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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.27) 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. (3. Mose 23.34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

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Esra - Kapitel 3

Der Wiederaufbau des Brandopferaltars

1 Als aber der siebente Monat nahte und die Kinder Israel nun in ihren Städten waren, kam das Volk zusammen wie ein Mann in Jerusalem. (Esra 2.64) 2 Und Jesua, der Sohn Jozadaks, und seine Brüder, die Priester, und Serubbabel, der Sohn Sealtiels, und seine Brüder, machten sich auf und bauten den Altar des Gottes Israels, um Brandopfer darauf darzubringen, wie im Gesetze Moses, des Mannes Gottes, geschrieben steht. (2. Mose 27.1) (3. Mose 6.2) (1. Chronik 3.17-19) (Esra 2.2) 3 Und sie richteten den Altar her auf seiner Grundfeste, wiewohl Furcht vor den Völkern der Länder auf ihnen lastete, und opferten dem HERRN Brandopfer darauf, Brandopfer am Morgen und am Abend. 4 Und sie feierten das Laubhüttenfest nach Vorschrift und opferten Brandopfer Tag für Tag in der verordneten Zahl, was für jeden Tag bestimmt war. (3. Mose 23.34) (4. Mose 29.12) 5 Darnach auch die beständigen Brandopfer und was an den Neumonden und an allen Festtagen des HERRN geheiligt werden soll, dazu was jedermann dem HERRN freiwillig opferte. 6 Am ersten Tage des siebenten Monats fingen sie an, dem HERRN Brandopfer darzubringen, obschon der Grund zum Tempel des HERRN noch nicht gelegt war. 7 Sie gaben aber den Steinmetzen und Zimmerleuten Geld und denen zu Zidon und Tyrus Speise, Trank und Öl, daß sie Zedernholz vom Libanon auf dem Meere gen Japho brächten, wie es ihnen Kores, der König von Persien, erlaubt hatte.

Die Grundsteinlegung für den zweiten Tempel

8 Und im zweiten Jahre nach ihrer Ankunft beim Hause Gottes zu Jerusalem, im zweiten Monat, begannen Serubbabel, der Sohn Sealtiels, und Jesua, der Sohn Jozadaks, und ihre übrigen Brüder, die Priester und Leviten und alle, die aus der Gefangenschaft nach Jerusalem gekommen waren, und sie bestellten die Leviten von zwanzig Jahren an und darüber, dem Werke am Hause des HERRN vorzustehen. 9 Und Jesua samt seinen Söhnen und Brüdern und Kadmiel samt seinen Söhnen, die Söhne Hodavjas, traten an wie ein Mann, um den Arbeitern am Hause Gottes vorzustehen, auch die Söhne Henadads samt ihren Söhnen und Brüdern, die Leviten. (Nehemia 10.10) 10 Und als die Bauleute den Grund legten, stellten sich die Priester in ihren Gewändern auf, mit Trompeten, und die Leviten, die Söhne Asaphs, mit Zimbeln, den HERRN zu loben nach der Anordnung Davids, des Königs von Israel. 11 Und sie sangen und dankten dem HERRN und lobten ihn, daß er so freundlich ist und daß seine Güte ewiglich währt über Israel; auch alles Volk lobte den HERRN mit großem Freudengeschrei darüber, daß nun der Grund zum Hause des HERRN gelegt war. (2. Chronik 5.13) (2. Chronik 7.3) (Psalm 118.1) 12 Aber viele der alten Priester und Leviten und Familienhäupter, die den früheren Tempel gesehen hatten, weinten laut, als der Grund zu diesem Hause vor ihren Augen gelegt wurde, während viele ihre Stimme zu einem Freudengeschrei erhoben, (Haggai 2.3) 13 also daß das Volk das Freudengeschrei nicht unterscheiden konnte von dem lauten Weinen im Volk; denn das Volk erhob ein großes Jubelgeschrei, daß man den Schall weithin hörte.