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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.27) 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. (3. Mose 23.34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

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Sprüche - Kapitel 19

1 Besser arm und untadelig sein, / als ein Lügner und ein Trottel. (Sprüche 28.6) 2 Unbedachter Eifer ist nicht gut, / wer hastig läuft, tritt fehl. 3 Durch eigene Dummheit verdirbt man den Plan, / doch wütend ist man auf Jahwe. (Klagelieder 3.39) 4 Besitz vermehrt die Zahl der Freunde, / doch den Armen verlässt selbst sein Freund. (Sprüche 14.20) 5 Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft; / wer Lügen bläst, kommt nicht davon. (5. Mose 19.18-21) (Sprüche 19.9) (Sprüche 21.28) 6 Viele schmeicheln dem, der Einfluss hat, / und jeder will der Freund des Freigebigen sein. 7 Den Armen hassen alle Verwandten, / und seine Bekannten meiden ihn. / Und er jagt leeren Versprechungen nach. (Sprüche 19.4) 8 Bilde deinen Verstand, dann tust du dir Gutes; / folg deiner Einsicht, dann findest du Glück! 9 Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft; / wer Lügen vorbringt, hat sein Leben verspielt. (Sprüche 19.5) 10 Wohlstand steht einem Dummen nicht an; / und keinem Sklaven die Macht über Fürsten. 11 Ein Mensch, der Einsicht hat, regt sich nicht auf, / es ehrt ihn, dass er Verfehlungen vergibt. 12 Der Zorn des Königs ist wie Löwengebrüll, / doch seine Gunst ist wie Tau auf dem Gras. (Sprüche 16.14-15) (Sprüche 20.2) 13 Ein Verhängnis für den Vater ist der dumme Sohn; / und eine nörgelnde Frau ist wie ein tropfendes, undichtes Dach. (Sprüche 10.1) 14 Haus und Habe kann man erben, / doch eine verständige Frau kommt von Jahwe. (Sprüche 18.22) 15 Faulheit führt zum Tiefschlaf, / wer lässig ist, muss hungern. (Sprüche 10.4) (Sprüche 23.21) 16 Wer Gottes Weisung beachtet, der achtet auf sein Leben, / doch wer sich gehen lässt, kommt um. (Sprüche 16.17) 17 Wer Bedürftigen hilft, leiht Jahwe; / er wird ihm seine Wohltat vergelten. (Psalm 41.2-4) (Sprüche 14.31) (Matthäus 25.40) 18 Deinen Sohn erziehe streng, solange noch Hoffnung ist; / lass ihn nicht in sein Verderben laufen. (Epheser 6.4) 19 Wer im Jähzorn handelt, trägt seine Strafe davon; / greifst du ein, machst du es noch schlimmer. 20 Höre auf Rat und nimm die Züchtigung an, / dann bist du am Ende ein weiser Mann. 21 Viele Dinge nimmt ein Mensch sich vor, / doch zustande kommt der Ratschluss Jahwes. (Jeremia 10.23) (Sprüche 16.9) 22 Was einen Menschen wertvoll macht, ist seine Güte; / und besser arm sein, als ein verlogener Mann. 23 Jahwe zu fürchten ist gut zum Leben: / Satt und zufrieden verbringt man die Nacht / und wird nicht von Unglück berührt. (Sprüche 14.27) 24 Greift der Faule mit der Hand in die Schüssel, / bringt er sie nicht zurück in den Mund. (Sprüche 26.15) 25 Schlägt man den Spötter, wird ein Unerfahrener klug; / rügt man den Verständigen, lernt er daraus. (Sprüche 21.11) 26 Wer den Vater misshandelt, die Mutter verjagt, / ist ein verkommener, schändlicher Sohn. 27 Hör dir die Mahnung gar nicht erst an, mein Sohn, / wenn du doch von der Lehre abweichen willst. (Jakobus 1.22) 28 Ein ehrloser Zeuge verspottet das Recht, / und Gottlose finden am Unrecht Geschmack. 29 Für Spötter stehen Gerichte bereit, / und Prügel für den Rücken der Narren. (Sprüche 26.3)