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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.27) 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. (3. Mose 23.34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

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Ester - Kapitel 4

Mordechai fordert Esther auf, sich für die Rettung der Juden einzusetzen

1 Als nun Mardochai alles erfuhr, was geschehen war, zerriß Mardochai seine Kleider und kleidete sich in Sack und Asche und ging in die Stadt hinein und klagte laut und bitterlich. 2 Und er kam bis vor das Königstor; denn es durfte niemand zum Königstor eingehen, der einen Sack anhatte. 3 Da war auch in allen Provinzen, wo immer des Königs Wort und Gebot hinkam, unter den Juden große Klage und Fasten und Weinen und Leidtragen, und viele lagen in Säcken und in der Asche. 4 Da kamen die Mägde der Esther und ihre Kämmerer und sagten es ihr; und dieses bekümmerte die Königin sehr. Und sie sandte Kleider, damit Mardochai sie anzöge und den Sack von sich legte. Aber er nahm sie nicht an. 5 Da rief Esther den Hatach, einen Kämmerer des Königs, den er für sie bestellt hatte, und gab ihm Befehl, bei Mardochai in Erfahrung zu bringen, was das bedeute und warum es geschehe. 6 Da ging Hatach zu Mardochai hinaus auf den Platz der Stadt, vor das Königstor. 7 Und Mardochai tat ihm alles kund, was ihm begegnet war, auch die genaue Summe Silbers, die Haman versprochen hatte, in der Schatzkammer des Königs darzuwägen als Entgelt für die Vertilgung der Juden. (Ester 3.9) 8 Und er gab ihm die Abschrift des Gebots, das betreffs der Vertilgung zu Susan erlassen worden war, damit er es Esther zeige und ihr kundtue und ihr gebiete, zum König hineinzugehen, um seine Gnade zu erflehen und vor seinem Angesicht für ihr Volk zu bitten. 9 Da ging Hatach hinein und tat Esther die Worte Mardochais kund. 10 Da sprach Esther zu Hatach und befahl ihm, Mardochai zu sagen: 11 Alle Knechte des Königs und die Leute in den königlichen Provinzen wissen, daß, wer irgend in den innern Hof zum König hineingeht, es sei Mann oder Weib, ohne gerufen zu sein, nach dem gleichen Gesetz sterben muß, es sei denn, daß der König das goldene Zepter gegen ihn ausstreckt, damit er am Leben bleibe. Ich aber bin nun seit dreißig Tagen nicht gerufen worden, zum König hineinzugehen. (Ester 5.2) (Ester 8.4) 12 Als nun Esthers Worte dem Mardochai mitgeteilt wurden, 13 ließ Mardochai der Esther antworten: Bilde dir ja nicht ein, daß du vor allen Juden entrinnen werdest, weil du in des Königs Hause bist! 14 Denn wenn du unter diesen Umständen schweigst, so wird den Juden von einer andern Seite her Trost und Rettung erstehen, du aber und deines Vaters Haus werden umkommen. Und wer weiß, ob du nicht um dieser Umstände willen zum Königtum gekommen bist? (1. Mose 45.7) 15 Da ließ Esther dem Mardochai antworten: 16 So gehe hin, versammle alle Juden, die zu Susan anwesend sind, und fastet für mich, drei Tage lang bei Tag und Nacht, esset und trinket nicht. Auch ich will mit meinen Mägden also fasten, und alsdann will ich zum König hineingehen, wiewohl es nicht nach dem Gesetze ist. Komme ich um, so komme ich um! (2. Könige 7.4) 17 Mardochai ging hin und tat alles ganz so, wie Esther ihm befohlen hatte.