Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser
1Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:2Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist;(3. Mose 22.20)(Hebräer 9.13)3und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten.4Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin.(3. Mose 4.6)(3. Mose 4.17)5Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen.6Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen.(3. Mose 14.6)7Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend.(3. Mose 16.28)8Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.9Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung.10Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein.11Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein.12Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein.13Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm.(3. Mose 15.31)14Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein.15Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. -16Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein.17Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß;18und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat.19Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebten Tage, und ihn am siebten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. -20Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein.21Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.22Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
1Mein Sohn, bewahre meine Worte / und hüte meine Weisung wie einen Schatz! 2Achte auf meine Gebote, dass du lebst; / hüte sie wie deinen Augapfel. 3Binde sie um deine Finger, / schreibe sie tief in dein Herz! (Sprüche 3.3)4Nenn die Weisheit deine Schwester / und lass die Einsicht deine Freundin sein, 5dass sie dich bewahre vor der Frau eines andern, / vor der Fremden, die dich umschmeichelt.(Sprüche 2.16)6Einmal stand ich am Fenster / und lugte durch die Gitter hinaus. 7Da sah ich eine Gruppe junger Männer, Unerfahrene, / und dabei einen Burschen ohne Verstand. 8Er ging über die Straße, bog um die Ecke / und nahm den Weg zu ihrem Haus. 9Es war schon in der Dämmerung, / beim Einbruch der Nacht, wenn es dunkel wird. 10Schau, da kommt eine Frau ihm entgegen, / wie eine Hure geputzt, / ihre Absicht versteckt. 11Leidenschaftlich ist sie und hemmungslos; / es hält sie nicht in ihrem Haus. 12Bald ist sie draußen, bald auf den Plätzen, / an allen Straßenecken lauert sie. 13Da greift sie ihn und küsst ihn ab / und spricht ihn herausfordernd an: 14"Ich musste heute ein Freudenopfer bringen, / nun habe ich meine Gelübde erfüllt. (3. Mose 3.3-4)15Darum kam ich heraus, dir zu begegnen, / ich hab dich gesucht und gefunden. 16Ich habe mein Bett mit Tüchern bezogen, / mit bunten ägyptischen Leinen, 17und ich habe es mit Myrrhe besprengt, / mit Aloë und Zimt. 18Komm, wir lieben uns die ganze Nacht, / wir berauschen uns an Liebeslust! 19Denn mein Mann ist nicht zu Hause, / er ist auf Reisen, sehr weit fort. 20Den Geldbeutel hat er mit sich genommen. / Zum Vollmondstag erst kommt er nach Haus."21Mit solchen Worten verleitet sie ihn, / verführt ihn mit schmeichelnden Lippen. 22Er folgt ihr sofort, / wie ein Ochse, den man zum Schlachten führt, / wie ein Hirsch, den das Fangseil umschlingt, 23bis ein Pfeil seine Leber zerreißt / und er wie ein Vogel im Fangnetz hängt. / Er weiß nicht, dass es um sein Leben geht.24Hört mir zu, ihr jungen Männer! / Merkt euch gut, was ich sage! 25Lasst euch von solch einer Frau nicht verführen, / irrt nicht auf ihren Wegen umher! 26Denn sie hat schon viele gefällt und erschlagen, / die Zahl ihrer Todesopfer ist hoch! 27Ihr Haus ist ein Weg zum Scheol hinab, / er führt in die Kammern des Todes.(Sprüche 2.18-19)