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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

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Sprüche - Kapitel 4

1 Hört, ihr Söhne, auf die Mahnung des Vaters, / merkt auf, damit ihr Einsicht lernt, 2 denn gute Lehre gebe ich euch! / Schiebt meine Weisung nicht weg! 3 Als ich ein kleiner Junge war, / zart und einzig vor meiner Mutter, / da hat mein Vater mich schon unterwiesen. 4 Er sagte: Präg dir meine Worte ein! / Bewahre meine Gebote und lebe danach! (3. Mose 18.5) 5 Erwirb dir Weisheit und Verstand! / Vergiss sie nicht und richte dich nach dem, was ich sage! (Sprüche 3.1) 6 Verlass die Weisheit nicht, sie wird dich behüten! / Liebe sie, so beschützt sie dich. 7 Weisheit fängt mit Weisheit an. Erwirb sie dir! / Erwirb Verstand mit allem, was du hast! 8 Schmiege dich an sie, dann wird sie dich erhöhen, / umarme sie, dann bringt sie dich zu Ehren! 9 Sie setzt einen schönen Kranz auf deinen Kopf, / eine prächtige Krone schenkt sie dir. (Sprüche 1.9) 10 Höre, mein Sohn, nimm an, was ich sage, / dann mehren sich dir die Jahre des Lebens. (Sprüche 3.2) 11 Im Weg der Weisheit unterweise ich dich, / ich leite dich auf ebener Bahn. (Psalm 27.11) (Psalm 32.8) 12 Wenn du gehst, wird dein Schritt nicht gehemmt, / wenn du läufst, dann stolperst du nicht. 13 Halte an deiner Erziehung fest, verleugne sie nicht, / bewahre sie, denn sie ist dein Leben! 14 Komm nicht auf die Bahn der Gottlosigkeit, / den Weg der Bösen betrete nie! (Psalm 1.1) (Sprüche 1.10) 15 Meide ihn, betritt ihn nicht, / wende dich von ihm ab und gehe vorbei! 16 Denn sie schlafen nicht, wenn sie nichts Böses getan, / es raubt ihnen den Schlaf, wenn sie keinen zu Fall gebracht haben. 17 Unrecht ist ihr tägliches Brot, / Gewalt der Wein, den sie trinken. 18 Doch der Pfad der Gerechten ist wie das Morgenlicht, / es strahlt immer heller bis zum vollen Tag. 19 Der Weg der Gottlosen ist wie das Dunkel, / sie wissen nicht, worüber sie gestrauchelt sind. (Sprüche 13.9) (Sprüche 24.20) 20 Mein Sohn, achte auf meine Worte / und hör mir gut zu! 21 Lass sie nicht aus den Augen, / bewahre sie in Herz und Sinn! 22 Denn sie sind Leben für die, die sie finden, / und Gesundheit für den ganzen Leib. (Sprüche 3.8) (Sprüche 3.13-16) 23 Mehr als alles hüte dein Herz, / denn aus ihm strömt das Leben. 24 Entferne Unwahrheit aus deinem Mund, / die Falschheit von deinen Lippen! 25 Deine Augen sollen geradeaus schauen, / dein Blick gehe nach vorn. 26 Ebne die Bahn für deinen Fuß, / damit du feste Wege hast. (Hebräer 12.13) 27 Biege nicht ab, weder rechts noch links, / halte deinen Fuß vom Bösen fern! (5. Mose 5.29)