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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)

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2. Korinther - Kapitel 8

Die Geldsammlung für die Gemeinde in Jerusalem

1 Ich tue euch kund, liebe Brüder, die Gnade Gottes, die in den Gemeinden in Mazedonien gegeben ist. (Römer 15.26) 2 Denn ihre Freude war überschwenglich, da sie durch viel Trübsal bewährt wurden; und wiewohl sie sehr arm sind, haben sie doch reichlich gegeben in aller Einfalt. 3 Denn nach allem Vermögen (das bezeuge ich) und über Vermögen waren sie willig 4 und baten uns mit vielem Zureden, daß wir aufnähmen die Wohltat und Gemeinschaft der Handreichung, die da geschieht den Heiligen; (Apostelgeschichte 11.29) 5 und nicht, wie wir hofften, sondern sie ergaben sich selbst, zuerst dem HERRN und darnach uns, durch den Willen Gottes, 6 daß wir mußten Titus ermahnen, auf daß er, wie er zuvor angefangen hatte, also auch unter euch solche Wohltat ausrichtete. 7 Aber gleichwie ihr in allen Stücken reich seid, im Glauben und im Wort und in der Erkenntnis und in allerlei Fleiß und in eurer Liebe zu uns, also schaffet, daß ihr auch in dieser Wohltat reich seid. (1. Korinther 1.5) (1. Korinther 16.1-2)
8 Nicht sage ich, daß ich etwas gebiete; sondern, dieweil andere so fleißig sind, versuche ich auch eure Liebe, ob sie rechter Art sei. 9 Denn ihr wisset die Gnade unsers HERRN Jesu Christi, daß, ob er wohl reich ist, ward er doch arm um euretwillen, auf daß ihr durch seine Armut reich würdet. (Matthäus 8.20) (2. Korinther 2.7) 10 Und meine Meinung hierin gebe ich; denn solches ist euch nützlich, die ihr angefangen habt vom vorigen Jahre her nicht allein das Tun, sondern auch das Wollen;
11 nun aber vollbringet auch das Tun, auf daß, gleichwie da ist ein geneigtes Gemüt, zu wollen, so sei auch da ein geneigtes Gemüt, zu tun von dem, was ihr habt. 12 Denn so einer willig ist, so ist er angenehm, nach dem er hat, nicht nach dem er nicht hat. (Sprüche 3.27-28) (Markus 12.43) 13 Nicht geschieht das in der Meinung, daß die andern Ruhe haben, und ihr Trübsal, sondern daß es gleich sei. 14 So diene euer Überfluß ihrem Mangel diese teure Zeit lang, auf daß auch ihr Überfluß hernach diene eurem Mangel und ein Ausgleich geschehe; 15 wie geschrieben steht: "Der viel sammelte, hatte nicht Überfluß, der wenig sammelte, hatte nicht Mangel." 16 Gott aber sei Dank, der solchen Eifer für euch gegeben hat in das Herz des Titus.
17 Denn er nahm zwar die Ermahnung an; aber dieweil er fleißig war, ist er von selber zu euch gereist. (2. Korinther 7.7) (2. Korinther 7.15) (2. Korinther 8.6) 18 Wir haben aber einen Bruder mit ihm gesandt, der das Lob hat am Evangelium durch alle Gemeinden. (2. Korinther 12.18) 19 Nicht allein aber das, sondern er ist auch verordnet von den Gemeinden zum Gefährten unsrer Fahrt in dieser Wohltat, welche durch uns ausgerichtet wird dem HERRN zu Ehren und zum Preis eures guten Willens. (Galater 2.10) 20 Also verhüten wir, daß uns nicht jemand übel nachreden möge solcher reichen Steuer halben, die durch uns ausgerichtet wird; 21 und sehen darauf, daß es redlich zugehe, nicht allein vor dem HERRN sondern auch vor den Menschen. 22 Auch haben wir mit ihnen gesandt unsern Bruder, den wir oft erfunden haben in vielen Stücken, daß er fleißig sei, nun aber viel fleißiger.
23 Und wir sind großer Zuversicht zu euch, es sei des Titus halben, welcher mein Geselle und Gehilfe unter euch ist, oder unsrer Brüder halben, welche Boten sind der Gemeinden und eine Ehre Christi. (2. Korinther 7.13) (2. Korinther 12.18) 24 Erzeiget nun die Beweisung eurer Liebe und unsers Rühmens von euch an diesen auch öffentlich vor den Gemeinden! (2. Korinther 7.14)