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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

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Jesaja - Kapitel 24

1 Jahwe verwüstet die Erde und fegt sie leer, / er entstellt ihr Gesicht und zerstreut die Bewohner. 2 Dann geht es dem Priester wie dem Volk, / dem Sklaven wie dem Herrn, / der Magd wie der Gebieterin, / dem Käufer wie dem Verkäufer, / dem Borger wie dem Leiher, / dem Schuldner wie dem Gläubiger. 3 Die Erde wird völlig leer und ausgeplündert sein, / denn Jahwe hat das Urteil gefällt. 4 Die Erde verfällt und verfault, / der Weltkreis verwelkt, und auch die Mächtigen gehen ein. 5 Entweiht liegt die Erde unter ihren Bewohnern, / denn sie haben Gottes Gesetz übertreten, / seine Ordnungen missachtet und den ewigen Bund ungültig gemacht. 6 Darum hat der Fluch die Erde versehrt, / und die Bewohner büßen für ihre Schuld. / Sie schwinden dahin, von Glut verzehrt. / Von den Menschen bleibt nur ein winziger Rest. 7 Es vertrocknet der Most, der Weinstock verwelkt, / und die einst so Fröhlichen seufzen jetzt. (Joel 1.12) 8 Der Freudenklang der Tamburine verstummt, / der Lärm der feiernden Menge erstirbt, / das fröhliche Harfenspiel bricht ab. (Jeremia 7.34) (Jeremia 16.9) 9 Man trinkt keinen Wein mehr bei frohem Gesang, / bitter schmeckt den Zechern ihr Bier. 10 Zertrümmert ist die öde Stadt, / verschlossen und verrammelt jedes Haus. 11 Man wimmert um Wein auf den Gassen. / Die Freude ist untergegangen, / aller Jubel im Land ist verbannt. 12 Öde ist der Rest der Stadt, / das Tor ist nur ein Haufen Schutt. 13 So wird es unter den Völkern der Erde geschehen. / Es wird wie beim Abschlagen von Oliven sein, / wie bei der Nachlese im Weinberg, / wenn die Ernte dann vorüber ist. (Jesaja 17.6) 14 Sie beginnen zu jubeln, / sie preisen die Größe Jahwes. / Über das Meer im Westen jauchzen sie ihm zu. 15 "Ehrt auch im Osten den Namen Jahwes, / und an den Meeresküsten lobt Jahwe, Israels Gott!" 16 Vom Ende der Erde hören wir Gesang: / "Gebt ihm die Ehre, er hat für das Recht gesorgt!" Ich aber schreie: "Mir ist elend, ich vergehe! / Wehe mir, ich kann nicht mehr!" / Treulose kennen keine Treue! / Nur noch Treuebruch, Veruntreuung und Treulosigkeit! 17 Grauen und Furcht, Fallgrube und Fangnetz erwarten die Bewohner der Welt. 18 Wer vor den Schreckensschreien flieht, fällt in die Grube, / und wer sich aus der Grube retten kann, verfängt sich im Netz. / Die Schleusen des Himmels öffnen sich, / es erschüttert die Fundamente der Welt. (Jeremia 48.43-44) (Amos 5.19) 19 Berstend reißt die Erde auf, / sie bricht und zerbricht, / sie wankt und schwankt, (2. Petrus 3.10) 20 sie taumelt wie ein Betrunkener, / schaukelt wie eine Nachthütte im Feld, / denn ihr Frevel wuchtet schwer auf ihr. / Sie fällt und steht nicht wieder auf. (Jesaja 19.14) 21 An dem Tag zieht Jahwe zur Rechenschaft / die Geistesmächte der unsichtbaren Welt / und die irdischen Herrscher der Erde. (Offenbarung 19.18-21) 22 Sie werden zusammengetrieben und in die Grube gesperrt. / Sie werden ins Gefängnis gebracht und nach langer Zeit erst bestraft. 23 Da wird der Mond ganz rot vor Scham / und die Sonne vor Schande bleich, / denn Jahwe, der allmächtige Gott, herrscht als König - auf dem Zionsberg und in Jerusalem. / Und seinen Führern zeigt er seine Herrlichkeit. (Jesaja 60.19-20) (Offenbarung 21.23)