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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

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Sprüche - Kapitel 21

1 Wie ein Wasserlauf ist das Herz des Königs in Jahwes Hand; / er lenkt es, wohin er auch will. (Psalm 33.15) 2 Der Mensch hält alles, was er tut, für gut, / doch Jahwe prüft die Motive. (Sprüche 16.2) (Sprüche 24.12) 3 Ein gottrechtes Leben ist Jahwe mehr wert als geschlachtete Opfer. (1. Samuel 15.22) (Jesaja 1.11) (Hosea 6.6) 4 Stolze Augen und hochmütige Herzen - das Licht der Gottlosen - sind Sünde. (Jesaja 2.11) 5 Überlegung und Fleiß bringen guten Gewinn, / doch Hast und Eile nichts als Verlust. 6 Durch Betrug erworbener Reichtum / ist wie ein verwehter Dunst, eine tödliche Falle. (Sprüche 10.2) 7 Gewalttat reißt die Gottlosen weg, / denn sie weigern sich, das Rechte zu tun. 8 Verschlungen ist der Weg des Schuldigen, / der Redliche geht den geraden Weg. 9 Besser auf dem Flachdach zu wohnen / als mit einer zänkischen Frau zusammen im Haus. (Sprüche 21.19) (Sprüche 25.24) 10 Ein böser Mensch hat Böses im Sinn, / kein Mitgefühl für den Nächsten. 11 Bestraft man den Spötter, lernt ein Unerfahrener daraus; / belehrt man den Weisen, lernt der selber daraus. (Sprüche 19.25) 12 Der Gerechte achtet auf des Gottlosen Haus, / während dieser in sein Unglück stürzt. 13 Wer sein Ohr vor dem Schrei des Schwachen verschließt, / bekommt auch keine Antwort, wenn er einmal ruft. 14 Eine heimliche Gabe besänftigt den Zorn, / ein verborgenes Geschenk den heftigen Grimm. (1. Samuel 25.18) 15 Der Gerechte freut sich, wenn Recht geschieht, / doch der Verbrecher wird in Schrecken versetzt. 16 Ein Mensch, der vom Weg der Einsicht abirrt, / ruht bald in der Versammlung der Schatten. 17 Wer die Festfreude liebt, wird dem Mangel verfallen; / wer aufwändig lebt, wird niemals reich. (Sprüche 23.21) 18 Der Schuldige zahlt das Lösegeld für den Gerechten, / der Betrüger muss für den Redlichen büßen. (Sprüche 11.8) 19 Besser in der Wüste hausen / als Ärger mit einer zänkischen Frau. (Sprüche 21.9) 20 Wertvolle Schätze und duftendes Öl ist in der Wohnung des Weisen, / doch ein Dummer vergeudet es schnell. 21 Wer nach Gerechtigkeit und Güte strebt, / findet Leben, Recht und Ehre. 22 Ein Weiser erobert die Stadt der Starken / und stürzt das Bollwerk ihrer Sicherheit. (Sprüche 24.5) 23 Wer den Mund hält, / hält sich Probleme vom Hals. (Sprüche 13.3) 24 Der stolze Übermütige - man nennt ihn Spötter - spielt mit böser Überheblichkeit. 25 Den Faulen bringen seine Wünsche um, / denn seine Hände wollen nichts tun. (Sprüche 13.3) 26 Es begehrt die Begierde den ganzen Tag, / doch der Gerechte gibt und kann großzügig sein. 27 Das Opfer des Frevlers ist Jahwe ein Gräuel, / besonders wenn er es für Schandtaten bringt. (Sprüche 15.8) 28 Ein falscher Zeuge geht zugrunde, / doch wer zuhört, redet mit Erfolg. (Sprüche 19.5) (Sprüche 19.9) 29 Der Frevler macht ein freches Gesicht, / der Gerechte hat einen sicheren Gang. 30 Keine Weisheit, kein Verstand, / kein Rat besteht vor Jahwe. (Psalm 33.10-11) 31 Das Pferd wird gerüstet für den Tag der Schlacht, / doch der Sieg ist die Sache Jahwes. (Psalm 33.17) (Jesaja 31.1) (Jesaja 31.3)