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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.27) 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. (3. Mose 23.34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

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Sprüche - Kapitel 21

1 Wie ein Wasserlauf ist das Herz des Königs in Jahwes Hand; / er lenkt es, wohin er auch will. (Psalm 33.15) 2 Der Mensch hält alles, was er tut, für gut, / doch Jahwe prüft die Motive. (Sprüche 16.2) (Sprüche 24.12) 3 Ein gottrechtes Leben ist Jahwe mehr wert als geschlachtete Opfer. (1. Samuel 15.22) (Jesaja 1.11) (Hosea 6.6) 4 Stolze Augen und hochmütige Herzen - das Licht der Gottlosen - sind Sünde. (Jesaja 2.11) 5 Überlegung und Fleiß bringen guten Gewinn, / doch Hast und Eile nichts als Verlust. 6 Durch Betrug erworbener Reichtum / ist wie ein verwehter Dunst, eine tödliche Falle. (Sprüche 10.2) 7 Gewalttat reißt die Gottlosen weg, / denn sie weigern sich, das Rechte zu tun. 8 Verschlungen ist der Weg des Schuldigen, / der Redliche geht den geraden Weg. 9 Besser auf dem Flachdach zu wohnen / als mit einer zänkischen Frau zusammen im Haus. (Sprüche 21.19) (Sprüche 25.24) 10 Ein böser Mensch hat Böses im Sinn, / kein Mitgefühl für den Nächsten. 11 Bestraft man den Spötter, lernt ein Unerfahrener daraus; / belehrt man den Weisen, lernt der selber daraus. (Sprüche 19.25) 12 Der Gerechte achtet auf des Gottlosen Haus, / während dieser in sein Unglück stürzt. 13 Wer sein Ohr vor dem Schrei des Schwachen verschließt, / bekommt auch keine Antwort, wenn er einmal ruft. 14 Eine heimliche Gabe besänftigt den Zorn, / ein verborgenes Geschenk den heftigen Grimm. (1. Samuel 25.18) 15 Der Gerechte freut sich, wenn Recht geschieht, / doch der Verbrecher wird in Schrecken versetzt. 16 Ein Mensch, der vom Weg der Einsicht abirrt, / ruht bald in der Versammlung der Schatten. 17 Wer die Festfreude liebt, wird dem Mangel verfallen; / wer aufwändig lebt, wird niemals reich. (Sprüche 23.21) 18 Der Schuldige zahlt das Lösegeld für den Gerechten, / der Betrüger muss für den Redlichen büßen. (Sprüche 11.8) 19 Besser in der Wüste hausen / als Ärger mit einer zänkischen Frau. (Sprüche 21.9) 20 Wertvolle Schätze und duftendes Öl ist in der Wohnung des Weisen, / doch ein Dummer vergeudet es schnell. 21 Wer nach Gerechtigkeit und Güte strebt, / findet Leben, Recht und Ehre. 22 Ein Weiser erobert die Stadt der Starken / und stürzt das Bollwerk ihrer Sicherheit. (Sprüche 24.5) 23 Wer den Mund hält, / hält sich Probleme vom Hals. (Sprüche 13.3) 24 Der stolze Übermütige - man nennt ihn Spötter - spielt mit böser Überheblichkeit. 25 Den Faulen bringen seine Wünsche um, / denn seine Hände wollen nichts tun. (Sprüche 13.3) 26 Es begehrt die Begierde den ganzen Tag, / doch der Gerechte gibt und kann großzügig sein. 27 Das Opfer des Frevlers ist Jahwe ein Gräuel, / besonders wenn er es für Schandtaten bringt. (Sprüche 15.8) 28 Ein falscher Zeuge geht zugrunde, / doch wer zuhört, redet mit Erfolg. (Sprüche 19.5) (Sprüche 19.9) 29 Der Frevler macht ein freches Gesicht, / der Gerechte hat einen sicheren Gang. 30 Keine Weisheit, kein Verstand, / kein Rat besteht vor Jahwe. (Psalm 33.10-11) 31 Das Pferd wird gerüstet für den Tag der Schlacht, / doch der Sieg ist die Sache Jahwes. (Psalm 33.17) (Jesaja 31.1) (Jesaja 31.3)