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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.27) 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. (3. Mose 23.34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

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Psalm - Kapitel 9

Psalm 9

1 Dem Vorsänger. Auf Muth-Labben. Ein Psalm Davids. Ich will den HERRN von ganzem Herzen loben, ich will alle deine Wunder erzählen. 2 Ich will mich freuen und in dir frohlocken, ich will deinen Namen besingen, du Höchster, 3 darob, daß meine Feinde zurückweichen, daß sie fallen und umkommen vor deinem Angesicht. 4 Denn du hast mein Recht und meine Sache geführt, du sitzest als ein gerechter Richter auf dem Thron! 5 Du hast die Heiden gescholten, den Gottlosen umgebracht, ihren Namen ausgetilgt auf immer und ewig. (Psalm 7.12) 6 Der Feind! er ist völlig und auf immer zertrümmert, und die Städte hast du zerstört, ihr Andenken ist dahin. 7 Aber der HERR bleibt ewig, er hat seinen Thron aufgestellt zum Gericht. (Psalm 34.17) 8 Und er wird den Erdkreis richten mit Gerechtigkeit und den Völkern das Urteil sprechen, wie es billig ist. (Psalm 103.19) 9 Und der HERR wird eine Zuflucht sein dem Unterdrückten, eine Zuflucht jederzeit in der Not. (Psalm 96.13) 10 Darum vertrauen auf dich, die deinen Namen kennen; denn du hast nicht verlassen, die dich, HERR, suchten! 11 Singet dem HERRN, der zu Zion wohnt, verkündiget unter den Völkern seine Taten! 12 Denn er forscht nach den Blutschulden und denkt daran; er vergißt des Schreiens der Elenden nicht. (Psalm 132.13) 13 HERR, sei mir gnädig, siehe, wie ich unterdrückt werde von denen, die mich hassen; erhebe du mich aus den Pforten des Todes, (1. Mose 4.10) 14 auf daß ich all deinen Ruhm erzähle in den Toren der Tochter Zion, daß ich jauchze ob deinem Heil! 15 Die Heiden sind versunken in der Grube, die sie gemacht; ihr Fuß hat sich gefangen in dem Netz, das sie heimlich gestellt. (Psalm 13.6) (Psalm 22.23) (Psalm 40.10-11) 16 Der HERR hat sich kundgegeben, hat Gericht gehalten; der Gottlose ist in dem Werk seiner Hände verstrickt! (Harfenspiel Pause.) (Psalm 7.16) 17 Die Gottlosen müssen ins Totenreich kehren, alle Nationen, die Gottes vergessen. (Psalm 7.17) 18 Denn des Armen wird nicht für immer vergessen, die Hoffnung der Unterdrückten wird nicht stets vergeblich sein. 19 Stehe auf, o HERR, daß der Sterbliche nicht zu mächtig wird, daß die Heiden gerichtet werden vor deinem Angesicht! (Psalm 10.17-18) (Psalm 22.25) 20 O HERR, jage ihnen Schrecken ein, daß die Heiden erkennen, daß sie sterblich sind! (Pause.)