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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.27) 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. (3. Mose 23.34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

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Psalm - Kapitel 40

Psalm 40

1 Dem Vorsänger. Ein Psalm Davids. Beharrlich habe ich auf den HERRN geharrt, da neigte er sein Ohr zu mir und erhörte mein Schreien 2 und zog mich aus der Grube des Verderbens, aus dem schmutzigen Schlamm, und stellte meine Füße auf einen Fels, machte meine Schritte gewiß 3 und gab mir ein neues Lied in meinen Mund, ein Lob für unsern Gott; das werden viele sehen und den HERRN fürchten und ihm vertrauen. 4 Wohl dem Manne, der sein Vertrauen auf den HERRN setzt und sich nicht wendet zu denen, die aufgeblasen sind und gern täuschen. (Psalm 33.3) 5 HERR, mein Gott, groß sind die Wunder, die du getan, und die Pläne, die du für uns gemacht; dir ist nichts gleich! Ich wollte sie verkündigen und davon sagen; Aber sie sind nicht zu zählen. 6 Opfer und Gaben begehrst du nicht; die Ohren hast du mir aufgetan; Brandopfer und Sündopfer hast du nicht verlangt. (Psalm 139.17-18) 7 Da sprach ich: Siehe, ich bin gekommen, in der Buchrolle steht von mir geschrieben; (Psalm 51.18) (Jesaja 50.5) (Hebräer 10.5) 8 deinen Willen zu tun, mein Gott, begehre ich, und dein Gesetz ist in meinem Herzen. 9 Ich habe Gerechtigkeit als Frohbotschaft verkündigt in der großen Gemeinde; siehe, ich will meine Lippen nicht verschließen, HERR, das weißt du! 10 Deine Gerechtigkeit verbarg ich nicht in meinem Herzen; von deiner Wahrheit und von deinem Heil redete ich; ich verhehlte deine Gnade und Wahrheit der großen Gemeinde nicht. (Psalm 22.23) (Psalm 22.26) 11 Du, HERR, wollest dein Herz nicht vor mir verschließen; deine Gnade und Wahrheit mögen mich allezeit behüten! 12 Denn es haben mich umringt Übel ohne Zahl, meine Sünden haben mich ergriffen, daß ich nicht sehen kann; sie sind zahlreicher als die Haare meines Hauptes, und mein Mut hat mich verlassen. 13 HERR, laß dir's gefallen, mich zu retten; HERR, eile mir zu Hilfe! 14 Es sollen sich schämen und schamrot werden allzumal, die mir nach dem Leben trachten; es sollen zurückweichen und zuschanden werden, die mein Unglück suchen! (Psalm 70.1) 15 Erstaunen sollen ob ihrer eigenen Schmach, die zu mir sagten: Ha, ha! 16 Es sollen fröhlich sein und sich freuen an dir alle, die dich suchen; die dein Heil lieben, sollen immerdar sagen: Der HERR ist groß! (Psalm 35.21) (Psalm 35.25) 17 Bin ich auch elend und arm, für mich sorgt der Herr. Du bist meine Hilfe und mein Erretter; mein Gott, verziehe nicht!