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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.27) 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. (3. Mose 23.34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

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Jesaja - Kapitel 9

1 Das Volk, das im Dunkeln lebt, / sieht ein großes Licht. / Licht strahlt auf über denen, / die im Land der Todesschatten wohnen. (Lukas 1.79) 2 Du weckst den Jubel, machst die Freude groß! / Sie freuen sich vor dir wie in der Erntezeit, / sie jubeln wie beim Beuteverteilen. 3 Denn wie am Tag von Midian / zerbrichst du das drückende Joch, das ihnen den Rücken gebeugt, / den Stock, der sie angetrieben hat. (Richter 7.22) 4 Denn jeder Stiefel, der dröhnend daherstampft, / jeder Mantel, der sich in Blutlachen wälzt, / wird ins Feuer geworfen und verbrannt. 5 Denn ein Kind ist uns geboren, / ein Sohn ist uns geschenkt; / das wird der künftige Herrscher sein. / Gott hat ihm seinen Namen gegeben: / wunderbarer Berater, / kraftvoller Gott, / Vater der Ewigkeit, / Friedensfürst. (Jesaja 7.14) (Jesaja 10.21) (Jesaja 22.22) (Micha 5.1) (Lukas 2.7) (Lukas 2.11) 6 Seine Macht reicht weit, / und sein Frieden hört nicht auf. / Er regiert sein Reich auf Davids Thron, / seine Herrschaft hat für immer Bestand, / denn er stützt sie durch Recht und Gerechtigkeit. / Das wirkt Jahwe, der allmächtige Gott, / im Eifer seiner Leidenschaft. (2. Samuel 7.12-13) (Psalm 72.3-4) (Jesaja 11.1) (Lukas 1.32) 7 Ein Urteil hat mein Herr über Jakob gefällt, / und an Israel wurde es vollstreckt. 8 Zu spüren bekam es das ganze Volk - das von Efraïm und wer in Samaria wohnt - mit seinem selbstherrlich hochmütigen Spruch: 9 "Die Ziegel sind gefallen, / doch mit Quadern bauen wir auf, / das Holz der Sykomoren ist zerbrochen, / doch wir setzen dort Zedernbalken ein." 10 Aber Jahwe wiegelt Rezins Unterfürsten auf, / ihre Feinde stachelt er gegen sie an. 11 Die Syrer kommen von vorn / und von hinten die Philister, / und sie fressen Israel mit vollem Maul. - Trotzdem legt sich Gottes Zorn nicht. / Seine Hand bleibt drohend ausgestreckt. (Jesaja 5.25) (Jesaja 9.16) 12 Doch das Volk kehrt nicht um zu dem, der es schlägt. / Jahwe, den allmächtigen Gott, suchen sie nicht. 13 Da haut Jahwe Kopf und Schwanz von Israel ab, / Palmzweig und Binse an einem einzigen Tag. (Jesaja 10.33) 14 Die Ältesten und Vornehmen sind der Kopf, / der Lügen lehrende Prophet ist der Schwanz. 15 Die Führer dieses Volkes sind Verführer, / und die Geführten wissen nicht mehr wohin. 16 Deshalb freut sich der Herr nicht über seine jungen Männer, / erbarmt sich nicht über seine Witwen und Waisen. / Denn alle sind sie gottlos und böse, / aus jedem Mund kommt schändliches Geschwätz. - Trotzdem legt sich Gottes Zorn nicht. Seine Hand bleibt drohend ausgestreckt. (Jesaja 9.20) 17 Denn ihre Bosheit lodert auf wie ein Feuer, / das Dornen und Disteln verzehrt. / Im dichten Unterholz des Waldes zündet es / und wirbelt als schwarze Rauchwolke hoch. 18 Das Land ist verbrannt durch den glühenden Zorn / von Jahwe, dem allmächtigen Gott. / Das Volk ist ein Raub der Flammen geworden. / Keiner verschonte den andern: 19 Man fraß rechts und blieb doch hungrig, / man fraß links und wurde nicht satt. / Jeder fraß das Fleisch seines eigenen Arms. 20 Manasse stürzte sich auf Efraïm / und Efraïm auf den Manasse, / und beide fielen über Juda her. - Trotzdem legt sich Gottes Zorn nicht. / Seine Hand bleibt drohend ausgestreckt. (Jesaja 10.4)