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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.27) 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. (3. Mose 23.34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

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Ester - Kapitel 3

Der Aufstieg Hamans und sein Mordplan gegen die Juden

1 Nach diesen Begebenheiten erhob der König Ahasveros Haman, den Sohn Hamedatas, den Agagiter, zu höherer Macht und Würde und setzte seinen Stuhl über alle Fürsten, die bei ihm waren. 2 Und alle Knechte des Königs, die im Königstore waren, beugten die Knie und fielen vor Haman nieder; denn der König hatte es also geboten. Aber Mardochai beugte die Knie nicht und fiel nicht nieder. 3 Da sprachen die Knechte des Königs, die im Königstore waren, zu Mardochai: Warum übertrittst du des Königs Gebot? 4 Und als sie solches täglich zu ihm sagten und er ihnen nicht gehorchte, sagten sie es Haman, um zu sehen, ob Mardochai auf seiner Weigerung bestehen würde; denn er hatte ihnen gesagt, daß er ein Jude sei. 5 Als nun Haman sah, daß Mardochai die Knie nicht vor ihm beugte und ihm nicht huldigte, ward er voll Grimm. 6 Doch war ihm das zu gering, an Mardochai allein Hand zu legen; sondern weil man ihm das Volk Mardochais genannt hatte, trachtete Haman darnach, alle Juden im ganzen Königreich des Ahasveros, die Volksgenossen Mardochais, zu vertilgen. 7 Im ersten Monat, das ist der Monat Nisan, im zwölften Jahre des Königs Ahasveros, ward das Pur, das ist das Los, vor Haman geworfen über die Tage und Monate, und es fiel auf den dreizehnten Tag im zwölften Monat, das ist der Monat Adar. (Ester 9.24) 8 Und Haman sprach zum König Ahasveros: Es gibt ein Volk, das lebt zerstreut und abgesondert unter allen Völkern in allen Provinzen deines Königreichs, und ihr Gesetz ist anders als dasjenige aller Völker, und sie tun nicht nach des Königs Gesetzen; also daß es dem König nicht geziemt, sie in Ruhe zu lassen! 9 Gefällt es dem König, so schreibe er, daß man sie umbringe; dann will ich zehntausend Talente Silber darwägen in die Hände der Schaffner, damit man es in des Königs Schatzkammern bringe! 10 Da zog der König seinen Siegelring von der Hand und gab ihn Haman, dem Sohne Hamedatas, dem Agagiter, dem Feinde der Juden. (Ester 8.2) 11 Und der König sprach zu Haman: Das Silber sei dir geschenkt, dazu das Volk, damit du mit ihm tuest, was dir gefällt! 12 Da berief man die Schreiber des Königs am dreizehnten Tage des ersten Monats, und es ward geschrieben, ganz wie Haman befahl, an die Fürsten des Königs und an die Landpfleger in allen Provinzen und an die Hauptleute eines jeden Volkes, in der Schrift einer jeden Provinz und in der Sprache eines jeden Volkes; im Namen des Königs Ahasveros ward es geschrieben und mit des Königs Ring versiegelt. (Ester 1.22) 13 Und die Briefe wurden durch die Läufer in alle Provinzen des Königs gesandt, daß man alle Juden vertilgen, erwürgen und umbringen solle, Junge und Alte, Kinder und Frauen, an einem Tage, nämlich am dreizehnten des zwölften Monats, das ist der Monat Adar, und daß man zugleich ihr Gut rauben dürfe. 14 Die Schrift aber lautete also, es sei ein Befehl zu erlassen und in allen Provinzen zu eröffnen, daß sie sich auf diesen Tag rüsten sollten. 15 Und die Läufer gingen eilends mit des Königs Gebot, sobald es im Schlosse Susan erlassen war. Der König aber und Haman setzten sich, um zu trinken, während die Stadt Susan in Bestürzung geriet.