zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 41

1 Dem Chorleiter. Ein Psalmlied von David. 2 Wie glücklich ist der, der sich für Schwache einsetzt. / Wenn ihn ein Unglück trifft, wird Jahwe ihn retten. (Sprüche 19.17) 3 Jahwe behütet ihn und erhält ihn am Leben. / Glücklich gepriesen wird er im ganzen Land. / Du gibst ihn nicht der Willkür seiner Feinde preis. 4 Wenn Krankheit ihn befällt, steht Jahwe ihm bei. / Du verwandelst seine Krankheit in Kraft. 5 Ich sagte: "Jahwe, sei mir gnädig! / Heile mich, denn an dir hab ich gesündigt!" (Psalm 6.3) 6 Meine Feinde reden böse über mich: / "Wann ist er endlich tot und vergessen?" 7 Kommt einer, mich zu besuchen, redet er falsch. / Er nimmt nur Schlechtes in sich auf, / geht hinaus und verbreitet üble Gerüchte. 8 Die mich hassen, stecken die Köpfe zusammen / und denken sich Böses gegen mich aus: 9 "Verderben ergoss sich in ihn! / Wer so liegt, steht nicht wieder auf!" 10 Selbst mein Freund, dem ich vertraute, / der mit mir zusammen aß, / gab mir einen Tritt. (Psalm 55.14) (Johannes 13.18) (Apostelgeschichte 1.16) 11 Sei du mir gnädig, Jahwe! / Richte mich auf, / dass ich es ihnen vergelte! 12 Dann weiß ich, dass ich dir gefalle, / wenn mein Feind nicht triumphiert. 13 In meiner Unschuld hast du mich gefasst / und mich für immer vor dich gestellt. 14 Gelobt sei Jahwe, der Gott Israels, / in alle Zeit und Ewigkeit! / Amen, ja, so soll es sein. (Psalm 72.18) (Psalm 106.48) (Psalm 150.6) (Psalm 89.53)