie weiter und schlugen ihr Lager in der Wüste Sinai auf. (2. Mose 19.1) 16 Von dort ging es nach Kibrot-Taawa, (4. Mose 11.34) 17 dann weiter nach Hazerot (4. Mose 11.35) 18 und schließlich nach Ritma. (4. Mose 12.16) 19 Von Ritma zogen sie weiter nach Rimmon-Perez, 20 nach Libna 21 und Rissa. 22 Ihr nächstes Lager schlugen sie in Kehelata auf, 23 dann am Berg Schefer, 24 in Harada, 25 Makhelot 26 und Tahat. 27 Von dort ging es nach Tatach, 28 dann nach Mitka, 29 nach Haschmona, 30 nach Moserot, 31 Bene-Jaakan, (5. Mose 10.6) 32 Hor-Gidgad, 33 Jotbata, (5. Mose 10.7) 34 Abrona 35 und Ezjon-Geber. 36 Dann kamen sie nach Kadesch in der Wüste Zin (4. Mose 20.1) 37 und schlugen ihr Lager schließlich am Berg Hor an der Grenze des Landes Edom auf. (4. Mose 20.22) 38 Dort stieg der Priester Aaron nach dem Befehl Jahwes auf den Berg Hor und starb. Das war im 40. Jahr nach dem Auszug aus Ägypten, am 1. August. 39 Aaron war 123 Jahre alt, als er auf dem Berg Hor starb. 40 Der Kanaaniterkönig von Arad, das lag im Süden des Landes Kanaan, hörte vom Kommen der Israeliten. (4. Mose 21.1) 41 Diese brachen vom Berg Hor auf und kamen nach Zalmona. 42 Von dort kamen sie nach Punon, 43 dann nach Obot (4. Mose 21.10) 44 und schließlich nach Ije-Abarim im Gebiet von Moab. (4. Mose 21.11) 45 Von Ijim zogen sie weiter nach Dibon-Gad, 46 von dort nach Almon-Diblatajim 47 und von dort zum Gebirge Abarim, östlich von Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Vom Gebirge Abarim zogen sie weiter in das moabitische Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Ihr Lager erstreckte sich von Bet-Jeschimot bis Abel-Schittim. (4. Mose 25.1) 50 Dort im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene, gegenüber von Jericho, befahl Jahwe Mose, 51 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht, 52 müsst ihr alle seine Bewohner vertreiben, alle ihre Götzenbilder und Bildwerke vernichten und ihre Höhenheiligtümer zerstören. 53 Nehmt das Land in Besitz und lasst euch dort nieder, denn ich habe es euch als Eigentum gegeben. 54 Durchs Los soll es euren Sippen als Erbbesitz zugeteilt werden. Einem großen Stamm sollt ihr einen großen Grundbesitz zuteilen, einem kleinen Stamm einen kleinen. Durchs Los sollt ihr es unter die Stämme eurer Väter verteilen. (4. Mose 26.55) 55 Wenn ihr die Einwohner des Landes aber nicht vor euch her vertreibt, dann werden die, die ihr von ihnen übrig lasst, zu Splittern in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten. Sie werden euch in dem Land, in dem ihr wohnt, bedrängen. (Josua 23.13) 56 Dann werde ich mit euch machen, was ich mit ihnen machen wollte."