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4. Mose - Kapitel 19

Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist; (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten. 4 Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen. 6 Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung. 10 Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein. 11 Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein. 12 Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein. 13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm. (3. Mose 15.31) 14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein. 15 Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. - 16 Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein. 17 Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß; 18 und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat. 19 Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebten Tage, und ihn am siebten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. - 20 Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. 21 Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.

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Psalm - Kapitel 27

Psalm 27

1 Von David. Der HERR ist mein Licht und mein Heil; vor wem sollte ich mich fürchten? Der HERR ist meines Lebens Kraft, vor wem sollte mir grauen? (Psalm 56.5) (Jesaja 12.2) 2 Wenn Übeltäter mir nahen, mein Fleisch zu fressen, meine Widersacher und Feinde, so müssen sie straucheln und fallen. (Hiob 19.22) 3 Wenn sich schon ein Heer wider mich legt, so fürchtet sich mein Herz dennoch nicht; wenn sich Krieg wider mich erhebt, so bleibe ich auch dabei getrost. (Psalm 3.7) 4 Eins bitte ich vom HERRN, das hätte ich gern, daß ich bleiben dürfe im Hause des HERRN mein Leben lang, zu schauen die Lieblichkeit des HERRN und seinen Tempel zu betrachten. (Psalm 23.6) (Psalm 26.6-8) (Psalm 42.5) (Psalm 63.3) (Psalm 84.4-5) 5 Denn er deckt mich in seiner Hütte zur bösen Zeit, er verbirgt mich im Schirm seines Zeltes und erhöht mich auf einen Felsen. (Psalm 31.21) (Psalm 40.3) 6 Nun ragt mein Haupt hoch über meine Feinde, die um mich her sind, und ich will in seinem Zelte Jubelopfer bringen, ich will singen und spielen dem HERRN. 7 O HERR, höre meine Stimme; sei mir gnädig und antworte mir, wenn ich rufe! 8 Von dir sagt mein Herz, daß du sprichst : «Suchet mein Angesicht!» Dein Angesicht, o HERR, will ich suchen. (5. Mose 4.29) 9 Verbirg dein Angesicht nicht vor mir, weise deinen Knecht nicht ab in deinem Zorn; meine Hilfe bist du geworden; verwirf mich nicht und verlaß mich nicht, Gott meines Heils! 10 Denn mein Vater und meine Mutter verlassen mich; aber der HERR nimmt mich auf. (Jesaja 49.15) 11 Zeige mir, HERR, deinen Weg und leite mich auf richtiger Bahn um meiner Feinde willen. (Psalm 25.4) (Psalm 86.11) (Psalm 139.24) 12 Gib mich nicht in den Willen meiner Feinde; denn falsche Zeugen sind wider mich aufgestanden und stoßen Drohungen aus. 13 Dennoch glaube ich zuversichtlich, daß ich die Güte des HERRN sehen werde im Lande der Lebendigen. (Psalm 142.6) (Jesaja 38.11) 14 Harre des HERRN, sei getrost und unverzagt und harre des HERRN!