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4. Mose - Kapitel 19

Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist; (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten. 4 Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen. 6 Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung. 10 Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein. 11 Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein. 12 Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein. 13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm. (3. Mose 15.31) 14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein. 15 Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. - 16 Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein. 17 Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß; 18 und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat. 19 Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebten Tage, und ihn am siebten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. - 20 Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. 21 Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.

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4. Mose - Kapitel 17

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und nimm von ihnen je einen Stab für ein Vaterhaus, von allen ihren Fürsten, nach ihren Vaterhäusern, zwölf Stäbe; du sollst den Namen eines jeden auf seinen Stab schreiben. 3 Und den Namen Aarons sollst du auf den Stab Levis schreiben; denn ein Stab soll für jedes Haupt ihrer Vaterhäuser sein. 4 Und du sollst sie in das Zelt der Zusammenkunft vor das Zeugnis niederlegen, woselbst ich mit euch zusammenkomme. 5 Und es wird geschehen: der Mann, den ich erwählen werde, dessen Stab wird sprossen; und so werde ich vor mir stillen das Murren der Kinder Israel, das sie wider euch murren. (4. Mose 1.51) 6 Und Mose redete zu den Kindern Israel, und alle ihre Fürsten gaben ihm je einen Stab für einen Fürsten, nach ihren Vaterhäusern, zwölf Stäbe; und der Stab Aarons war unter ihren Stäben. 7 Und Mose legte die Stäbe vor Jehova nieder in das Zelt des Zeugnisses. (4. Mose 14.10) 8 Und es geschah des anderen Tages, als Mose in das Zelt des Zeugnisses hineinging, siehe, da hatte der Stab Aarons, vom Hause Levi, gesproßt: er hatte Sprossen getrieben und Blüten gebracht und Mandeln gereift. 9 Und Mose brachte alle die Stäbe heraus vor Jehova weg zu allen Kindern Israel, und sie sahen sie und nahmen ein jeder seinen Stab. 10 Und Jehova sprach zu Mose: Bringe den Stab Aarons vor das Zeugnis zurück, um ihn als ein Zeichen für die Widerspenstigen aufzubewahren, so daß du ihrem Murren vor mir ein Ende machest, und sie nicht sterben. (4. Mose 16.4) (4. Mose 16.22) 11 Und Mose tat es; so wie Jehova ihm geboten hatte, also tat er. (2. Mose 28.38) (3. Mose 16.13) 12 Und die Kinder Israel sprachen zu Mose und sagten: Siehe, wir vergehen, wir kommen um, wir alle kommen um! 13 Jeder, der irgend zur Wohnung Jehovas naht, der stirbt: sollen wir denn allzumal vergehen?