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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

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Esra - Kapitel 1

Der Erlass des persischen Königs Kyrus (Kores)

1 Im ersten Jahre Kores`, des Königs von Persien, (damit erfüllt würde das durch den Mund Jeremias geredete Wort des HERRN), erweckte der HERR den Geist des Kores, des Königs von Persien, so daß er durch sein ganzes Königreich ausrufen und auch schriftlich bekanntmachen ließ: (2. Chronik 36.22-23) (Jeremia 25.11) (Jeremia 29.10) 2 So spricht Kores, der König von Persien: Der HERR, der Gott des Himmels, hat mir alle Königreiche der Erde gegeben, und er selbst hat mir befohlen, ihm ein Haus zu bauen zu Jerusalem, das in Juda ist. (Jesaja 44.28) (Jesaja 45.1) 3 Wer irgend unter euch zu seinem Volk gehört, mit dem sei sein Gott, und er ziehe hinauf gen Jerusalem, das in Juda ist, und baue das Haus des HERRN, des Gottes Israels. Er ist der Gott zu Jerusalem. 4 Und wer noch übrig ist an allen Orten, wo er als Fremdling weilt, dem sollen die Leute seines Ortes helfen mit Silber und Gold und Fahrnis und Vieh nebst freiwilligen Gaben für das Haus Gottes zu Jerusalem. 5 Da machten sich die Familienhäupter von Juda und Benjamin auf und die Priester und Leviten, alle, deren Geist Gott erweckte, um hinaufzuziehen, das Haus des HERRN, welches zu Jerusalem ist, zu bauen. 6 Und alle ihre Nachbarn stärkten ihnen die Hände mit silbernen und goldenen Geräten, mit Fahrnis und Vieh und Kleinodien, außer dem, was sie freiwillig gaben. 7 Und der König Kores gab die Geräte des Hauses des HERRN heraus, die Nebukadnezar aus Jerusalem genommen und in das Haus seines Gottes getan hatte. 8 Kores, der König von Persien, gab sie heraus durch Mitredat, den Schatzmeister, und zählte sie Sesbazzar, dem Fürsten von Juda, dar. (Esra 2.2) (Esra 2.63) (Esra 5.14) 9 Und dies ist ihre Zahl: dreißig goldene Becken, tausend silberne Becken, neunundzwanzig Schalen. 10 Dreißig goldene Becher, und der silbernen Becher von zweiter Gattung vierhundertzehn, und tausend andere Geräte. 11 Aller Geräte, der goldenen und silbernen, waren 5400. Diese alle brachte Sesbazzar hinauf mit denen, die aus der Gefangenschaft gen Jerusalem hinaufzogen.