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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. 1 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. 2 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 3 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. 4 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

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Nehemia - Kapitel 10

Die Erneuerung des Bundes

1 Zu der Versiegelung aber waren verordnet: Nehemia, der Landpfleger, 2 der Sohn Hachaljas, und Zedekia, Seraja, 3 Asarja, Jeremia, Paschchur, Amarja, 4 Malchija, Hattus, Sebanja, Malluch, 5 Harim, Meremot, Obadja, Daniel, 6 Ginneton, Baruch, Mesullam, 7 Abija, Mijamin, Maasja, Bilgai und Semaja; 8 dies waren die Priester. 9 Ferner die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui, aus den Kindern Henadads, und Kadmiel. 10 Und ihre Brüder: Sebanja, Hodija, Kelita, 11 Pelaja, Hanan, Micha, 12 Rechob, Hasabja, Sakkur, 13 Serebja, Sebanja, Hodija, Bani, Beninu. 14 Die Häupter des Volkes: Parhos, Pachat-Moab, 15 Elam, Sattu, Bani; 5, 6 16 Bunni, Asgad, Bebai, 17 Adonia, Bigvai, Adin, 18 Ather, Hiskia, Assur, Hodija, 19 Hasum, Bezai, Hariph, 20 Anatot, Nebai, Magpias, 21 Messulam, Hesir, Mesesabeel, 22 Zadok, Jaddua, Pelatja, 23 Hanan, Anaja, Hosea, Hananja, 24 Hassub, Hallohes, Pilha, Sobek, Rehum, 25 Hasabna, Maaseja, 26 Achija, Hanan, 27 Anan, Malluch, Harim und Baana. 28 Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Tempeldiener und alle, die sich von den Völkern der Länder abgesondert hatten zum Gesetze Gottes, samt ihren Frauen, ihren Söhnen und Töchtern, alle, die es wissen und verstehen konnten, 29 die schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an. Sie kamen, um zu schwören und sich eidlich zu verpflichten, im Gesetze Gottes, welches durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote, Rechte und Satzungen des HERRN, unsres Gottes, zu beobachten und zu tun. 7 30 Und daß wir unsere Töchter nicht den Völkern des Landes geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten. 31 Und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbattag Waren und allerlei Speisen zum Verkauf brächten, wir sie ihnen am Sabbat und an heiligen Tagen nicht abnehmen, und daß wir im siebenten Jahre auf die Bestellung der Felder und auf jede Schuldforderung verzichten wollten. 32 Und wir legten uns die Verpflichtung auf, jährlich das Drittel eines Schekels für den Dienst im Hause unsres Gottes zu geben: für die Schaubrote, 8, 9 33 für das tägliche Speisopfer und das tägliche Brandopfer, für die Opfer an den Sabbaten, Neumonden und Festtagen, und für das Geheiligte und für die Sündopfer, um für Israel Sühne zu erwirken, und für den ganzen Dienst im Hause unsres Gottes. 34 Wir warfen auch das Los, wir, die Priester, Leviten und das Volk, wegen der Spenden an Holz, daß wir dieses Jahr für Jahr, zu bestimmten Zeiten, familienweise zum Hause unsres Gottes bringen wollten, damit es auf dem Altar des HERRN, unsres Gottes, verbrannt werde, wie im Gesetze geschrieben steht; 35 auch daß wir jährlich die Erstlinge unsres Landes und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen, Jahr für Jahr, zum Hause des HERRN bringen wollten; 10 36 ebenso die Erstgeburt unsrer Söhne und unsres Viehes (wie im Gesetze geschrieben steht) und die Erstlinge unsrer Rinder und unsrer Schafe; daß wir das alles zum Hause Gottes bringen wollten, zu den Priestern, die im Hause unsres Gottes dienen. 11 37 Auch daß wir den Priestern die Erstlinge unsres Mehls und unsrer Hebopfer und die Früchte von allen Bäumen, von Most und Öl in die Kammern am Hause unsres Gottes bringen wollten, ebenso den Leviten den Zehnten unsres Bodens; daß die Leviten den Zehnten erheben sollten in allen Städten, wo wir Ackerbau treiben. 12 38 Und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn sie den Zehnten erheben, und die Leviten sollen den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsres Gottes, in die Kammern des Schatzhauses heraufbringen. 13 39 Denn in die Kammern sollen die Kinder Israel und die Kinder Levi das Hebopfer vom Korn, Most und Öl bringen, weil dort die Geräte des Heiligtums sind und die Priester, welche dienen, und die Torhüter und Sänger. Und so wollen wir das Haus unsres Gottes nicht verlassen. 14, 15 

Querverweise

1 3. Mose 23.24-25: Rede zu den Kindern Israel und sprich: Im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch Ruhe sein, ein Gedächtnis des Posaunenhalls, eine heilige Versammlung.

2 3. Mose 23.27: Doch am Zehnten dieses siebten Monats ist der Versöhnungstag; eine heilige Versammlung soll euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien, und sollt Jehova ein Feueropfer darbringen.

3 3. Mose 16.11: Und Aaron bringe den Farren des Sündopfers, der für ihn ist, herzu und tue Sühnung für sich und für sein Haus, und schlachte den Farren des Sündopfers, der für ihn ist.

4 3. Mose 23.34: Rede zu den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebten Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem Jehova.

5 Esra 2.3: Die Söhne Parhosch', 2172.

6 Esra 2.6: die Söhne Pachath-Moabs, von den Söhnen Jeschuas und Joabs, 2812;

7 Esra 2.70: Und die Priester und die Leviten und die aus dem Volke und die Sänger und die Torhüter und die Nethinim wohnten in ihren Städten; und ganz Israel wohnte in seinen Städten.

8 Nehemia 13.15-16: In jenen Tagen sah ich einige in Juda, welche am Sabbath die Keltern traten, und Garben einbrachten und auf Esel luden, und auch Wein, Trauben und Feigen und allerlei Last, und es am Sabbathtage nach Jerusalem hereinbrachten; und ich zeugte wider sie an dem Tage, da sie die Lebensmittel verkauften.

9 Amos 8.5: und sprechet: Wann ist der Neumond vorüber, daß wir Getreide verkaufen, und der Sabbath, daß wir die Kornspeicher auftun; um das Epha zu verkleinern und den Sekel zu vergrößern und die Waage des Betrugs zu fälschen;

10 3. Mose 6.5: Und das Feuer auf dem Altar soll auf demselben in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen; und der Priester soll Holz auf ihm anzünden, Morgen für Morgen, und das Brandopfer auf ihm zurichten, und die Fettstücke der Friedensopfer auf ihm räuchern.

11 2. Mose 23.19: Das erste der Erstlinge deines Landes sollst du in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen. - Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

12 2. Mose 13.2: Heilige mir alles Erstgeborene, was irgend die Mutter bricht unter den Kindern Israel, an Menschen und an Vieh; es ist mein. -

13 4. Mose 18.21: Und siehe, den Kindern Levi habe ich allen Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie verrichten, den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft.

14 4. Mose 18.26: Und zu den Leviten sollst du reden und zu ihnen sprechen: Wenn ihr von den Kindern Israel den Zehnten nehmet, den ich euch von ihnen als euer Erbteil gegeben habe, so sollt ihr davon ein Hebopfer für Jehova heben, den Zehnten von dem Zehnten.

15 4. Mose 18.28: Also sollt auch ihr ein Hebopfer für Jehova heben von allen euren Zehnten, die ihr von den Kindern Israel nehmet, und davon das Hebopfer für Jehova Aaron, dem Priester, geben.