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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.27) 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. (3. Mose 23.34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

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Sprüche - Kapitel 4

1 Hört, ihr Söhne, auf die Mahnung des Vaters, / merkt auf, damit ihr Einsicht lernt, 2 denn gute Lehre gebe ich euch! / Schiebt meine Weisung nicht weg! 3 Als ich ein kleiner Junge war, / zart und einzig vor meiner Mutter, / da hat mein Vater mich schon unterwiesen. 4 Er sagte: Präg dir meine Worte ein! / Bewahre meine Gebote und lebe danach! (3. Mose 18.5) 5 Erwirb dir Weisheit und Verstand! / Vergiss sie nicht und richte dich nach dem, was ich sage! (Sprüche 3.1) 6 Verlass die Weisheit nicht, sie wird dich behüten! / Liebe sie, so beschützt sie dich. 7 Weisheit fängt mit Weisheit an. Erwirb sie dir! / Erwirb Verstand mit allem, was du hast! 8 Schmiege dich an sie, dann wird sie dich erhöhen, / umarme sie, dann bringt sie dich zu Ehren! 9 Sie setzt einen schönen Kranz auf deinen Kopf, / eine prächtige Krone schenkt sie dir. (Sprüche 1.9) 10 Höre, mein Sohn, nimm an, was ich sage, / dann mehren sich dir die Jahre des Lebens. (Sprüche 3.2) 11 Im Weg der Weisheit unterweise ich dich, / ich leite dich auf ebener Bahn. (Psalm 27.11) (Psalm 32.8) 12 Wenn du gehst, wird dein Schritt nicht gehemmt, / wenn du läufst, dann stolperst du nicht. 13 Halte an deiner Erziehung fest, verleugne sie nicht, / bewahre sie, denn sie ist dein Leben! 14 Komm nicht auf die Bahn der Gottlosigkeit, / den Weg der Bösen betrete nie! (Psalm 1.1) (Sprüche 1.10) 15 Meide ihn, betritt ihn nicht, / wende dich von ihm ab und gehe vorbei! 16 Denn sie schlafen nicht, wenn sie nichts Böses getan, / es raubt ihnen den Schlaf, wenn sie keinen zu Fall gebracht haben. 17 Unrecht ist ihr tägliches Brot, / Gewalt der Wein, den sie trinken. 18 Doch der Pfad der Gerechten ist wie das Morgenlicht, / es strahlt immer heller bis zum vollen Tag. 19 Der Weg der Gottlosen ist wie das Dunkel, / sie wissen nicht, worüber sie gestrauchelt sind. (Sprüche 13.9) (Sprüche 24.20) 20 Mein Sohn, achte auf meine Worte / und hör mir gut zu! 21 Lass sie nicht aus den Augen, / bewahre sie in Herz und Sinn! 22 Denn sie sind Leben für die, die sie finden, / und Gesundheit für den ganzen Leib. (Sprüche 3.8) (Sprüche 3.13-16) 23 Mehr als alles hüte dein Herz, / denn aus ihm strömt das Leben. 24 Entferne Unwahrheit aus deinem Mund, / die Falschheit von deinen Lippen! 25 Deine Augen sollen geradeaus schauen, / dein Blick gehe nach vorn. 26 Ebne die Bahn für deinen Fuß, / damit du feste Wege hast. (Hebräer 12.13) 27 Biege nicht ab, weder rechts noch links, / halte deinen Fuß vom Bösen fern! (5. Mose 5.29)