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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

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Jeremia - Kapitel 39

1 Die Eroberung Jerusalems ging so vor sich: Es war Januar im neunten Regierungsjahr des Königs Zidkija von Juda, als König Nebukadnezzar von Babylon mit seinem ganzen Heer begann, Jerusalem zu belagern. 2 Als am 9. Juli im elften Jahr Zidkijas die Stadt aufgebrochen war, 3 hielten die Heerführer des Königs von Babylon ihren Einzug und richteten ihr Hauptquartier beim Mitteltor ein. Unter ihnen waren Nergal-Sarezer von Samgar, Nebu-Sar-Sechim, der Palastvorsteher, und Nergal-Sarezer, der oberste königliche Berater. 4 Als König Zidkija und seine Soldaten das sahen, flohen sie. In der Nacht verließen sie die Stadt durch den Torweg zwischen den beiden Mauern am Königsgarten und versuchten, in Richtung der Araba zu entkommen. 5 Doch die chaldäischen Truppen nahmen die Verfolgung auf und holten Zidkija in der Araba bei Jericho ein. Sie nahmen den König gefangen und brachten ihn nach Ribla in die Provinz Hamat vor den König von Babylon, der dort das Urteil über ihn sprach. 6 Zidkija musste zusehen, wie seine Söhne abgeschlachtet wurden. Auch die Oberen von Juda wurden in Ribla hingerichtet. 7 Danach wurden Zidkija die Augen ausgestochen, und man brachte ihn in Ketten nach Babylon. 8 In Jerusalem brannten die Chaldäer den Königspalast und alle anderen Häuser nieder und rissen die Stadtmauern ein. 9 Dann ließ Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, den Rest der Einwohner und alle, die zum König von Babylon übergelaufen waren, gefangen nehmen und in die Verbannung nach Babylonien führen. 10 Nur einige Leute vom einfachen Volk, die nichts besaßen, ließ er in Juda zurück. Ihnen gab er Äcker und Weinberge. 11 Für Jeremia hatte König Nebukadnezzar Nebusaradan die Anweisung gegeben: 12 "Lass ihn holen und kümmere dich um ihn! Nimm ihn unter deinen Schutz und tu ihm ja nichts Böses an! Erfüll ihm alles, worum er dich bittet!" 13 Die Oberen des Königs von Babylon - es waren Nebusaradan, der Oberbefehlshaber, Nebuschasban, der Palastvorsteher und Nergal-Sarezer, der oberste königliche Berater - 14 gaben den Befehl, Jeremia aus dem Wachthof zu holen. Sie übergaben ihn Gedalja Ben-Ahikam, dem Enkel Schafans, damit er ihn sicher nach Hause geleite. So blieb Jeremia beim Volk. (Jeremia 38.28) (Jeremia 40.5-6) 15 Als Jeremia noch im Wachthof eingeschlossen war, hatte er folgende Botschaft Jahwes erhalten: 16 "Geh zu Ebed-Melech, dem Nubier, und sag zu ihm: 'So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Du wirst sehen, wie meine Worte über diese Stadt in Erfüllung gehen und das Unheil über sie hereinbricht. Du wirst es selbst miterleben. (Jeremia 38.7) 17 Aber dich werde ich an jenem Tag retten, spricht Jahwe. Du wirst den Leuten, vor denen du Angst hast, nicht in die Hände fallen. 18 Ich lasse dich entkommen, damit du nicht getötet wirst. Du sollst dein Leben als Beute davontragen, weil du mir vertraut hast', spricht Jahwe." (Hiob 5.20)