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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.27) 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. (3. Mose 23.34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

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Psalm - Kapitel 94

1 Du Gott der Vergeltung, Jahwe, / Gott der Rache, strahle hervor! (5. Mose 32.35) 2 Greif ein, du Richter der Erde, / zahl den Stolzen ihre Taten zurück! (1. Mose 18.25) 3 Wie lange noch, Jahwe, sollen die Frevler, / wie lange noch sollen die Gottlosen jubeln? 4 Sie sprudeln über, reden frech, / die Bösartigen überheben sich stolz. 5 Sie zertreten dein Volk, Jahwe, / sie bedrücken, was dir gehört. 6 Die Witwe und den Fremden bringen sie um, / die Verwaisten morden sie hin. 7 "Jah sieht es nicht", sagen sie, / "der Gott Jakobs merkt es nicht." (Psalm 10.11) 8 Ihr Dummen im Volk, merkt endlich auf! / Wann werdet ihr Schwachköpfe nur klug? (Psalm 92.7) 9 Der das Ohr gemacht hat, sollte der nicht hören? / Der das Auge schuf, sollte der nicht sehen? (2. Mose 4.11) 10 Der die Völker erzieht, sollte der nicht tadeln, / er, der den Menschen Erkenntnis beibringt? 11 Jahwe kennt die Pläne der Menschen, / er weiß, sie sind nur Dunst. (1. Korinther 3.20) 12 Wie glücklich ist der, den du erziehst, Jah, / den du belehrst aus deinem Gesetz. (Hiob 5.17) (Psalm 19.12-14) 13 Das schafft ihm Ruhe vor den bösen Tagen, / bis man dem Frevler die Grube aushebt. (Psalm 37.7) 14 Jahwe gibt sein Volk gewiss nicht preis, / er wird nicht verlassen, was ihm gehört. 15 Bald kehrt das Recht zur Gerechtigkeit zurück, / und alle Aufrichtigen folgen ihm nach. 16 Wer hilft mir gegen die Verbrecher? / Wer steht mir gegen die Boshaften bei? 17 Hätte Jahwe mir nicht geholfen, / wohnte ich schon in der Stille der Toten. 18 Wann immer ich sagte: "Jetzt falle ich hin!", / da stützte mich deine Gnade, Jahwe. 19 War mir das Herz von Sorgen schwer, / dann liebkoste dein Trost meine Seele. (2. Korinther 1.4-5) 20 Kann der ungerechte Richter mit dir verbündet sein, / der Unheil schafft gegen dein Gesetz? 21 Nein, sie verbünden sich gegen den, der gottrecht lebt, / unschuldige Menschen verurteilen sie. 22 Da wurde Jahwe mir zur Burg, / mein Gott zum Fels meiner Zuflucht. 23 Er zahlt ihnen ihre Verbrechen heim, / er rottet sie in ihrer Bosheit aus. / Jahwe, unser Gott, vernichtet sie.