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4. Mose - Kapitel 34

Grenzen und Aufteilung des Landes Kanaan

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, so ist dies das Land, welches euch als Erbteil zufallen soll: das Land Kanaan nach seinen Grenzen. (2. Mose 23.31) 3 Und die Südseite soll euch sein von der Wüste Zin an, Edom entlang, und die Südgrenze soll euch sein vom Ende des Salzmeeres gegen Osten. (Josua 15.1) 4 Und die Grenze soll sich euch südlich von der Anhöhe Akrabbim wenden und nach Zin hinübergehen, und ihr Ausgang sei südlich von Kades-Barnea; und sie laufe nach Hazar-Addar hin, und gehe hinüber nach Azmon; 5 und die Grenze wende sich von Azmon nach dem Bache Ägyptens, und ihr Ausgang sei nach dem Meere hin. - 6 Und die Westgrenze: sie sei euch das große Meer und das Angrenzende; das soll euch die Westgrenze sein. - 7 Und dies soll euch die Nordgrenze sein: vom großen Meere aus sollt ihr euch den Berg Hor abmarken; 8 vom Berge Hor sollt ihr abmarken bis man nach Hamath kommt, und der Ausgang der Grenze sei nach Zedad hin; 9 und die Grenze laufe nach Siphron hin, und ihr Ausgang sei bei Hazar-Enan. Das soll euch die Nordgrenze sein. - 10 Und zur Ostgrenze sollt ihr euch abmarken von Hazar-Enan nach Schepham. 11 Und die Grenze gehe hinab von Schepham nach Ribla, östlich von Ajin; und die Grenze gehe hinab und stoße an die Seite des Sees Kinnereth gegen Osten; (Lukas 5.1) 12 und die Grenze gehe an den Jordan hinab, und ihr Ausgang sei am Salzmeere. Das soll euer Land sein nach seinen Grenzen ringsum. 13 Und Mose gebot den Kindern Israel und sprach: Das ist das Land, welches ihr durchs Los als Erbteil empfangen sollt, das Jehova den neun Stämmen und dem halben Stamme zu geben geboten hat. 14 Denn der Stamm der Kinder der Rubeniter nach ihren Vaterhäusern, und der Stamm der Kinder der Gaditer nach ihren Vaterhäusern, und die Hälfte des Stammes Manasse, die haben ihr Erbteil empfangen. (4. Mose 32.33) 15 Die zwei Stämme und der halbe Stamm haben ihr Erbteil empfangen diesseit des Jordan von Jericho, gegen Osten, gegen Sonnenaufgang. 16 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 17 Dies sind die Namen der Männer, welche euch das Land als Erbe austeilen sollen: Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns. (5. Mose 1.38) (Josua 14.1) (Josua 21.1) 18 Und je einen Fürsten vom Stamme sollt ihr nehmen, um das Land als Erbe auszuteilen. 19 Und dies sind die Namen der Männer: für den Stamm Juda: Kaleb, der Sohn Jephunnes; (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 20 und für den Stamm der Kinder Simeon: Samuel, der Sohn Ammihuds; 21 für den Stamm Benjamin: Elidad, der Sohn Kislons; 22 und für den Stamm der Kinder Dan ein Fürst: Bukki, der Sohn Joglis; 23 für die Söhne Josephs: für den Stamm der Kinder Manasse ein Fürst: Hanniel, der Sohn Ephods, 24 und für den Stamm der Kinder Ephraim ein Fürst: Kemuel, der Sohn Schiphtans; 25 und für den Stamm der Kinder Sebulon ein Fürst: Elizaphan, der Sohn Parnaks; 26 und für den Stamm der Kinder Issaschar ein Fürst: Paltiel, der Sohn Assans; 27 und für den Stamm der Kinder Aser ein Fürst: Achihud, der Sohn Schelomis; 28 und für den Stamm der Kinder Naphtali ein Fürst: Pedahel, der Sohn Ammihuds. 29 Diese sind es, welchen Jehova gebot, den Kindern Israel ihr Erbe im Lande Kanaan auszuteilen.

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1. Timotheus - Kapitel 5

Verhalten gegen Männer und Frauen in der Gemeinde

1 Einen Alten schilt nicht, sondern ermahne ihn als einen Vater, die Jungen als Brüder, (3. Mose 19.32) (Titus 2.2) 2 Die alten Weiber als Mütter, die jungen als Schwestern mit aller Keuschheit.

Von den Witwen

3 Ehre die Witwen, welche rechte Witwen sind.
4 So aber eine Witwe Enkel oder Kinder hat, solche laß zuvor lernen, ihre eigenen Häuser göttlich regieren und den Eltern Gleiches vergelten; denn das ist wohl getan und angenehm vor Gott. 5 Das ist aber die rechte Witwe, die einsam ist, die ihre Hoffnung auf Gott stellt und bleibt am Gebet und Flehen Tag und Nacht. (Lukas 2.37) 6 Welche aber in Wollüsten lebt, die ist lebendig tot. 7 Solches gebiete, auf daß sie untadelig seien. 8 So aber jemand die Seinen, sonderlich seine Hausgenossen, nicht versorgt, der hat den Glauben verleugnet und ist ärger denn ein Heide. (Matthäus 15.5-6) 9 Laß keine Witwe erwählt werden unter sechzig Jahren, und die da gewesen sei eines Mannes Weib,
10 und die ein Zeugnis habe guter Werke: so sie Kinder aufgezogen hat, so sie gastfrei gewesen ist, so sie der Heiligen Füße gewaschen hat, so sie den Trübseligen Handreichung getan hat, so sie in allem guten Werk nachgekommen ist. (Johannes 13.14) (Hebräer 13.2) 11 Der jungen Witwen aber entschlage dich; denn wenn sie geil geworden sind wider Christum, so wollen sie freien
12 und haben ihr Urteil, daß sie den ersten Glauben gebrochen haben. 13 Daneben sind sie faul und lernen umlaufen durch die Häuser; nicht allein aber sind sie faul sondern auch geschwätzig und vorwitzig und reden, was nicht sein soll. 14 So will ich nun, daß die jungen Witwen freien, Kinder zeugen, haushalten, dem Widersacher keine Ursache geben zu schelten. (1. Korinther 7.9) (1. Timotheus 2.15) 15 Denn es sind schon etliche umgewandt dem Satan nach. 16 So aber ein Gläubiger oder Gläubige Witwen hat, der versorge sie und lasse die Gemeinde nicht beschwert werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben. (Apostelgeschichte 6.1)

Von den Vorstehern der Gemeinde

17 Die Ältesten, die wohl vorstehen, die halte man zweifacher Ehre wert, sonderlich die da arbeiten im Wort und in der Lehre. (Apostelgeschichte 14.23) (Römer 12.8)
18 Denn es spricht die Schrift: "Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, der da drischt;" und "Ein Arbeiter ist seines Lohnes wert." (Lukas 10.7) (1. Korinther 9.9) 19 Wider einen Ältesten nimm keine Klage an ohne zwei oder drei Zeugen. (5. Mose 19.15) (Matthäus 18.16) 20 Die da sündigen, die strafe vor allen, auf daß sich auch die andern fürchten. (Galater 2.14) 21 Ich bezeuge vor Gott und dem HERRN Jesus Christus und den auserwählten Engeln, daß du solches haltest ohne eigenes Gutdünken und nichts tust nach Gunst. 22 Die Hände lege niemand zu bald auf, mache dich auch nicht teilhaftig fremder Sünden. Halte dich selber keusch. (1. Timotheus 4.14) 23 Trinke nicht mehr Wasser, sondern auch ein wenig Wein um deines Magens willen und weil du oft krank bist.
24 Etlicher Menschen Sünden sind offenbar, daß man sie zuvor richten kann; bei etlichen aber werden sie hernach offenbar.
25 Desgleichen auch etlicher gute Werke sind zuvor offenbar, und die andern bleiben auch nicht verborgen.