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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.27) 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. (3. Mose 23.34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

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4. Mose - Kapitel 18

Dienst und Unterhalt der Priester und Leviten

1 Und Jehova sprach zu Aaron: Du und deine Söhne und das Haus deines Vaters mit dir, ihr sollt die Ungerechtigkeit des Heiligtums tragen; und du und deine Söhne mit dir, ihr sollt die Ungerechtigkeit eures Priestertums tragen. (2. Mose 28.38) (3. Mose 16.32-33) 2 Und auch deine Brüder, den Stamm Levi, den Stamm deines Vaters, laß mit dir herzunahen, daß sie sich dir anschließen und dir dienen; du aber und deine Söhne mit dir, ihr sollt vor dem Zelte des Zeugnisses dienen. (4. Mose 3.6-10) 3 Und sie sollen deiner Hut warten und der Hut des ganzen Zeltes; nur den Geräten des Heiligtums und dem Altar sollen sie nicht nahen, daß sie nicht sterben, sowohl sie als auch ihr. 4 Und sie sollen sich dir anschließen und der Hut des Zeltes der Zusammenkunft warten nach allem Dienste des Zeltes; aber kein Fremder soll euch nahen. 5 Und ihr sollt der Hut des Heiligtums und der Hut des Altars warten, daß kein Zorn mehr über die Kinder Israel komme. (4. Mose 17.11) 6 Und ich, siehe, ich habe eure Brüder, die Leviten, aus der Mitte der Kinder Israel genommen; euch als Geschenk sind sie dem Jehova gegeben, um den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft zu verrichten. (4. Mose 3.12) (4. Mose 3.45) 7 Du aber und deine Söhne mit dir, ihr sollt eures Priestertums warten, in allem, was den Altar betrifft und innerhalb des Vorhangs, und so den Dienst tun; als einen geschenkten Dienst gebe ich euch das Priestertum. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden. (4. Mose 1.51) 8 Und Jehova redete zu Aaron: Und ich, siehe, ich habe dir die Hut meiner Hebopfer gegeben; von allen heiligen Dingen der Kinder Israel habe ich sie dir und deinen Söhnen gegeben, als Salbungsteil, als eine ewige Gebühr. (3. Mose 2.3) (3. Mose 2.10) (3. Mose 6.9-11) (3. Mose 6.19-22) (3. Mose 7.6-10) 9 Dies soll dir gehören von dem Hochheiligen, das nicht verbrannt wird: alle ihre Opfergaben nach allen ihren Speisopfern und nach allen ihren Sündopfern und nach allen ihren Schuldopfern, die sie mir darbringen, als ein Hochheiliges soll es dir und deinen Söhnen gehören. 10 An hochheiligem Orte sollst du es essen, alles Männliche soll es essen; es soll dir heilig sein. 11 Und dies soll dir gehören: die Hebopfer ihrer Gaben, nach allen Webopfern der Kinder Israel; dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern mit dir habe ich sie gegeben als eine ewige Gebühr; jeder Reine in deinem Hause soll es essen. (3. Mose 10.14) 12 Alles Beste vom Öl und alles Beste vom Most und Getreide, ihre Erstlinge, die sie Jehova geben, dir habe ich sie gegeben. 13 Die ersten Früchte von allem, was in ihrem Lande wächst, die sie Jehova bringen, sollen dir gehören; jeder Reine in deinem Hause soll davon essen. (2. Mose 23.19) (5. Mose 18.4) 14 Alles Verbannte in Israel soll dir gehören. (3. Mose 27.28) 15 Alles, was die Mutter bricht, von allem Fleische, das sie Jehova darbringen, an Menschen und an Vieh, soll dir gehören; nur sollst du den Erstgeborenen vom Menschen jedenfalls lösen, und das Erstgeborene vom unreinen Vieh sollst du lösen. (2. Mose 13.12-13) (2. Mose 34.19-20) 16 Und die zu Lösenden unter ihnen sollst du von einem Monat an lösen, nach deiner Schätzung, um fünf Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, der zwanzig Gera ist. 17 Aber das Erstgeborene vom Rinde oder das Erstgeborene von den Schafen oder das Erstgeborene von den Ziegen sollst du nicht lösen; sie sind heilig. Ihr Blut sollst du an den Altar sprengen, und ihr Fett sollst du als Feueropfer räuchern zum lieblichen Geruch für Jehova. 18 Und ihr Fleisch soll dir gehören; wie die Brust des Webopfers und wie der rechte Schenkel soll es dir gehören. 19 Alle Hebopfer der heiligen Dinge, welche die Kinder Israel dem Jehova heben, habe ich dir gegeben, und deinen Söhnen und deinen Töchtern mit dir, als eine ewige Gebühr; es ist ein ewiger Salzbund vor Jehova für dich und für deinen Samen mit dir. 20 Und Jehova sprach zu Aaron: In ihrem Lande sollst du nichts erben und sollst kein Teil in ihrer Mitte haben; ich bin dein Teil und dein Erbe inmitten der Kinder Israel. (4. Mose 35.5) (5. Mose 10.9) (5. Mose 12.12) (Josua 13.14) (Josua 13.33) 21 Und siehe, den Kindern Levi habe ich allen Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie verrichten, den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft. (3. Mose 27.30) 22 Und die Kinder Israel sollen nicht mehr dem Zelte der Zusammenkunft nahen, um Sünde auf sich zu laden, daß sie sterben; 23 die Leviten vielmehr sollen den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft verrichten, und sie sollen ihre Ungerechtigkeit tragen: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern. Aber inmitten der Kinder Israel sollen sie kein Erbteil besitzen; 24 denn den Zehnten der Kinder Israel, welchen sie Jehova als Hebopfer heben, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben; darum habe ich von ihnen gesagt, daß sie inmitten der Kinder Israel kein Erbteil besitzen sollen. 25 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 26 Und zu den Leviten sollst du reden und zu ihnen sprechen: Wenn ihr von den Kindern Israel den Zehnten nehmet, den ich euch von ihnen als euer Erbteil gegeben habe, so sollt ihr davon ein Hebopfer für Jehova heben, den Zehnten von dem Zehnten. 27 Und euer Hebopfer wird euch gerechnet werden wie das Getreide von der Tenne und wie die Fülle von der Kelter. 28 Also sollt auch ihr ein Hebopfer für Jehova heben von allen euren Zehnten, die ihr von den Kindern Israel nehmet, und davon das Hebopfer für Jehova Aaron, dem Priester, geben. 29 Von allem euch Gegebenen sollt ihr alles Hebopfer Jehovas heben, von allem Besten desselben das Geheiligte davon. 30 Und du sollst zu ihnen sagen: Wenn ihr das Beste davon hebet, so soll es den Leviten gerechnet werden wie der Ertrag der Tenne und wie der Ertrag der Kelter. 31 Und ihr möget ihn essen an jedem Orte, ihr und euer Haus; denn das ist euer Lohn für euren Dienst am Zelte der Zusammenkunft. (Matthäus 10.10) 32 Und ihr werdet seinethalben keine Sünde auf euch laden, wenn ihr das Beste davon hebet, und werdet die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen und nicht sterben.