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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

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Psalm - Kapitel 40

Psalm 40

1 Dem Vorsänger. Ein Psalm Davids. Beharrlich habe ich auf den HERRN geharrt, da neigte er sein Ohr zu mir und erhörte mein Schreien 2 und zog mich aus der Grube des Verderbens, aus dem schmutzigen Schlamm, und stellte meine Füße auf einen Fels, machte meine Schritte gewiß 3 und gab mir ein neues Lied in meinen Mund, ein Lob für unsern Gott; das werden viele sehen und den HERRN fürchten und ihm vertrauen. 4 Wohl dem Manne, der sein Vertrauen auf den HERRN setzt und sich nicht wendet zu denen, die aufgeblasen sind und gern täuschen. (Psalm 33.3) 5 HERR, mein Gott, groß sind die Wunder, die du getan, und die Pläne, die du für uns gemacht; dir ist nichts gleich! Ich wollte sie verkündigen und davon sagen; Aber sie sind nicht zu zählen. 6 Opfer und Gaben begehrst du nicht; die Ohren hast du mir aufgetan; Brandopfer und Sündopfer hast du nicht verlangt. (Psalm 139.17-18) 7 Da sprach ich: Siehe, ich bin gekommen, in der Buchrolle steht von mir geschrieben; (Psalm 51.18) (Jesaja 50.5) (Hebräer 10.5) 8 deinen Willen zu tun, mein Gott, begehre ich, und dein Gesetz ist in meinem Herzen. 9 Ich habe Gerechtigkeit als Frohbotschaft verkündigt in der großen Gemeinde; siehe, ich will meine Lippen nicht verschließen, HERR, das weißt du! 10 Deine Gerechtigkeit verbarg ich nicht in meinem Herzen; von deiner Wahrheit und von deinem Heil redete ich; ich verhehlte deine Gnade und Wahrheit der großen Gemeinde nicht. (Psalm 22.23) (Psalm 22.26) 11 Du, HERR, wollest dein Herz nicht vor mir verschließen; deine Gnade und Wahrheit mögen mich allezeit behüten! 12 Denn es haben mich umringt Übel ohne Zahl, meine Sünden haben mich ergriffen, daß ich nicht sehen kann; sie sind zahlreicher als die Haare meines Hauptes, und mein Mut hat mich verlassen. 13 HERR, laß dir's gefallen, mich zu retten; HERR, eile mir zu Hilfe! 14 Es sollen sich schämen und schamrot werden allzumal, die mir nach dem Leben trachten; es sollen zurückweichen und zuschanden werden, die mein Unglück suchen! (Psalm 70.1) 15 Erstaunen sollen ob ihrer eigenen Schmach, die zu mir sagten: Ha, ha! 16 Es sollen fröhlich sein und sich freuen an dir alle, die dich suchen; die dein Heil lieben, sollen immerdar sagen: Der HERR ist groß! (Psalm 35.21) (Psalm 35.25) 17 Bin ich auch elend und arm, für mich sorgt der Herr. Du bist meine Hilfe und mein Erretter; mein Gott, verziehe nicht!