zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 66

1 Dem Chorleiter. Ein Lied, ein Psalmlied. Jubelt Gott zu, alle Völker der Welt! 2 Besingt die Schönheit seines Namens, / rühmt ihn mit eurem Lobgesang! 3 Sagt zu Gott: "Wie Ehrfurcht gebietend sind deine Taten! / Wegen deiner gewaltigen Macht / heucheln deine Feinde Ergebung. 4 Die ganze Welt wird dich anbeten, dir musizieren, / und sie werden deinen Namen besingen." // 5 Kommt und seht die Großtaten Gottes! / Sein Tun erfüllt uns mit Staunen und Furcht. 6 Er verwandelte das Meer in trockenes Land. / Sie schritten zu Fuß durch den Strom. / Dort freuten wir uns an ihm. (2. Mose 14.21) (Josua 3.17) 7 Für immer herrscht er mit gewaltiger Macht / und behält die Völker im Auge, / dass die Trotzigen sich nicht erheben. // 8 Preist, ihr Völker, unseren Gott! / Lasst sein Lob deutlich hören! 9 Er erhielt uns am Leben, / bewahrte uns vor dem Fall. 10 Denn du hast uns geprüft, Gott, / hast uns wie Silber geläutert. (Sprüche 17.3) 11 Du hast uns ins Verlies gebracht, / uns schwere Lasten aufgelegt. 12 Du hast uns niedertrampeln lassen. / Wir gingen durch Feuer und Wasser. / Doch dann hast du uns ins Weite geführt. (Jesaja 43.2) 13 Mit Brandopfern komm ich in dein Haus / und will dir meine Gelübde erfüllen, 14 die meine Lippen von sich gaben / und mein Mund in der Not versprach. 15 Fette Brandopfer will ich dir aufsteigen lassen, / mit dem Rauch von Schafböcken zusammen. / Ziegenböcke und Rinder bereite ich dir zu. // 16 Kommt und hört, ihr Gottesfürchtigen! / Ich will erzählen, was er für mich tat. 17 Zu ihm hatte ich um Hilfe geschrien, / und schon konnte ich ihn dafür preisen. 18 Hätte ich Böses im Sinn gehabt, / dann würde der Herr nicht hören. (Sprüche 28.9) (Johannes 9.31) 19 Gott aber hat mich erhört, / er hat auf mein Beten geachtet. 20 Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwarf, / seine Gnade mir nicht entzog.