zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 9

Psalm 9

1 Dem Vorsänger. Auf Muth-Labben. Ein Psalm Davids. Ich will den HERRN von ganzem Herzen loben, ich will alle deine Wunder erzählen. 2 Ich will mich freuen und in dir frohlocken, ich will deinen Namen besingen, du Höchster, 3 darob, daß meine Feinde zurückweichen, daß sie fallen und umkommen vor deinem Angesicht. 4 Denn du hast mein Recht und meine Sache geführt, du sitzest als ein gerechter Richter auf dem Thron! 5 Du hast die Heiden gescholten, den Gottlosen umgebracht, ihren Namen ausgetilgt auf immer und ewig. (Psalm 7.12) 6 Der Feind! er ist völlig und auf immer zertrümmert, und die Städte hast du zerstört, ihr Andenken ist dahin. 7 Aber der HERR bleibt ewig, er hat seinen Thron aufgestellt zum Gericht. (Psalm 34.17) 8 Und er wird den Erdkreis richten mit Gerechtigkeit und den Völkern das Urteil sprechen, wie es billig ist. (Psalm 103.19) 9 Und der HERR wird eine Zuflucht sein dem Unterdrückten, eine Zuflucht jederzeit in der Not. (Psalm 96.13) 10 Darum vertrauen auf dich, die deinen Namen kennen; denn du hast nicht verlassen, die dich, HERR, suchten! 11 Singet dem HERRN, der zu Zion wohnt, verkündiget unter den Völkern seine Taten! 12 Denn er forscht nach den Blutschulden und denkt daran; er vergißt des Schreiens der Elenden nicht. (Psalm 132.13) 13 HERR, sei mir gnädig, siehe, wie ich unterdrückt werde von denen, die mich hassen; erhebe du mich aus den Pforten des Todes, (1. Mose 4.10) 14 auf daß ich all deinen Ruhm erzähle in den Toren der Tochter Zion, daß ich jauchze ob deinem Heil! 15 Die Heiden sind versunken in der Grube, die sie gemacht; ihr Fuß hat sich gefangen in dem Netz, das sie heimlich gestellt. (Psalm 13.6) (Psalm 22.23) (Psalm 40.10-11) 16 Der HERR hat sich kundgegeben, hat Gericht gehalten; der Gottlose ist in dem Werk seiner Hände verstrickt! (Harfenspiel Pause.) (Psalm 7.16) 17 Die Gottlosen müssen ins Totenreich kehren, alle Nationen, die Gottes vergessen. (Psalm 7.17) 18 Denn des Armen wird nicht für immer vergessen, die Hoffnung der Unterdrückten wird nicht stets vergeblich sein. 19 Stehe auf, o HERR, daß der Sterbliche nicht zu mächtig wird, daß die Heiden gerichtet werden vor deinem Angesicht! (Psalm 10.17-18) (Psalm 22.25) 20 O HERR, jage ihnen Schrecken ein, daß die Heiden erkennen, daß sie sterblich sind! (Pause.)