Tägliche Opfer, Opfer am Sabbat, Neumond, Passah und am Fest der Erstlinge
1Und Jehova redete zu Mose und sprach:2Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Meine Opfergabe, meine Speise zu meinen Feueropfern, mir zum lieblichen Geruch, sollt ihr acht haben mir darzubringen zu ihrer bestimmten Zeit.(3. Mose 21.6)3Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr Jehova darbringen sollt: zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, täglich, als beständiges Brandopfer.(2. Mose 29.38-42)4Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden;5und zum Speisopfer ein zehntel Epha Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenen Öles,(3. Mose 2.1)6(ein beständiges Brandopfer, das am Berge Sinai eingesetzt wurde, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova;)7und sein Trankopfer, ein viertel Hin zu dem einen Lamme; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem Jehova spenden.8Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgenspeisopfer und sein Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova.9Und am Sabbathtage zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, und als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, und sein Trankopfer.(Matthäus 12.5)10Es ist das Brandopfer des Sabbaths an jedem Sabbath nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.11Und im Anfang eurer Monate sollt ihr Jehova ein Brandopfer darbringen: zwei junge Farren und einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl;(4. Mose 10.10)12und zu jedem Farren drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; und zu dem einen Widder zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer;(4. Mose 15.2)(4. Mose 28.20)(4. Mose 28.28)13und zu jedem Lamme je ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer. Es ist ein Brandopfer, ein lieblicher Geruch, ein Feueropfer dem Jehova.14Und ihre Trankopfer: ein halbes Hin Wein soll zu einem Farren sein, und ein drittel Hin zu dem Widder, und ein viertel Hin zu einem Lamme. Das ist das monatliche Brandopfer in jedem Monat, nach den Monaten des Jahres.15Und ein Ziegenbock zum Sündopfer dem Jehova soll nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer geopfert werden.(4. Mose 28.22)16Und im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, ist Passah dem Jehova.(3. Mose 23.5)17Und am fünfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden.18Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.(4. Mose 28.25-26)19Und ihr sollt dem Jehova ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Farren und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;20und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder;(4. Mose 28.12)21je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;22und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun.(4. Mose 28.15)23Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern.24Solches sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem Jehova; nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden.25Und am siebten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.26Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem Jehova ein neues Speisopfer darbringet, an eurem Wochenfeste, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.(3. Mose 23.15)27Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem Jehova: zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer;28und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,29je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;30und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu tun.(4. Mose 28.15)31Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer sollt ihr sie opfern (ohne Fehl sollen sie euch sein) nebst ihren Trankopfern.
1Dem Chorleiter. Ein Psalmlied von den Söhnen Korachs. 2Hört dies an, ihr Völker alle, / merkt auf, alle Bewohner der Welt; 3Menschenkinder, Mannessöhne, / miteinander Arm und Reich! 4Mein Mund soll Weisheitsworte reden. / Was mein Herz ersinnt, soll einsichtig sein. 5Ich wende mein Ohr einem Weisheitsspruch zu, / öffne mein Rätsel zum Zitherspiel.(Psalm 78.2)6Warum sollte ich mich fürchten in bösen Tagen, / wenn das Unrecht meiner Häscher mich umringt? 7Sie verlassen sich auf ihr Vermögen, / mit ihrem großen Reichtum geben sie an.8Doch niemand kann sein Leben kaufen / und Gott ein Lösegeld geben. 9Für das Leben ist jeder Kaufpreis zu hoch, / man muss für immer darauf verzichten. (Matthäus 16.26)10Kein Mensch kann für immer leben, / am Sterben führt kein Weg vorbei. 11Denn man sieht: Die Weisen sterben. / Auch Tor und Dummkopf kommen um. / Ihr Vermögen lassen sie anderen. (Prediger 2.16)(Prediger 6.2)12Sie denken, ihre Häuser blieben ewig, / ihre Wohnungen von Geschlecht zu Geschlecht. / Hatten sie doch Ländereien nach sich benannt. 13Doch der Mensch bleibt nicht in seiner Pracht, / er geht zugrunde wie das Vieh.(Prediger 3.19)(2. Petrus 2.12)14So geht es denen, die auf sich selbst vertrauen, / so enden die, denen die eigenen Worte gefallen. // 15Wie Schafe weidet sie der Tod. / Sie sinken zu den Toten hinab, / und am Morgen verwalten Aufrechte das Ihre. / Ihre Gestalt zerfällt, / ihre Wohnung ist bei den Toten. 16Doch Gott kauft meine Seele los, / er reißt mich aus den Krallen des Todes. // (Hosea 13.14)17Fürchte dich nicht, wenn ein Mann sich bereichert, / wenn der Wohlstand seines Hauses sich mehrt. (Hiob 21.7)18Denn im Tod nimmt er das alles nicht mit, / sein Reichtum folgt ihm nicht ins Grab. (Prediger 5.13-14)19Wenn er sich auch sein Leben lang lobt / und sich sagt: "Man schmeichelt dir, wenn du es dir gut gehen lässt!", (Lukas 16.19)20so muss er doch dorthin, wo seine Väter sind, / die niemals mehr das Licht erblicken.21Der Mensch, in seiner Pracht: Hat er nicht Einsicht, / geht er zugrunde wie das Vieh.(Psalm 49.13)