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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

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Psalm - Kapitel 49

1 Dem Chorleiter. Ein Psalmlied von den Söhnen Korachs. 2 Hört dies an, ihr Völker alle, / merkt auf, alle Bewohner der Welt; 3 Menschenkinder, Mannessöhne, / miteinander Arm und Reich! 4 Mein Mund soll Weisheitsworte reden. / Was mein Herz ersinnt, soll einsichtig sein. 5 Ich wende mein Ohr einem Weisheitsspruch zu, / öffne mein Rätsel zum Zitherspiel. (Psalm 78.2) 6 Warum sollte ich mich fürchten in bösen Tagen, / wenn das Unrecht meiner Häscher mich umringt? 7 Sie verlassen sich auf ihr Vermögen, / mit ihrem großen Reichtum geben sie an. 8 Doch niemand kann sein Leben kaufen / und Gott ein Lösegeld geben. 9 Für das Leben ist jeder Kaufpreis zu hoch, / man muss für immer darauf verzichten. (Matthäus 16.26) 10 Kein Mensch kann für immer leben, / am Sterben führt kein Weg vorbei. 11 Denn man sieht: Die Weisen sterben. / Auch Tor und Dummkopf kommen um. / Ihr Vermögen lassen sie anderen. (Prediger 2.16) (Prediger 6.2) 12 Sie denken, ihre Häuser blieben ewig, / ihre Wohnungen von Geschlecht zu Geschlecht. / Hatten sie doch Ländereien nach sich benannt. 13 Doch der Mensch bleibt nicht in seiner Pracht, / er geht zugrunde wie das Vieh. (Prediger 3.19) (2. Petrus 2.12) 14 So geht es denen, die auf sich selbst vertrauen, / so enden die, denen die eigenen Worte gefallen. // 15 Wie Schafe weidet sie der Tod. / Sie sinken zu den Toten hinab, / und am Morgen verwalten Aufrechte das Ihre. / Ihre Gestalt zerfällt, / ihre Wohnung ist bei den Toten. 16 Doch Gott kauft meine Seele los, / er reißt mich aus den Krallen des Todes. // (Hosea 13.14) 17 Fürchte dich nicht, wenn ein Mann sich bereichert, / wenn der Wohlstand seines Hauses sich mehrt. (Hiob 21.7) 18 Denn im Tod nimmt er das alles nicht mit, / sein Reichtum folgt ihm nicht ins Grab. (Prediger 5.13-14) 19 Wenn er sich auch sein Leben lang lobt / und sich sagt: "Man schmeichelt dir, wenn du es dir gut gehen lässt!", (Lukas 16.19) 20 so muss er doch dorthin, wo seine Väter sind, / die niemals mehr das Licht erblicken. 21 Der Mensch, in seiner Pracht: Hat er nicht Einsicht, / geht er zugrunde wie das Vieh. (Psalm 49.13)