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4. Mose - Kapitel 18

Dienst und Unterhalt der Priester und Leviten

1 Und Jehova sprach zu Aaron: Du und deine Söhne und das Haus deines Vaters mit dir, ihr sollt die Ungerechtigkeit des Heiligtums tragen; und du und deine Söhne mit dir, ihr sollt die Ungerechtigkeit eures Priestertums tragen. (2. Mose 28.38) (3. Mose 16.32-33) 2 Und auch deine Brüder, den Stamm Levi, den Stamm deines Vaters, laß mit dir herzunahen, daß sie sich dir anschließen und dir dienen; du aber und deine Söhne mit dir, ihr sollt vor dem Zelte des Zeugnisses dienen. (4. Mose 3.6-10) 3 Und sie sollen deiner Hut warten und der Hut des ganzen Zeltes; nur den Geräten des Heiligtums und dem Altar sollen sie nicht nahen, daß sie nicht sterben, sowohl sie als auch ihr. 4 Und sie sollen sich dir anschließen und der Hut des Zeltes der Zusammenkunft warten nach allem Dienste des Zeltes; aber kein Fremder soll euch nahen. 5 Und ihr sollt der Hut des Heiligtums und der Hut des Altars warten, daß kein Zorn mehr über die Kinder Israel komme. (4. Mose 17.11) 6 Und ich, siehe, ich habe eure Brüder, die Leviten, aus der Mitte der Kinder Israel genommen; euch als Geschenk sind sie dem Jehova gegeben, um den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft zu verrichten. (4. Mose 3.12) (4. Mose 3.45) 7 Du aber und deine Söhne mit dir, ihr sollt eures Priestertums warten, in allem, was den Altar betrifft und innerhalb des Vorhangs, und so den Dienst tun; als einen geschenkten Dienst gebe ich euch das Priestertum. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden. (4. Mose 1.51) 8 Und Jehova redete zu Aaron: Und ich, siehe, ich habe dir die Hut meiner Hebopfer gegeben; von allen heiligen Dingen der Kinder Israel habe ich sie dir und deinen Söhnen gegeben, als Salbungsteil, als eine ewige Gebühr. (3. Mose 2.3) (3. Mose 2.10) (3. Mose 6.9-11) (3. Mose 6.19-22) (3. Mose 7.6-10) 9 Dies soll dir gehören von dem Hochheiligen, das nicht verbrannt wird: alle ihre Opfergaben nach allen ihren Speisopfern und nach allen ihren Sündopfern und nach allen ihren Schuldopfern, die sie mir darbringen, als ein Hochheiliges soll es dir und deinen Söhnen gehören. 10 An hochheiligem Orte sollst du es essen, alles Männliche soll es essen; es soll dir heilig sein. 11 Und dies soll dir gehören: die Hebopfer ihrer Gaben, nach allen Webopfern der Kinder Israel; dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern mit dir habe ich sie gegeben als eine ewige Gebühr; jeder Reine in deinem Hause soll es essen. (3. Mose 10.14) 12 Alles Beste vom Öl und alles Beste vom Most und Getreide, ihre Erstlinge, die sie Jehova geben, dir habe ich sie gegeben. 13 Die ersten Früchte von allem, was in ihrem Lande wächst, die sie Jehova bringen, sollen dir gehören; jeder Reine in deinem Hause soll davon essen. (2. Mose 23.19) (5. Mose 18.4) 14 Alles Verbannte in Israel soll dir gehören. (3. Mose 27.28) 15 Alles, was die Mutter bricht, von allem Fleische, das sie Jehova darbringen, an Menschen und an Vieh, soll dir gehören; nur sollst du den Erstgeborenen vom Menschen jedenfalls lösen, und das Erstgeborene vom unreinen Vieh sollst du lösen. (2. Mose 13.12-13) (2. Mose 34.19-20) 16 Und die zu Lösenden unter ihnen sollst du von einem Monat an lösen, nach deiner Schätzung, um fünf Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, der zwanzig Gera ist. 17 Aber das Erstgeborene vom Rinde oder das Erstgeborene von den Schafen oder das Erstgeborene von den Ziegen sollst du nicht lösen; sie sind heilig. Ihr Blut sollst du an den Altar sprengen, und ihr Fett sollst du als Feueropfer räuchern zum lieblichen Geruch für Jehova. 18 Und ihr Fleisch soll dir gehören; wie die Brust des Webopfers und wie der rechte Schenkel soll es dir gehören. 19 Alle Hebopfer der heiligen Dinge, welche die Kinder Israel dem Jehova heben, habe ich dir gegeben, und deinen Söhnen und deinen Töchtern mit dir, als eine ewige Gebühr; es ist ein ewiger Salzbund vor Jehova für dich und für deinen Samen mit dir. 20 Und Jehova sprach zu Aaron: In ihrem Lande sollst du nichts erben und sollst kein Teil in ihrer Mitte haben; ich bin dein Teil und dein Erbe inmitten der Kinder Israel. (4. Mose 35.5) (5. Mose 10.9) (5. Mose 12.12) (Josua 13.14) (Josua 13.33) 21 Und siehe, den Kindern Levi habe ich allen Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie verrichten, den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft. (3. Mose 27.30) 22 Und die Kinder Israel sollen nicht mehr dem Zelte der Zusammenkunft nahen, um Sünde auf sich zu laden, daß sie sterben; 23 die Leviten vielmehr sollen den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft verrichten, und sie sollen ihre Ungerechtigkeit tragen: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern. Aber inmitten der Kinder Israel sollen sie kein Erbteil besitzen; 24 denn den Zehnten der Kinder Israel, welchen sie Jehova als Hebopfer heben, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben; darum habe ich von ihnen gesagt, daß sie inmitten der Kinder Israel kein Erbteil besitzen sollen. 25 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 26 Und zu den Leviten sollst du reden und zu ihnen sprechen: Wenn ihr von den Kindern Israel den Zehnten nehmet, den ich euch von ihnen als euer Erbteil gegeben habe, so sollt ihr davon ein Hebopfer für Jehova heben, den Zehnten von dem Zehnten. 27 Und euer Hebopfer wird euch gerechnet werden wie das Getreide von der Tenne und wie die Fülle von der Kelter. 28 Also sollt auch ihr ein Hebopfer für Jehova heben von allen euren Zehnten, die ihr von den Kindern Israel nehmet, und davon das Hebopfer für Jehova Aaron, dem Priester, geben. 29 Von allem euch Gegebenen sollt ihr alles Hebopfer Jehovas heben, von allem Besten desselben das Geheiligte davon. 30 Und du sollst zu ihnen sagen: Wenn ihr das Beste davon hebet, so soll es den Leviten gerechnet werden wie der Ertrag der Tenne und wie der Ertrag der Kelter. 31 Und ihr möget ihn essen an jedem Orte, ihr und euer Haus; denn das ist euer Lohn für euren Dienst am Zelte der Zusammenkunft. (Matthäus 10.10) 32 Und ihr werdet seinethalben keine Sünde auf euch laden, wenn ihr das Beste davon hebet, und werdet die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen und nicht sterben.

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4. Mose - Kapitel 19

Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist; (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten. 4 Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen. 6 Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung. 10 Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein. 11 Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein. 12 Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein. 13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm. (3. Mose 15.31) 14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein. 15 Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. - 16 Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein. 17 Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß; 18 und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat. 19 Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebten Tage, und ihn am siebten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. - 20 Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. 21 Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.