zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

zurückEinzelansichtvor

2. Korinther - Kapitel 9

Der Segen der Geldsammlung

1 Denn von solcher Steuer, die den Heiligen geschieht, ist mir nicht not, euch zu schreiben. 2 Denn ich weiß euren guten Willen, davon ich rühme bei denen aus Mazedonien und sage: Achaja ist schon voriges Jahr bereit gewesen; und euer Beispiel hat viele gereizt. (2. Korinther 8.19) 3 Ich habe aber diese Brüder darum gesandt, daß nicht unser Rühmen von euch zunichte würde in dem Stücke, und daß ihr bereit seid, gleichwie ich von euch gesagt habe; 4 auf daß nicht, so die aus Mazedonien mit mir kämen und euch unbereit fänden, wir (will nicht sagen: ihr) zu Schanden würden mit solchem Rühmen. 5 So habe ich es nun für nötig angesehen, die Brüder zu ermahnen, daß sie voranzögen zu euch, fertigzumachen diesen zuvor verheißenen Segen, daß er bereit sei, also daß es sei ein Segen und nicht ein Geiz. 6 Ich meine aber das: Wer da kärglich sät, der wird auch kärglich ernten; und wer da sät im Segen, der wird auch ernten im Segen. (Sprüche 11.24) (Sprüche 19.17) 7 Ein jeglicher nach seiner Willkür, nicht mit Unwillen oder aus Zwang; denn einen fröhlichen Geber hat Gott lieb. (Römer 12.8) 8 Gott aber kann machen, daß allerlei Gnade unter euch reichlich sei, daß ihr in allen Dingen volle Genüge habt und reich seid zu allerlei guten Werken; 9 wie geschrieben steht: "Er hat ausgestreut und gegeben den Armen; seine Gerechtigkeit bleibt in Ewigkeit." 10 Der aber Samen reicht dem Säemann, der wird auch das Brot reichen zur Speise und wird vermehren euren Samen und wachsen lassen das Gewächs eurer Gerechtigkeit, (Jesaja 55.10) (Hosea 10.12)
11 daß ihr reich seid in allen Dingen mit aller Einfalt, welche wirkt durch uns Danksagung Gott. 12 Denn die Handreichung dieser Steuer erfüllt nicht allein den Mangel der Heiligen, sondern ist auch überschwenglich darin, daß viele Gott danken für diesen unsern treuen Dienst 13 und preisen Gott über euer untertäniges Bekenntnis des Evangeliums Christi und über eure einfältige Steuer an sie und an alle, 14 indem auch sie nach euch verlangt im Gebet für euch um der überschwenglichen Gnade Gottes willen in euch. 15 Gott aber sei Dank für seine unaussprechliche Gabe!