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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

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2. Chronik - Kapitel 19

Josaphat wird getadelt und ordnet die Rechtspflege in Juda

1 Aber Josaphat, der König von Juda, kehrte in Frieden heim nach Jerusalem. 2 Und Jehu, der Sohn Hananis, der Seher, ging hinaus, ihm entgegen, und sprach zum König Josaphat: Solltest du also dem Gottlosen helfen und die lieben, welche den HERRN hassen? Deswegen ist der Zorn des HERRN wider dich entbrannt! 3 Aber doch ist etwas Gutes an dir gefunden worden, weil du die Ascheren aus dem Lande ausgerottet und dein Herz darauf gerichtet hast, Gott zu suchen. (2. Chronik 17.3-6) 4 Darnach verblieb Josaphat zu Jerusalem; dann ging er wieder aus unter das Volk, von Beerseba bis zum Gebirge Ephraim, und führte sie zu dem HERRN, dem Gott ihrer Väter, zurück. 5 Und er bestellte Richter im Lande, in allen festen Städten Judas, in einer jeden Stadt besonders. 6 Und er sprach zu den Richtern: Sehet zu, was ihr tut! Denn ihr haltet das Gericht nicht für Menschen, sondern für den HERRN, und er ist mit euch beim Urteilsspruch. 7 Darum sei die Furcht des HERRN über euch; nehmt euch wohl in acht, was ihr tut! Denn bei dem HERRN, unserm Gott, gibt es weder Unrecht noch Ansehen der Person noch Bestechlichkeit! (2. Mose 18.21) (5. Mose 10.17) 8 Auch in Jerusalem bestellte Josaphat etliche von den Leviten und Priestern und Familienhäuptern Israels für das Gericht des HERRN und für die Rechtshändel derer, die wieder nach Jerusalem gekommen waren. (5. Mose 17.8-9) (5. Mose 19.17) 9 Und er gebot ihnen und sprach: Also sollt ihr handeln in der Furcht des HERRN, in Wahrheit und mit unverletztem Gewissen. 10 In jedem Rechtsstreit, der vor euch gebracht wird von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, betreffe es Blutrache oder Gesetz und Gebot, Satzungen und Rechte, sollt ihr sie unterrichten, damit sie sich nicht an dem HERRN versündigen und sein Zorn nicht über euch und eure Brüder komme. Tut also und versündigt euch nicht! 11 Und siehe, Amarja, der oberste Priester, ist über euch gesetzt für alle göttlichen Angelegenheiten; Sebadja aber, der Sohn Ismaels, ist Fürst im Hause Juda für alle königlichen Geschäfte, und als Amtleute stehen euch die Leviten vor. Gehet mutig ans Werk! Der HERR aber sei mit dem Guten!