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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.27) 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. (3. Mose 23.34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

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Ester - Kapitel 1

Das Festmahl des Ahasveros

1 Und es begab sich in den Tagen des Ahasveros (des Ahasveros, welcher von Indien bis Äthiopien über hundertsiebenundzwanzig Provinzen regierte), 2 in jenen Tagen, als der König Ahasveros im Schlosse Susan auf seinem königlichen Throne saß, 3 im dritten Jahre seiner Regierung, daß er allen seinen Fürsten und Knechten ein Mahl machte. Die Gewaltigen von Persien und Medien, die Edelsten und Obersten seiner Provinzen waren vor ihm, 4 als er den Reichtum der Herrlichkeit seines Königreichs und die kostbare Pracht seiner Majestät sehen ließ viele Tage, nämlich hundertachtzig Tage lang. 5 Und als diese Tage vollendet waren, machte der König ein Mahl allem Volk, das im Schlosse Susan zugegen war, den Großen und den Kleinen, sieben Tage lang, im Hofe des Gartens beim königlichen Palaste. 6 Da waren feine Tücher von weißer Baumwolle und blauem Purpur mit Schnüren von feiner weißer Baumwolle und rotem Purpur an silbernen Ringen und Säulen von weißem Marmor aufgehängt. Goldene und silberne Ruhebetten standen auf einem Steinpflaster von Alabaster, weißem Marmor, Perlmutter und dunklem Marmor. 7 Und man gab zu trinken aus goldenen Gefäßen, und die Gefäße waren voneinander verschieden; königlicher Wein war in Menge vorhanden, nach königlicher Freigebigkeit. 8 Und das Trinken war der Verordnung gemäß ohne Zwang; denn also hatte der König allen seinen Hofmeistern befohlen, daß man jedermann machen ließe, wie es ihm gefiele. 9 Auch die Königin Vasti veranstaltete ein Mahl für die Frauen des königlichen Palastes, welcher dem König Ahasveros gehörte.

Ungehorsam und Verstoßung der Königin Vasti

10 Und am siebenten Tage, als des Königs Herz vom Wein fröhlich war, befahl er Mehuman, Bista, Charbona, Bigta, Abagta, Setar und Karkas, den sieben Kämmerern, die vor dem König Ahasveros dienten, 11 die Königin Vasti mit der königlichen Krone vor den König zu bringen, damit er den Völkern und Fürsten ihre Schönheit zeigte, denn sie war von schöner Gestalt. 12 Aber die Königin Vasti wollte nicht kommen auf den Befehl des Königs, den er durch seine Kämmerer gegeben hatte. Da ward der König sehr zornig, und sein Grimm entbrannte in ihm. 13 Und der König sprach zu den Weisen, die sich auf die Zeiten verstanden (denn des Königs Wort erging in Gegenwart aller Gesetzes und Rechtskundigen; (1. Chronik 12.32) 14 und ihm zunächst saßen Karschena, Setar, Admata, Tarsis, Meres, Marsena und Memuchan, die sieben Fürsten der Perser und Meder, die das Angesicht des Königs sahen und die ersten Stellen im Königreich innehatten): 15 Nach welchem Gesetz soll man die Königin Vasti behandeln, dafür daß sie nicht gehandelt hat nach dem Befehl des Königs Ahasveros, der ihr durch die Kämmerer übermittelt wurde? 16 Da sprach Memuchan vor dem König und den Fürsten: Die Königin Vasti hat sich nicht nur an dem König vergangen, sondern auch an allen Fürsten und an allen Völkern, die in allen Provinzen des Königs Ahasveros sind. 17 Denn das Verhalten der Königin wird allen Frauen bekannt werden, so daß ihre Männer in ihren Augen verächtlich werden, da es heißen wird: Der König Ahasveros hieß die Königin Vasti vor sich kommen, aber sie kam nicht! 18 Das werden die Fürstinnen der Perser und Meder heute schon allen Fürsten des Königs erzählen, wenn sie das Verhalten der Königin hören, woraus Verachtung und Verdruß genug entstehen wird. 19 Gefällt es dem König, so gehe ein königlicher Befehl von ihm aus und werde aufgezeichnet unter die Gesetze der Perser und Meder, damit er nicht bloß vorübergehend gelte: daß Vasti nicht mehr vor dem König Ahasveros erscheinen dürfe, und daß der König ihre königliche Würde einer andern gebe, die besser ist als sie. (Daniel 6.9) 20 Wird dann dieser Befehl des Königs, den er geben wird, in seinem ganzen Königreich, welches groß ist, bekannt gemacht, so werden alle Frauen ihre Männer in Ehren halten, vornehme und geringe. 21 Diese Rede gefiel dem König und den Fürsten; und der König tat nach den Worten Memuchans 22 und sandte Briefe in alle Provinzen des Königs, in jede Provinz nach ihrer Schrift und zu jedem Volk nach seiner Sprache; daß jeder Mann Herr sein solle in seinem Hause. Das ließ er bekanntmachen in der Sprache seines Volkes. (1. Mose 3.16) (Ester 3.12) (Ester 8.9)