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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

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Sprüche - Kapitel 13

1 Ein verständiger Sohn hört, wenn er zurechtgewiesen wird, / doch der Zuchtlose hört die Schelte nicht. (Sprüche 1.8) (Sprüche 12.1) 2 Von der Frucht seiner Worte kann ein Mann gut leben, / doch ein Treuloser lebt von Gewalt. (Sprüche 12.14) 3 Wer den Mund hält, bewahrt sein Leben, / wer ihn aufreißt, dem droht Verderben. (Sprüche 12.18) (Sprüche 21.23) 4 Ein fauler Mensch hat viele Wünsche, erreicht aber nichts, / doch der Fleißige erfüllt sie sich. (Sprüche 10.4) 5 Wer gottrecht lebt, hasst Lug und Trug, / der Gottesverächter bringt Schande und Spott. 6 Ein gottrechtes Leben bewahrt die Aufrichtigen, / doch Gottlosigkeit bringt die Sünder zu Fall. 7 Mancher stellt sich reich und hat doch nichts; / mancher stellt sich arm und ist steinreich. (Matthäus 5.3) (Offenbarung 2.9) (Offenbarung 3.17) 8 Ein Reicher kann Lösegeld für sein Leben zahlen, / doch ein Armer wird gar nicht erst erpresst. 9 Das Licht der Gerechten strahlt hell, / doch die Leuchte der Gottlosen erlischt. (Hiob 5.14) (Hiob 18.5-6) (Hiob 18.18) (Sprüche 24.20) 10 Übermut bringt nichts als Zank, / doch wer sich beraten lässt, ist klug. (Sprüche 1.5) (Sprüche 28.25) 11 Vermögen aus dem Nichts verliert sich bald, / doch wer allmählich sammelt, gewinnt immer mehr. 12 Endloses Hoffen macht das Herz krank, / doch ein erfüllter Wunsch ist wie ein Lebensbaum. 13 Wer das Wort verachtet, muss dafür bezahlen, / doch wer Ehrfurcht hat vor dem Gebot, der wird belohnt. 14 Die Lehre des Weisen ist eine Quelle des Lebens, / die vor den Fallen des Todes bewahrt. (Sprüche 10.11) (Sprüche 14.27) 15 Wer gute Einsicht hat, verschafft sich Gunst, / doch der Weg der Verräter ist steinhart. 16 Jeder Kluge handelt mit Bedacht, / ein Narr kramt seine Dummheit aus. (Sprüche 12.23) (Sprüche 15.2) 17 Ein gottloser Bote richtet Unheil an, / doch ein treuer Gesandter macht es wieder gut. 18 Armut und Schande trifft den, der sich nichts sagen lässt, / doch wer den Tadel annimmt, wird geehrt. (Sprüche 12.1) 19 Es tut wohl, wenn kommt, was man begehrt, / doch vom Bösen zu lassen ist dem Narren ein Gräuel. 20 Wer mit Weisen umgeht, wird weise, / doch wer sich mit Narren einlässt, schadet sich. 21 Die Sünder werden von Unheil verfolgt; / wer gottgefällig lebt, wird mit Glück belohnt. 22 Das Erbe des Guten ist noch für die Enkel, / doch das Vermögen des Sünders ist für Gerechte bestimmt. (Prediger 2.26) (Sprüche 14.14) (Sprüche 19.1) (Sprüche 28.8) 23 Viel Nahrung trägt der Acker der Armen, / doch manches wird durch Unrecht weggerafft. 24 Wer seine Rute schont, der hasst seinen Sohn, / doch wer ihn liebt, erzieht ihn beizeiten. (Sprüche 22.15) 25 Wer gottrecht lebt, hat satt zu essen, / doch der Magen der Gottlosen bleibt leer. (Psalm 34.11)