1Und Jehova redete zu Mose und sprach:2Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, so ist dies das Land, welches euch als Erbteil zufallen soll: das Land Kanaan nach seinen Grenzen.(2. Mose 23.31)3Und die Südseite soll euch sein von der Wüste Zin an, Edom entlang, und die Südgrenze soll euch sein vom Ende des Salzmeeres gegen Osten.(Josua 15.1)4Und die Grenze soll sich euch südlich von der Anhöhe Akrabbim wenden und nach Zin hinübergehen, und ihr Ausgang sei südlich von Kades-Barnea; und sie laufe nach Hazar-Addar hin, und gehe hinüber nach Azmon;5und die Grenze wende sich von Azmon nach dem Bache Ägyptens, und ihr Ausgang sei nach dem Meere hin. -6Und die Westgrenze: sie sei euch das große Meer und das Angrenzende; das soll euch die Westgrenze sein. -7Und dies soll euch die Nordgrenze sein: vom großen Meere aus sollt ihr euch den Berg Hor abmarken;8vom Berge Hor sollt ihr abmarken bis man nach Hamath kommt, und der Ausgang der Grenze sei nach Zedad hin;9und die Grenze laufe nach Siphron hin, und ihr Ausgang sei bei Hazar-Enan. Das soll euch die Nordgrenze sein. -10Und zur Ostgrenze sollt ihr euch abmarken von Hazar-Enan nach Schepham.11Und die Grenze gehe hinab von Schepham nach Ribla, östlich von Ajin; und die Grenze gehe hinab und stoße an die Seite des Sees Kinnereth gegen Osten;(Lukas 5.1)12und die Grenze gehe an den Jordan hinab, und ihr Ausgang sei am Salzmeere. Das soll euer Land sein nach seinen Grenzen ringsum.13Und Mose gebot den Kindern Israel und sprach: Das ist das Land, welches ihr durchs Los als Erbteil empfangen sollt, das Jehova den neun Stämmen und dem halben Stamme zu geben geboten hat.14Denn der Stamm der Kinder der Rubeniter nach ihren Vaterhäusern, und der Stamm der Kinder der Gaditer nach ihren Vaterhäusern, und die Hälfte des Stammes Manasse, die haben ihr Erbteil empfangen.(4. Mose 32.33)15Die zwei Stämme und der halbe Stamm haben ihr Erbteil empfangen diesseit des Jordan von Jericho, gegen Osten, gegen Sonnenaufgang.16Und Jehova redete zu Mose und sprach:17Dies sind die Namen der Männer, welche euch das Land als Erbe austeilen sollen: Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns.(5. Mose 1.38)(Josua 14.1)(Josua 21.1)18Und je einen Fürsten vom Stamme sollt ihr nehmen, um das Land als Erbe auszuteilen.19Und dies sind die Namen der Männer: für den Stamm Juda: Kaleb, der Sohn Jephunnes;(4. Mose 13.6)(4. Mose 13.30)20und für den Stamm der Kinder Simeon: Samuel, der Sohn Ammihuds;21für den Stamm Benjamin: Elidad, der Sohn Kislons;22und für den Stamm der Kinder Dan ein Fürst: Bukki, der Sohn Joglis;23für die Söhne Josephs: für den Stamm der Kinder Manasse ein Fürst: Hanniel, der Sohn Ephods,24und für den Stamm der Kinder Ephraim ein Fürst: Kemuel, der Sohn Schiphtans;25und für den Stamm der Kinder Sebulon ein Fürst: Elizaphan, der Sohn Parnaks;26und für den Stamm der Kinder Issaschar ein Fürst: Paltiel, der Sohn Assans;27und für den Stamm der Kinder Aser ein Fürst: Achihud, der Sohn Schelomis;28und für den Stamm der Kinder Naphtali ein Fürst: Pedahel, der Sohn Ammihuds.29Diese sind es, welchen Jehova gebot, den Kindern Israel ihr Erbe im Lande Kanaan auszuteilen.
1Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2"Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben."(4. Mose 26.54)9Jahwe befahl Mose, 10den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können.16Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.22Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10)26Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt.30Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6)34Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch."(2. Mose 29.45)