1Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach:2Dies ist es, was Jehova geboten hat:3Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. -(3. Mose 27.2)(5. Mose 23.22)(Richter 11.35)(Prediger 5.3-4)4Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend,5und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.6Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.7Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat,8und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen.9Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. -10Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. -11Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat,12und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.13Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben.14Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.15Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte.16Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen.17Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.
1An dem Tag klammern sich sieben Frauen an einen Mann. "Wir sorgen selbst für unser Essen, wir kümmern uns selbst um unsere Kleidung, wir wollen nur deine Frauen sein. Lass uns deinen Namen tragen und nimm die Schande von uns, dass wir keinen Mann und keine Kinder haben."(1. Mose 30.23)(1. Samuel 1.5-6)2An dem Tag wird der Spross Jahwes zur Zierde und zur Ehre sein; ja alles, was Gott wachsen lässt, wird zur Freude und zum Stolz für die sein, die dem Untergang entkommen sind.(Jesaja 11.1)3Die Überlebenden in Jerusalem, alle, die in Zion übrig geblieben sind, werden als Gottgeweihte betrachtet werden, alle, deren Namen zum Leben aufgeschrieben sind.(Lukas 10.20)4Wenn der Herr durch den Sturm von Gericht und Läuterung den Kot der Töchter Zions abgewaschen und die Blutschuld Jerusalems aus der Stadt weggespült hat,(Sacharja 13.1)(Matthäus 3.11)5wird Jahwe über dem Zionsberg und über allen, die sich dort versammeln, tagsüber eine Wolke erscheinen lassen und Rauch - und in der Nacht ein flammendes Feuer. Wie ein Schutzdach breitet er seine Herrlichkeit über diesem Ort aus.(2. Mose 13.21)(2. Mose 40.34)(2. Mose 40.38)6Wie eine Laubhütte wird sie euch vor der Sonne schützen und eine Zuflucht vor Regen und Sturm sein.(Jesaja 25.4-5)